Sitzungsvorlage - V/2021/580-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz nimmt den „Lärmaktionsplan der Stadt Herzogenrath, 3. Runde“ mit seinen Ergänzungen aus der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis und beschließt den Bericht des Lärmaktionsplanes der Stadt Herzogenrath vom Mai 2022

 

und empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath

 

den Bericht „Lärmaktionsplan der Stadt Herzogenrath, 3. Runde“ vom Mai 2022 zu beschließen. Die verpflichtende Datenberichterstattung zur Lärmaktionsplanung und Lärmkartierung an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW FMS Lärmschutz) soll auf dieser Basis umgehend erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

./.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

 

keine Auswirkungen

 

X

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath am 22.02.2022 wurde der einstimmige Beschluss gefasst, den Entwurf „Lärmaktionsplan der Stadt Herzogenrath, 3. Runde“ öffentlich auszulegen. Nach Ablauf der Offenlage vom 14.03.2022 bis 21.04.2022 sind insgesamt 12 Einlassungen zum Lärmaktionsplan eingegangen und im Lärmaktionsplan gelistet aufgeführt. Nach Abwägung der Eingaben, wurden verschiedene Hinweise, Anmerkungen und Ergänzungen in den Entwurf übernommen. Der überarbeitete Entwurf ist der Anlage zu entnehmen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Bericht „Lärmaktionsplan der Stadt Herzogenrath, 3. Runde“ in der vorliegenden Fassung zu beschließen und bekannt zu machen. Des Weiteren wäre die verpflichtende Datenberichterstattung zur Lärmaktionsplanung und Lärmkartierung auf dieser Basis umgehend an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW FMS Lärmschutz) zu übermitteln.

 

Das beauftragte Planungsbüro Richter-Richard aus Aachen wird im Rahmen einer Präsentation über den vorliegenden Lärmaktionsplan berichten und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

./.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

LAP 3 Herzogenrath

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Anlagen

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