Sitzungsvorlage - V/2021/087-E03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt den „Herzogenrath-Tarif“ gem. Modell 2 (Subventionierung des Arbeitspreises). Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) zur Kenntnis zu geben, so dass dieser im AVV-Beirat beraten und beschlossen werden kann. Die Maßnahme ist hierbei so schnell wie möglich umzusetzen, so dass alle Herzogenrather Bürgerinnen und Bürger innerhalb des Stadtgebietes in den Genuss eines attraktiven und bezahlbaren ÖPNV gelangen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

./.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

 

keine Auswirkungen

 

X

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

Durch die Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes wird ein Beitrag für eine bessere Klimabilanz im Mobilitätsbereich erreicht.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung vom 17.03.2022 wurde der einstimmige Beschluss gefasst, den Aachener Verkehrsverbund (AVV) mit der Ermittlung der finanziellen Auswirkungen für die Einführung eines Herzogenrath-Tarifs zu beauftragen. Hierzu sollte die im Rahmen des seit dem 01.12.2021 eingeführten eTarif beide möglichen Modelle einer regionalen Subventionierung gegenübergestellt werden. Bei dem Modell 1 (Wegfall Grundpreis) wird lediglich der Arbeitspreis und bei Modell 2 (Wegfall Arbeitspreis) lediglich der Grundpreis berechnet. Der Grundpreis beträgt hierbei 1,30€ und der Arbeitspreis 0,25€/Luftlinienkilometer.

 

Exemplarisch wurden TOP 10-Relationen in Herzogenrath betrachtet und für beide Modelle die „neuen“ Ticketpreise berechnet und den günstigsten Tickets der konventionellen Tarife (Flugs und Preisstufen) gegenübergestellt. Je nach Relation gibt es hierbei „Gewinner“ und „Verlierer“. Ziel und Strategie muss aber sein, den ÖPNV durch den eTarif attraktiver für einen Umstieg zu machen und insbesondere für alle Herzogenratherinnen und Herzogenrather durch Subventionierung die Anreize noch zu erhöhen.

 

Basierend auf den in 2019 (vor Corona) innerhalb des Stadtgebietes Herzogenrath erhobenen ca. 121.000 Fahrten ergeben sich unter der Annahme, dass alle Fahrten sich in den eTarif verlagern beim

 

Modell 1 (Wegfall Grundpreis) jährliche Subventionen in Höhe von ca. 157.000€

und

Modell 2 (Wegfall Arbeitspreis) jährliche Subventionen in Höhe von ca. 86.000€.

 

Von der Verwaltung wird empfohlen, dem Modell 2 zu folgen. Begründet wird dies nicht mit den jährlich geringeren Subventionen gegenüber dem Modell 1, sondern mit der Konzeptphilosophie. Es steht hierbei vielmehr der Gedanke einer festen „Größe“ für einen speziellen „Herzogenrath-Tarif“ im Vordergrund. Für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen ein einheitliches City-Ticket für einen Preis. Zur Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes sollte dann auch ein Beitrag seitens der Kommunen an ihre Bürger geleistet werden. Die jährlichen Kosten von ca. 86.000€ wären somit im Haushalt einzuplanen. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung; Mittel sind im Haushaltsplan 2022 und in den Folgejahren nicht veranschlagt.

 

Der AVV-Beirat wäre über den Beschluss umgehend in Kenntnis zu setzen, so dass von dort aus eine entsprechende Vorlage mit dem Beschluss den „Herzogenrath-Tarif“ gem. Modell 2 im Rahmen des eTarif´s schnellstmöglich umzusetzen, im AVV-Beitrat gefasst wird.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

./.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

Einführung des Herzogenrath-Tarifs

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Anlagen

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