Sitzungsvorlage - V/2022/279
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenumbennung Agnes-Miegel-Straße; hier: Bürgeranregung nach § 24 GO NRW vom 01.06.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 32 - Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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30.08.2022
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
X | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X | ja |
| nein |
X | im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 524234 |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen | Ca. 300,00 | Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Sachkosten |
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Personalkosten |
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Finanzaufwand |
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Folgelasten gesamt: |
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Folgeerträge |
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Folgelasten saldiert: |
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Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Bürgeranregung vom 01.06.2022 wird beantragt, die Agnes-Miegel-Straße in Herzogenrath-Merkstein umzubenennen. Der gesamte Wortlaut der Bürgeranregung nach §24 GO NRW mit entsprechender Begründung ist als Anlage 1 beigefügt. Zur Sache bleibt festzustellen, dass die Agnes-Miegel-Straße in den 1965er Jahren entstanden ist und seinerzeit keine Bedenken gegenüber der Benennung nach einer deutschen Dichterin bestanden. Erste Baugenehmigungen in dem Gebiet wurden im Jahre 1961 erteilt. In einem Straßenverzeichnis der Gemeinde Merkstein aus dem Jahr 1962 ist die Agnes-Miegel-Straße noch nicht mit aufgeführt. Weitere Unterlagen hinsichtlich der Benennung liegen der Verwaltung nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vor.
Die Agnes-Miegel-Straße befindet sich als Stichstraße (Sackgasse) im Wohngebiet Am Maar abgehend von der Martinusstraße in Herzogenrath- Merkstein. Von einer Umbenennung wären derzeit 19 gemeldete Personen unter 6 Hausnummern betroffen.
In der Vergangenheit ist es in vielen Städten auf Grund der Nähe der Autorin zum Nationalsozialismus zu Umbenennungsbestrebungen gekommen. Einige Städte, die Agnes Miegel durch die Benennung einer Straße geehrt haben, haben nach intensiven Diskussionen die Straße letztendlich umbenannt. Hierzu zählen beispielsweise die Städte Hagen und Schwerte im Jahr 2014, die Stadt Aachen im Jahr 2016. In Münster hat die zuständige Bezirksvertretung nach intensiver Debatte beschlossen, den Straßennamen Agnes-Miegel-Straße beizubehalten. Die Stadt Münster hat auf Ihrer Homepage (https://www.muenster.de/stadt/strassennamen/agnes-miegel-strasse.html) ausführliche Materialien und Studien über Agnes Miegel zusammengestellt (Anlage 2). Der Zugriff auf diese Publikation wurde vom Leiter des Stadtarchives Münster Herrn Dr. Peter Worm auf telefonische Nachfrage zugestimmt.
Auf Grund dieser vorliegenden, ausführlichen Materialien ist eine weitere Prüfung bzw. Begutachtung zur Person und zum Schaffen von Agnes Miegel aus Sicht der Verwaltung entbehrlich.
Agnes Miegel wurde zudem im Jahr 2015 von einer Historikerkommission als „kontinuierliche Stütze des NS-Regimes“ bezeichnet. Agnes Miegel war aktive Nationalsozialistin und gehörte zu 88 deutschen Schriftstellerinnen und Schriftstellern, die ein „Gelöbnis treuester Gefolgschaft“ für Diktator Adolf Hitler veröffentlicht hatten. Auch nach dem Krieg distanzierte sie sich nie von ihren Äußerungen und zeigte keinerlei Reue.
Seitens der Verwaltung bleibt anzumerken, dass Straßenumbenennungen möglichst zu vermeiden sind. Es ist hierbei das Interesse von Anliegern und Dritten am Fortbestand des bestehenden Namens zu berücksichtigen. Dies zum einen aus Kostengründen für die Anlieger und die vorübergehende Orientierungsverwirrung für Anlieger und die Öffentlichkeit. Dies wurde auch von einer Anwohnerin der Agnes-Miegel-Straße schriftlich gegenüber der Verwaltung erklärt (Anlage 3).
Eine Umbenennung einer Straße sollte nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass es vorwerfbare Handlungen oder Äußerungen einer Person, nach der eine Straße benannt ist, gibt, so erheblich waren, dass die Aufrechterhaltung des historisch überlieferten Namens heute politisch und moralisch unvertretbar erscheinen. Allerdings kann die Achtung von den Opfern des Nationalsozialismus verlangen, ein klares Bekenntnis für die Opfer durch die Umbenennung einer Straße abzulegen.
Rechtliche Grundlagen:
§24 GO NRW
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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