Sitzungsvorlage - V/2022/279

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt, die Umbenennung der Agnes-Miegel-Straße gemäß der Bürgeranregung vom 01.06.2022

a)      in die Wege zu leiten

 

b)      abzulehnen

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

X

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

X 

ja

 

nein

 

 

X

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 524234

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

Ca. 300,00

Euro.

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

 

 

2022

2023

2024

2025

Sachkosten

 

 

 

 

Personalkosten

 

 

 

 

Finanzaufwand

 

 

 

 

Folgelasten gesamt:

 

 

 

 

Folgeerträge 

 

 

 

 

Folgelasten saldiert:

 

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Bürgeranregung vom 01.06.2022 wird beantragt, die Agnes-Miegel-Straße in Herzogenrath-Merkstein umzubenennen. Der gesamte Wortlaut der Bürgeranregung nach §24 GO NRW mit entsprechender Begründung ist als Anlage 1 beigefügt. Zur Sache bleibt festzustellen, dass die Agnes-Miegel-Straße in den 1965er Jahren entstanden ist und seinerzeit keine Bedenken gegenüber der Benennung nach einer deutschen Dichterin bestanden. Erste Baugenehmigungen in dem Gebiet wurden im Jahre 1961 erteilt. In einem Straßenverzeichnis der Gemeinde Merkstein aus dem Jahr 1962 ist die Agnes-Miegel-Straße noch nicht mit aufgeführt. Weitere Unterlagen hinsichtlich der Benennung liegen der Verwaltung nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vor.

Die Agnes-Miegel-Straße befindet sich als Stichstraße (Sackgasse) im Wohngebiet Am Maar abgehend von der Martinusstraße in Herzogenrath- Merkstein. Von einer Umbenennung wären derzeit 19 gemeldete Personen unter 6 Hausnummern betroffen.

In der Vergangenheit ist es in vielen Städten auf Grund der Nähe der Autorin zum Nationalsozialismus zu Umbenennungsbestrebungen gekommen. Einige Städte, die Agnes Miegel durch die Benennung einer Straße geehrt haben, haben nach intensiven Diskussionen die Straße letztendlich umbenannt. Hierzu zählen beispielsweise die Städte Hagen und Schwerte im Jahr 2014, die Stadt Aachen im Jahr 2016. In Münster hat die zuständige Bezirksvertretung nach intensiver Debatte beschlossen, den Straßennamen Agnes-Miegel-Straße beizubehalten. Die Stadt Münster hat auf Ihrer Homepage (https://www.muenster.de/stadt/strassennamen/agnes-miegel-strasse.html)  ausführliche Materialien und Studien  über Agnes Miegel zusammengestellt (Anlage 2). Der Zugriff auf diese Publikation wurde vom Leiter des Stadtarchives Münster Herrn Dr. Peter Worm auf telefonische Nachfrage zugestimmt.

Auf Grund dieser vorliegenden, ausführlichen Materialien ist eine weitere Prüfung bzw. Begutachtung zur Person und zum Schaffen von Agnes Miegel aus Sicht der Verwaltung entbehrlich.

Agnes Miegel wurde zudem im Jahr 2015 von einer Historikerkommission als „kontinuierliche Stütze des NS-Regimes“ bezeichnet. Agnes Miegel war aktive Nationalsozialistin und gehörte zu 88 deutschen Schriftstellerinnen und Schriftstellern, die ein „Gelöbnis treuester Gefolgschaft“r Diktator Adolf Hitler veröffentlicht hatten. Auch nach dem Krieg distanzierte sie sich nie von ihren Äerungen und zeigte keinerlei Reue.

Seitens der Verwaltung bleibt anzumerken, dass Straßenumbenennungen möglichst zu vermeiden sind. Es ist hierbei das Interesse von Anliegern und Dritten am Fortbestand des bestehenden Namens zu berücksichtigen. Dies zum einen aus Kostengründen für die Anlieger und die vorübergehende Orientierungsverwirrung für Anlieger und die Öffentlichkeit. Dies wurde auch von einer Anwohnerin der Agnes-Miegel-Straße schriftlich gegenüber der Verwaltung erklärt (Anlage 3).

Eine Umbenennung einer Straße sollte nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass es vorwerfbare Handlungen oder Äerungen einer Person, nach der eine Straße benannt ist, gibt, so erheblich waren, dass die Aufrechterhaltung des historisch überlieferten Namens heute politisch und moralisch unvertretbar erscheinen. Allerdings kann die Achtung von den Opfern des Nationalsozialismus verlangen, ein klares Bekenntnis für die Opfer durch die Umbenennung einer Straße abzulegen.

Rechtliche Grundlagen:

§24 GO NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

1. Bürgeranregung vom 01.06.2022 öffentlich und nichtöffentlich

2. Publikation über Agnes Miegel

3. Eingabe Anwohner Anges-Miegel-Straße öffentlich und nichtöffentlich

 

 

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Anlagen

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