Sitzungsvorlage - V/2009/060
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzielle Förderung der Jugendeinrichtung HOT St. Gertrud
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
- Beteiligt:
- Fachbereich 2 Jugend und Bildung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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12.03.2009
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Katholischen Kirchengemeinde St. Gertrud aufgrund der von ihr zu erbringenden erheblichen Sanierungskosten für die bestehende Jugendeinrichtung in den Jahren 2009 bis 2015, beginnend mit dem 2. Halbjahr 2009, den kommunalen Betriebskostenzuschuss zu erhöhen. Der erhöhte Zuschuss beträgt, aufgeteilt auf die Jahre 2008 bis 2015:
für das Jahr 2009 = 3.166,-- €
für das Jahr 2010 = 6.333,-- €
für das Jahr 2011 = 6.333,-- €
für das Jahr 2012 = 6.333,-- €
für das Jahr 2013 = 6.333,-- €
für das Jahr 2014 = 6.333,-- €
für das Jahr 2015 = 3.166,-- €.
Für die so verlängerte Laufzeit verpflichtet sich die Kirchengemeinde, das HOT als Jugendzentrum zu betreiben. Der Vertrag ist entsprechend anzupassen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Es handelt sich nach Auffassung der Kommunalaufsicht bei der Förderung von Einrichtungen der Jugendarbeit um eine freiwillige Aufgabe
Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel im Entwurf des Haushaltsplanes sind durch Veränderungsnachweis für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2009 und des Stadtrates am 10.02.2009 in den Haushalt aufgenommen worden und stehen nach entsprechender Beschlussfassung wie folgt zur Verfügung:
im Jahr 2009 = 3.166,-- €
im Jahr 2010 = 6.333,-- €
im Jahr 2011 = 6.333,-- €
im Jahr 2012 = 6.333,-- €
im Jahr 2013 = 6.333,-- €
im Jahr 2014 = 6.333,-- €
im Jahr 2015 = 3.166,-- €.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zwischen der Katholischen Kirchengemeinde St. Gertrud und der Stadt Herzogenrath ist am 30.03.2007 ein Vertrag über die Förderung des Betriebes der „Offenen Tür“ HOT St. Gertrud aus kommunalen Mitteln abgeschlossen worden. Darin verpflichtet sich die Stadt, einen jährlichen Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten in Höhe von 61.000,-- €uro p. A. zu zahlen. Dieser erhöht sich jährlich um 1.000,-- €uro erstmals zum Kalenderjahr 2009. Die Katholische Kirchengemeinde St. Gertrud verpflichtet sich in dem Vertrag ihrerseits, in den nächsten fünf Jahren erforderlich werdende Investitionen zur Substanzerhaltung der Einrichtung ohne einen kommunalen Zuschuss zu realisieren.
Ende August 2008 teilte die Kirchengemeinde in einem Gespräch mit dem Bürgermeister mit, neben der als Grundlage für die bestehende vertragliche Regelung mit der Stadt erforderlichen Betonsanierung seien ganz erhebliche zusätzliche Maßnahmen durch Brandschutzauflagen und Einbau einer Behindertentoilette notwendig. Nach einem dynamischen Zuschuss durch das Bistum in Höhe von 60 % und dem von der Kirchengemeinde zugesagten Eigenanteil von 60.000,-- € könne ein Restbetrag von rund 35.000,-- bis 40.000,-- €uro nicht finanziert werden. Hierfür sehe man keine andere Möglichkeit als eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses durch die Stadt.
Nach den vorliegenden Kostenberechnungen betragen die Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme 236.062,32 €. Hierin sind 128.992,32 € für Brandschutzmaßnahmen und 15.000,-- € für den Einbau einer behindertengerechten Toilettenanlage enthalten.
Nach Abzug einer 60 %igen Förderung durch das Bistum, verbleiben noch Restkosten in Höhe von 94.424,93 €. Hiervon übernimmt die Kirchengemeine 60.000,-- €, so dass eine Finanzierungslücke in Höhe von abgerundet 34.000,-- € besteht.
Hierzu hat die Verwaltung vorbehaltlich einer entsprechenden politischen Entscheidung eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses signalisiert. Diese soll in der Form gegeben werden, dass der vertraglich zugesicherte kommunale Betriebskostenzuschuss beginnend mit dem zweiten Halbjahr 2009 über einen Zeitraum von sechs Jahren entsprechend erhöht wird. Hierzu würden für die Kirchengemeinde Vorfinanzierungszinsen in Höhe von rund 4.000,-- € anfallen, um die der Zuschussbetrag zu erhöhen wäre und somit ca. 38.000,-- € betragen würde. Für diese Zeit wäre das Bestehen des HOT durch die Laufzeitverlängerung gesichert.
Die Verwaltung beabsichtigt, den bestehenden Vertrag dergestalt zu ändern, dass ab dem 2. Halbjahr 2009 für die Kalenderjahre 2009 bis 2015 ein erhöhter Zuschuss zu den Sachenkosten gezahlt wird (siehe unter finanzielle Auswirkungen).
Rechtliche Grundlagen:
Gemäss 11 in Verbindung mit § 74 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) – stellt die Förderung von Einrichtungen der Jugendarbeit eine bedingte Pflichtleistung des Jugendamtes dar.
