Sitzungsvorlage - V/2021/514-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Klima- und Umweltschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dem Rat der Stadt Herzogenrath den Beschluss der aktualisierten rderrichtlinie zu empfehlen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

x

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

x 

ja

 

nein

 

Die Haushaltsmittel für das Jahr 2023 sind beantragt, jedoch ist der Haushaltsplan noch nicht final beschlossen.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

 

keine Auswirkungen

 

x

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung:

 

Durch die Ergänzung der genannten Fördergegenstände nnen rgerinnen und Bürger in Herzogenrath noch effektiver dabei unterstützt werden, klima- und umweltgerechte Investitionen zu tätigen. Alle geförderten Maßnahmen, die Ursprünglichen wie auch die Neuen, sind lokal wirksam und tragen in puncto Klima- und Umweltschutz, Klimaanpassung, Erhalt der Artenvielfalt und Dekarbonisierung der Energieerzeugung zu einer Verbesserung des Status Quo bei.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Bereits seit 2008 fördert die Stadt Herzogenrath die folgenden technischen Anlagen: Thermische Solaranlagen, Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung, Blockheizkraftwerke und ortsfeste Brauchwassernutzungsanlagen. Der vorliegende Beschlussvorschlag dient dazu, PV-Kleinstanlagen auch Balkonkraftwerke genannt und Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung ebenfalls in die Förderrichtlinie zu integrieren.

PV-Kleinstanlagen bieten einen kostengünstigen Einstieg in die Eigenerzeugung von erneuerbarem Strom auch ohne Wohneigentum. r die Anbringung der Anlagen sind außerdem keine großen Dachflächen vonnöten, sie lassen sich z.B. an Balkonen sowie auf Garagen, Carports oder Terrassenüberdachungen anbringen. Daher sind diese für einen größeren Teil der Bevölkerung geeignet, während klassische Aufdach-PV-Anlagen vornehmlich EigentümerInnen von Einfamilienhäusern ansprechen.

Darüber hinaus umfasst das Spektrum der geförderten Maßnahmen nicht mehr bloß die ressourcenschonende Nutzung von Energie und Wasser, es wird nun auch sinnvoll um das Thema Klimaanpassung im urbanen Raum erweitert. Begrünte Dächer und Fassaden sind besonders in dicht besiedelten Räumen von Vorteil, da sie die Auswirkungen von Extremwetterereignissen wie Hitzewellen und Starkregen auf die städtische Infrastruktur und nicht zuletzt den Menschen abmildern. Sie dienen in beiden Belastungssituationen als Pufferspeicher, da sie sich zum Einen nicht so stark und schnell erhitzen wie herkömmliche Dach- und Fassadenflächen und zudem bei hohen Niederschlagssummen in kurzen Zeiträumen als Retentionsfläche wirken. Niederschlagswasser wird zwischengespeichert und in geringerer Menge sowie mit gewisser Verzögerung in das Kanalisationsnetz eingeleitet.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

Anlage 1) Aktualisierterderrichtlinie der Stadt Herzogenrath (inkl. Fachunternehmerbescheinigung und Antrag für häusliche Brauchwassernutzung)

 

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Anlagen

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