Sitzungsvorlage - V/2022/386-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgeltordnung für die Minigolfanlage Kohlscheid; hier: Anpassung der Entgelte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 40 - Schul- und Sportamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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13.12.2022
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen der Entgeltordnung für die Minigolfanlage Kohlscheid.
Er beauftragt die Verwaltung die Tarife in Höhe von 3,50 € für Erwachsene und 1,75 € für Jugendliche einzuführen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
| Pflichtaufgabe |
X | Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X | ja |
| nein |
| im Ergebnisplan bei Aufwandskonto |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen |
| Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Sachkosten |
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Personalkosten |
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Finanzaufwand |
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Folgelasten gesamt: |
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Folgeerträge |
| 2.000,00 € | 2.000,00 € |
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Folgelasten saldiert: |
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Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bereits im Ausschuss für Bildung und Sport (ABS) am 29.11.2022 wurde über die Änderung der Entgeltordnung für die Mini-Golf-Anlage beraten. Zu diesem Zeitpunkt stand noch nicht fest, ob die Einführung der Umsatzsteuer für Leistungen der Kommunen tatsächlich ab dem 01.01.2023 oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Zwischenzeitlich ist vorgesehen, die Änderungen des § 2b UStG zum 01.01.2025 umzusetzen.
Da die Eintrittspreise seit mehr als 15 Jahren konstant geblieben sind und auch nach der Sanierung und Neueröffnung am 01.04.2012 nicht angehoben wurden, schlägt die Verwaltung vor, vor dem Hintergrund der allgemein steigenden Unterhaltskosten, die Preise für die Nutzung der Minigolfanlage anzuheben. Der Eintritt für Erwachsene soll von 2,00 € auf 3,50 € und für Jugendliche von 1,00 € auf 1,75 € angehoben werden.
Rechtliche Grundlagen:
Entgeltordnung Minigolfanlage Kohlscheid
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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344,6 kB
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