Sitzungsvorlage - V/2022/311-E02
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Beigeordneten für Soziales, Bildung und Familie
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Bürgermeisterbüro
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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13.12.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die politischen Gremien haben beschlossen, die Stelle eines*r Beigeordneten für Soziales, Bildung und Familie erneut auszuschreiben, nachdem das erste Ausschreibungsverfahren erfolglos war.
Die Ausschreibung erfolgte über das Beratungsunternehmen zfm Bonn. Die Bewerbungsfrist endete am 04.09.2022.
Es gingen insgesamt 17 Bewerbungen ein, wobei im weiteren Verlauf drei Bewerber/innen ihre Bewerbungen zurückgezogen haben.
Acht Bewerber*innen mussten aus formellen Gründen vom Verfahren ausgeschlossen werden, weil sie die zwingend vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllten.
Das Beratungsunternehmen hat die Bewerbungsunterlagen ausgewertet sowie Auswahlgespräche mit den Bewerbern*innen durchgeführt. Das Ergebnis wurde dem Verwaltungsvorstand und den Fraktionsvorsitzenden am 22.09.2022 vorgestellt.
Das Beratungsunternehmen hat zwei Bewerber*innen zur weiteren Vorstellung vor den Fraktionsvorsitzenden und dem Verwaltungsvorstand vorgeschlagen.
Am 28.09.2022 haben sich die Bewerberin und der Bewerber nochmals einem Assessment-Center-Verfahren – ebenfalls durchgeführt durch das Beratungsunternehmen zfm – vor den Vertretern der Fraktionen sowie des Verwaltungsvorstandes und am 17.10.2022 vor Fraktionen vorgestellt.
Die Beigeordneten werden vom Stadtrat gewählt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27.10.2022 mit 12 Ja- Stimmen gegen 7 Nein-Stimmen für die Wahl von Frau Renate Wallraff, die aktuell einzige verbliebene Kandidatin, ausgesprochen.
Begründung der Dringlichkeit:
Der Rat der Stadt Herzogenrath hat in seiner Sitzung am 22.11.2022 eine Neuorganisation der Verwaltung beschlossen. Diese Neuorganisation mündete in der Änderung des Verwaltungsgliederungsplans (vergl. Drucksachen-Nr. V/2022/310). Der neue Verwaltungsgliederungsplan tritt mit Dienstantritt der neuen Beigeordneten für Soziales, Bildung und Kultur in Kraft, so dass eine untrennbare Verbindung mit der dringend erforderlichen Neugliederung und den Dienstantritt der Beigeordneten gegeben ist.
Die Verwaltung steht vor wachsenden neuen Aufgaben und Anforderungen. Sie steht vor der Frage, wie sie die neuen Herausforderungen und die in immer kürzeren Zeitabständen auftretenden Krisen meistern kann. Es ist daher erforderlich, schnellstmöglich die Handlungsfähigkeit der Verwaltung auszubauen, in dem die im Stellenplan vorgesehene Stelle der Beigeordneten besetzt wird.
Weiterhin ist das besondere öffentliche Interesse an einer schnellstmöglichen Besetzung der Stelle zu erwähnen.
Zudem sind auch die schützenswerten Interessen der Bewerberin zu berücksichtigen. So wird die tatsächliche und die rechtliche Situation der Bewerberin nicht unerheblich berührt.
Dies alles macht es erforderlich, dass die Wahl schnellstmöglich wiederholt und die Stelle der Beigeordneten für Soziales, Bildung und Familie besetzt wird.
In der Wahlentscheidung gibt es gegenüber der für den 22.11.2022 angesetzten Ratssitzung keinen neuen Sachverhalt, so dass dem Informationsanspruch des Rates Genüge getan ist.
Durch die fristgereichte Einladung zur hiesigen Ratssitzung sind die Beteiligungsrecht aller Ratsmitglieder auch im Hinblick auf ihre zeitliche Verfügbarkeit jederzeit gewährleistet.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Besoldung erfolgt nach A 16 LBesG. Es wird eine Aufwandsentschädigung nach Eingruppierungsverordnung des Landes NRW gewährt. Die Wahlzeit des/der Beigeordneten beträgt 8 Jahre.
Rechtliche Grundlagen:
§§ 70, 71 GO NRW
