Sitzungsvorlage - V/2009/075-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Vergabeordnung in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

 

Die Vergabeordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft und tritt mit Ablauf des 31.12.2010 außer Kraft.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die zurzeit gültige Fassung der Vergabeordnung wurde durch den Rat der Stadt Herzogenrath in seiner Sitzung am 20.06.2006 beschlossen.

 

Bei der Festlegung der Vergabegrundsätze sind die Gemeinden gemäß § 25 Abs. 2 GemHVO verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen unterhalb der durch die Europäische Union vorgegebenen Schwellenwerte die Vergabebestimmungen anzuwenden, die das Innenministerium des Landes NRW festlegt.

 

Die bestehende Vergabeordnung berücksichtigt diese Vorgaben, die zuletzt mit Runderlass vom 22.03.2006 Az. 34-48.07.01/01-2178/05 bekanntgegeben wurden.

 

Mit Runderlass vom 03.02.2009 Az. 121-80-20/02 hat das Innenministerium vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen im Hinblick auf die Umsetzung des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung die Vergabebestimmungen neu gefasst.

 

Grundsätzlich ist es auf dieser Grundlage im Baubereich ab sofort möglich, bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 Euro eine freihändige Vergabe und bis zu einem Auftragswert in Höhe von 1 Mio. Euro eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen.

 

Im Liefer- und Dienstleistungsbereich kann nach Wahl der kommunalen Auftraggeber eine freihändige Vergabe oder eine beschränkte Ausschreibung bis zu einem Auftragswert  von 100.000 Euro erfolgen.

 

Für den Fall einer beschränkten Ausschreibung sind allerdings mindestens drei Angebote notwendig.

 

Durch die neuen Regelungen ist beabsichtigt, die kommunalen Auftraggeber durch die Verzichtsmöglichkeit auf die Verfahren der öffentlichen Ausschreibung bzw. der Durchführung eines Teilnahmewettbewerbes zu entlasten, um Beschaffungsvorgänge zu beschleunigen und zu vereinfachen.

 

Zur Gewährleistung der Transparenz sieht der Erlass allerdings vor, dass die Vergabeentscheidungen

 

  • ab einem Auftragswert des abgeschlossenen Vertrages für Bauaufträge, die im Wege der Beschränkten Ausschreibung vergeben wurden, von 150.000 Euro (ohne Umsatzsteuer),
  • im Übrigen für abgeschlossene Verträge von über 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)

 

und Sicherheitsinteressen nicht tangiert werden, auf der Internetplattform des Landes (www.vergabe.nrw.de) und/oder der gemeindlichen Homepage allgemein öffentlich zugänglich gemacht werden. Hierbei sind folgende Informationen anzugeben:

 

  • Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und Emailadresse des Auftraggebers
  • Gewählte Verfahrensart
  • Auftragsgegenstand
  • Name und Sitz des beauftragten Unternehmens

 

Für den Bereich der europaweiten nichtoffenen Vergabeverfahren lässt der Erlass es darüber hinaus zu, dass die verkürzten Fristen zur Anwendung der beschleunigten Verfahren ohne Nachweis eines Ausnahmetatbestandes möglich sind. Hierdurch kann die Verfahrensdauer von 87 auf 30 Tage verringert werden.

 

Die Verwaltung spricht sich grundsätzlich für die Beibehaltung der rechtssicheren und bewährten Vergaberegeln aus. Im Hinblick auf die Umsetzungsmöglichkeiten des Konjunkturpaketes II wird jedoch die Notwendigkeit einer maßvollen Liberalisierung der Vergaberegeln im Sinne des Satzungsentwurfes vorgeschlagen.

 

Darüber hinaus dient die Neufassung der inhaltlichen Klarstellung im Hinblick auf die angegebenen Wertgrenzen, die nunmehr in allen Fällen Nettobeträge (ohne MWSt.) ausweisen.

 

Die vorgenommenen Änderungen bitte ich der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Hinsichtlich der Gültigkeit der vorgeschlagenen Änderungen hat die Verwaltung die Geltungsdauer des maßgebenden Erlasses berücksichtigt, der mit Ablauf des 31.12.2010 außer Kraft tritt.

 

Es ist deshalb notwendig, dass der Rat rechtzeitig vor Ablauf des 31.12.2010 auf der Grundlage eines Erfahrungsberichtes der Verwaltung über eine Neufassung der Vergabeordnung ab dem 01.01.2011 beschließt.

 

Rechtliche Grundlagen:

Erlass vom 03.02.2009 Az.: 121 – 80-20/02

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

Zur Beschleunigung von Investitionen hat die Landesregierung NRW für die Jahre 2009 und 2010 eine deutliche Anhebung der Wertgrenzen mit Erlass vom 03.02.2009 zugelassen. Diese können von den Kommunen übernommen werden, eigene strenge Vergaberichtlinien der Kommunen bleiben davon aber unberührt.

 

In dem nun vorliegenden Entwurf werden die Wertgrenzen im Rahmen des Erlasses erhöht. Die geforderte Veröffentlichungspflicht nach Nr. 1.4 des Erlasses soll durch die Fachbereiche im Portal für das öffentliche Auftragswesen NRW erfolgen.

 

Da aufgrund der Wertgrenzen die öffentlichen Ausschreibungen die absolute Ausnahme sein werden, empfiehlt die örtliche Rechnungsprüfung zur Sicherung des Leistungswettbewerbes möglichst viele Angebote einzuholen und einen stetigen Wechsel der beteiligten Firmen zu gewährleisten (s.a. S. 26 der FAQ-Liste des Innenministeriums), um somit gleichzeitig einer Ungleichbehandlung von Firmen vorzubeugen. Darüber hinaus sollten weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Mitarbeiter vor Korruptionsversuchen zu schützen.

 

 

 

Anlage/n:

 

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Anlagen

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