Sitzungsvorlage - V/2024/103

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Kultur, Sport und Tourismus:

 

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Tourismus nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen bezüglich der Entgeltordnung für das Freibad der Stadt Herzogenrath. Dabei soll die neue Entgeltordnung zum 01.05.2024 in Kraft treten.

 

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt die Entgeltordnung des Hallenbades Bergerstraße mit Inbetriebnahme des neuen Hallenbades außer Kraft und dafür eine Entgeltordnung für das Hallenbad Forensberger Straße in Kraft zu setzen.

 

 

Beschlussvorschlag für den Stadtrat:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen bezüglich der Entgeltordnung für das Freibad der Stadt Herzogenrath. Dabei soll die neue Entgeltordnung zum 01.05.2024 in Kraft treten.

 

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt die Entgeltordnung des Hallenbades Bergerstraße mit Inbetriebnahme des neuen Hallenbades außer Kraft und dafür eine Entgeltordnung für das Hallenbad Forensberger Straße in Kraft zu setzen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

 

ja

 

nein

 

 

 

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

 

Euro.

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

 

 

2022

2023

2024

2025

Sachkosten

 

 

 

 

Personalkosten

 

 

 

 

Finanzaufwand

 

 

 

 

Folgelasten gesamt:

 

 

 

 

Folgeerträge 

 

 

 

 50.000,00 €

Folgelasten saldiert:

 

 

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Kassensystem im neuen Hallenbad soll mit dem Automaten im Freibad kommunizieren können, damit den Badegästen der Eintritt mit einheitlichen Tickets für beide Bäder ermöglicht wird. Die neu zu beschaffenden Kassenautomaten wickeln den Zahlungsverkehr bedeutend schneller ab als alte Systeme und bieten die Möglichkeit, Tickets online, mit Smartphone, Kreditkarte oder in bar zu buchen. Des Weiteren werden die Besucherzahlen beim Betreten und Verlassen laufend erfasst und bewertet, so dass besonders im Freibad Auskünfte über die Auslastung erteilt und die Besucherströme gesteuert werden können. 

 

Einhergehend mit den steigenden Kosten für den Freibadbetrieb, hier sind im Besonderen die Energiekosten, Personalkosten, Wartungskosten sowie die allgemein steigenden Preise ausschlaggebend, sollen die Entgelte für das Freibad angehoben werden und, da in beiden Bädern Tagestickets gebucht werden können, auf das Niveau des neuen Hallenbades angeglichen werden. 

 

Auf die Einführung eines Einwohnertarifes soll aus Sicht der Verwaltung aus Gründen der Gleichbehandlung verzichtet werden; zudem wäre damit das Buchen von Online-Tickets nicht mehr möglich, da eine Prüfung der Personalien nicht möglich wäre. Auch wäre der Personalaufwand an der Kasse im Freibad unverhältnismäßig aufwändig.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, eine neue gemeinsame Entgeltordnung mit den hierunter aufgeführten Eintrittspreisen für beide Bäder einzuführen. Neben den Preiserhöhungen ist für die Verwaltung auch von Bedeutung, dass alle Preise auf 0,50 € oder auf 1,00 € gerundet werden, um somit den hohen zeitlichen Aufwand beim Kassieren und bei den Abrechnungen zu vermeiden. Hierdurch wird, auch in Verbindung mit der höheren Abwicklungsgeschwindigkeit des neuen Kassenautomaten, vermieden, dass sich am Eingang lange Schlangen bilden. Ferner wird durch die Anpassung der Preise der Münzspeicher in den Kassenautomaten wesentlich entlastet, da die Münzkassetten im Automat nicht regelmäßig gefüllt werden müssen. Der Preis für die ermäßigte Karte für Kinder und Jugendliche liegt unter 50 %, damit die Rundung konsequent angewendet werden kann.

 

Eintrittspreise

 

Aktuell im Freibad

Vorschlag

Änderung/Einführung

in beiden Bädern

Erwachsene

4,00 €

5,00 €

Erwachsene ermäßigt

2,00 €

2,50 €

Kinder und Jugendliche

2,30 €

2,50 €

Kinder und Jugendliche ermäßigt

1,15 €

1,00 €

 

Auf Grundlage der Besucherzahlen 2023 im Hallenbad Bergerstraße kann mit den o.a. Eintrittspreisen ein Mehrertrag in Höhe von 19.000,00 € erzielt werden, wobei die Verwaltung davon ausgeht, dass die Besucherzahlen im neuen Hallenbad höher sein werden als im alten Hallenbad.

Die letzte repräsentative Saison im Freibad war im Jahr 2019. Daher wurden die Besucherzahlen aus 2019 für die Berechnung des Mehrertrages in Höhe von 31.000,00 € zu Grunde gelegt.

Somit kann das Ziel der Konsolidierungsmaßnahme vom 16.01.2024 erreicht bzw. übertroffen werden.

Die Einführung eines Wertkarten-Systems vereinfacht den gesamten Zahlungsablauf sowie das Abrechnen und ist mittlerweile in vielen Bädern üblich. Hierdurch nnen auch die Jahres- und Saisonkarten entfallen.

Wertkarten

Betrag

Wert

Rabatt

 

 

 

50,00 €

60,00 €

20 %

100,00 €

125,00 €

25 %

200,00 €

260,00 €

30 %

 

Die Dauerkarten werden durch die Einführung eines Frühschwimmertarifes für beide Bäder und den Erhalt des Feierabendtarifes im Freibad ersetzt, um damit für die Dauerkartenbesitzer, die in der Regel früh oder spät zum Schwimmen kommen, einen Ausgleich zu schaffen. Zum selben Tarif könnte später auch ein Zeitfenster ausschließlich für Bahnschwimmen eingeführt werden. Hierzu sollen aber zunächst Erfahrungswerte über die Nutzungsgewohnheiten der Gäste und die Belegung durch die Vereine gesammelt werden.

 

 

Aktuell

Neuer Tarif

Frühschwimmen

In beiden Bädern bis 09:00 Uhr

./.

3,00 €

Feierabendschwimmen

Freibad ab 18:00 Uhr

 2,30 €

3,00 €

 

Eine zeitliche Begrenzung für den Aufenthalt im neuen Hallenbad kann es aus Sicht der Verwaltung nicht mehr geben, da ansonsten der familiäre Charakter beeinträchtigt wird und die Tickets ebenso wie im Freibad für den ganzen Tag gelten sollen. Die Tickets für die Frühschwimmer*innen erhalten eine zeitliche Begrenzung. 

 

Zunächst sollen ab dem 01.05.2024 die neuen Tarife im Freibad eingeführt werden. Somit tritt die neue Entgeltordnung für das Freibad ab dem 01.05.2024 in Kraft, während die aktuelle Entgeltordnung für das Hallenbad Bergerstr. bis zur Inbetriebnahme des neuen Hallenbades weiterhin gültig bleibt. Die neue zusammengefasste Entgeltordnung tritt somit mit der Inbetriebnahme des neuen Hallenbades in Kraft. Jahreskarten für das Hallenbad und das Freibad können nicht mehr erstellt werden, da das Datum für die Schließung des alten Hallenbades noch nicht feststeht und über die neue Entgeltordnung keine Jahreskarten, die bisher für beide Bäder gültig waren, angeboten werden.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Entgeltordnung für das Frei- und Hallenbad (5_5)

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

Anlage/n:

 

Synopse Entgeltordnung für das Freibad der Stadt Herzogenrath (5_5)

Entgeltordnung für das Freibad der Stadt Herzogenrath (5_5)

 

 

 

Loading...