Sitzungsvorlage - V/2024/168

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung beschließt, der Bürgeranregung aufgrund der im Sachverhalt aufgeführten Argumente nicht zu folgen. Der Antragsstellende ist zu informieren.

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Finanz. Auswirkung

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung:

 

Unmittelbare Auswirkungen auf den Klimaschutz sind mit dieser Vorlage nicht verbunden.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW vom 18.12.2023 wird beantragt, eine derzeit größtenteils verwilderte öffentliche Fläche zu gestalten und in Zusammenarbeit mit verschiedenen sozialen Trägern eine Aufenthaltsfläche zu schaffen. Der genaue Inhalt und Wortlaut ist dem in der Anlage beigefügten Schreiben zu entnehmen.

 

Der Antragstellende regt an, in Verbindung mit der geplanten Wurmpromenade des Integrierten Handlungskonzepts Herzogenrath-Mitte einen Rundweg über die Flurstücke 340 und 205 (Gemarkung Herzogenrath, Flur 26) zu schaffen.

 

Im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts Herzogenrath-Mitte (InHK) wird seit 2016 die Herzogenrather Innenstadt mittels verschiedener Maßnahmen durch Städtebaufördermittel attraktiver gestaltet, was zu einer nachhaltigen Belebung der Innenstadt führen soll.

Eine dieser Maßnahmen ist die „Wurmpromenade“ mit dem Ziel, den Flusslauf der Wurm in der Herzogenrather Innenstadt sichtbarer und erlebbarer zu machen. Dazu soll in Zukunft eine flussbegleitende Promenade den Bereich südlich des zentralen Ferdinand-Schmetz-Platzes mit dem alten Friedhof nördlich der Innenstadt verbinden.

 

Der Antragsstellende schlägt vor, einen Rundweg in Verbindung mit der Wurmpromenade über die zuvor genannten Flurstücke zu schaffen. Die bereinigten Flurstücke könnten sowohl von der Brücke GmbH, als auch verschiedenen sozialen Trägern, Seniorenheimen und Schulen/ Kitas betreut werden und beispielsweise als außerschulische Lernorte oder Ziergärten zum Aufenthalt genutzt werden.

 

Eine Umsetzung im Rahmen des InHKs ist nicht möglich, da die bewilligten Fördergelder sowohl einen festen finanziellen als auch inhaltlichen Rahmen haben. Die Maßnahme Wurmpromenade wurde für das Projektjahr 2020 beantragt. Darin wurde der räumliche, fachliche und finanzielle Rahmen beschrieben. Mit der Bewilligung durch die Bezirksregierung Köln ist dieser Rahmen somit vorgegeben und begrenzt.

 

Aus Sicht des Fachamtes eignet sich die genannte Fläche nicht für die Nutzung als Parkanlage. Durch die aus städtebaulicher Sicht in rückwärtiger Lage ist die Fläche vom Straßenraum aus kaum einsehbar und eine soziale Kontrolle ist daher kaum gegeben. Daher ist voraussichtlich für die umliegende Bebauung mit einer erhöhten Lärmbelästigung vermehrt in den Abendstunden zu rechnen.

Zudem befinden sich in unmittelbarer Nähe keine Schulen, Kitas und Seniorenwohnheime, wodurch Pflege und Erhalt der Fläche eingeschränkt sein kann.

 

Aufgrund der zuvor genannten Argumente soll der Antrag aus Sicht der Verwaltung abgelehnt werden.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 24 Gemeindeordnung NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

Anl 1: Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW vom 18.04.2024

 

 

 

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Anlagen

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