Sitzungsvorlage - V/2023/446-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Hochbau und Gebäudemanagement empfiehlt dem Stadtrat die in den Anlagen vorgeschlagenen Neufassungen der Benutzungs- und Entgeltordnungen zu beschließen.

 

 

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt die in den Anlagen vorgeschlagenen Neufassungen der Benutzungs- und Entgeltordnungen für die Überlassung von Räumlichkeiten in der Burg Herzogenrath

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Unter der Drucksache V/2022/341-E02 wurden die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnungen für die Vermietung von Aulen, Foren, Mehrzweckhallen und des Bürgerzentrums Oststraße beschlossen. Durch die Übernahme der Burg im November 2022 wurde es erforderlich, auch hier eine entsprechende Benutzungs- und Entgeltordnung zu entwerfen. Dies erfolgte in Anlehnung an die bereits vorhandene Entgeltordnung vom 23.08.2017.Die Höhe der Entgelte wurde angepasst.

 

 

 

Mit der Einführung des §2b UStG müssen juristische Personen des öffentlichen Rechtes (jPdöR), d.h. Bund, Länder, Kommunen etc., für einige Leistungen Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Die Gesetzesänderung wurde am 02.11.2015 beschlossen und trat zum 01.01.2017 in Kraft. Um die Auswirkungen dieses neuen Paragrafen analysieren und Betriebsprozesse dahingehend anpassen zu können, wurde den jPdöR eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 gewährt. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 hat der Bundestag am 02.12.2022 eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31.12.2024 beschlossen. Es wird erwartet, dass in diesem Zeitrahmen die im Wesentlichen bis heute fehlenden Anwendungshinweise und -empfehlungen des Finanzministeriums vorliegen. Vor diesem Hintergrund wurden die beiliegenden Entgeltordnungen insoweit überarbeitet, dass die Umsatzsteuer nicht erhoben/berücksichtigt wird. Im Laufe des Jahres 2024 werden die Entgeltordnungen unter Berücksichtigung der dann vorliegenden Erkenntnisse zur Umsatzsteuerbesteuerung mit Wirkung zum 01.01.2025 angepasst.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

GO NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Burg Rode wurde aufgrund der Rückübertragung auf die Stadt neugefasst und an die weiteren Benutzungsordnungen für städtische Räume angepasst. Die Nutzungsentgelte wurden erhöht.

 

Gegen die vorgelegte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Burg Rode bestehen seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

 

Anlage/n:

Nutzungsordnung für die Burg Rode

Entgeltordnung für die Nutzung der Burg Rode

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Anlagen

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