Sitzungsvorlage - V/2024/223
Grunddaten
- Betreff:
-
Offene Kinder- und Jugendarbeit in Herzogenrath-Mitte: Vertragsauflösung "HOT" zum 31.12.2024 hier: Antrag UBL-Fraktion vom 28.03.2024 und Antrag der CDU-Fraktion vom 27.05.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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18.06.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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25.06.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag I für den Jugendhilfeausschuss:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, bis zum nächsten Jugendhilfeausschuss Kriterien zu erarbeiten, auf deren Grundlage ein „einrichtungsbezogenes Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit“ in Herzogenrath-Mitte ausgeschrieben werden kann.
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung weiterhin ein Konzept zu erarbeiten, wie eine Übergangslösung aussehen kann, damit keine Lücke im Angebot der einrichtungsbezogen offenen Kinder- und Jugendarbeit in Herzogenrath - Mitte entsteht.
Beschlussvorschlag II für den Jugendhilfeausschuss:
Der Jugendhilfeausschuss bringt mit seiner Zustimmung die uneingeschränkte Unterstützung für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Herzogenrath-Mitte zum Ausdruck. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, dem zuständigen Fachausschuss sehr zeitnah einen Lösungsvorschlag zu den bekannten Problemen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, wie z.B. Standort, Öffnungszeiten, Träger etc. zu erarbeiten und diese dem Ausschuss vorzulegen. Das erklärte Ziel ist, die Fortsetzung dieser wichtigen Arbeit zeitnah sicherzustellen.
Beschlussvorschlag für den Stadtrat:
Der Rat der Stadt Herzogenrath bringt mit seiner Zustimmung die uneingeschränkte Unterstützung für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Herzogenrath-Mitte zum Ausdruck. Die Verwaltung wird beauftragt, dem zuständigen Fachausschuss sehr zeitnah einen Lösungsvorschlag zu den bekannten Problemen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, wie z.B. Standort, Öffnungszeiten, Träger etc. zu erarbeiten und diese dem Ausschuss vorzulegen. Das erklärte Ziel ist, die Fortsetzung dieser wichtigen Arbeit zeitnah sicherzustellen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Im laufenden Doppelhaushalt 2024/2025 sind unter dem Kostenträger 0636610, der Kostenstelle 460010 und dem Sachkonto 531872 entsprechende Finanzmittel eingeplant.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kooperationsvertrag zwischen dem KGV Herzogenrath- Merkstein als Träger des „HOT“ (Herzogenrather Offene Tür) und der Stadt Herzogenrath wurde zum 31.12.2024 im Einvernehmen aufgelöst.
Aufgrund von fehlendem Personal, notwendigen Gebäudesanierungskosten in erheblichem Umfang und einer Unterdeckung der laufenden Unterhaltskosten sah sich die Pfarre St. Gertrud nicht mehr in der Lage, den Weiterbetrieb im „HOT“ dauerhaft zu gewährleisten.
Insbesondere das fehlende Personal wurde vor dem Hintergrund des allgemeinen Fachkräftemangels in der Sozialarbeit und Sozialpädagogik als nicht lösbare Problematik angeführt und auf die in diesem Zusammenhang seit längerem nicht neu zu besetzende Leitungsstelle des Jugendtreffs verwiesen.
Im Bereich Gebäudesanierungskosten kommt ein massiver energetischer Sanierungsbedarf des über 60 Jahre alten Gebäudekomplexes zusammen. Neue Fenster, Wärmedämmung, Dachsanierung, Brandschutz und eine neue Heizung (zurzeit wird das Gebäude über eine Notheizung versorgt, nachdem Ende des vergangenen Jahres das Nachbargebäude, in dem die Heizungsanlage untergebracht war, verkauft wurde) sind die größten Posten. Die geschätzten Kosten für die Sanierung von ca. 1,52 Millionen Euro würden mit bis zu 80 % vom Bistum Aachen übernommen. Der verbleibende Eigenanteil von 20 Prozent (ca. 300.000,00 €) kann vom Träger nicht aus eigener Kraft finanziert werden.
Für die Unterdeckung der laufenden Unterhaltung wird seitens des KGV unter anderem die durch den Rat beschlossene Kürzung für die Haushaltsjahre 2024 & 2025 in Höhe von 35.000,00 € jährlich verantwortlich gemacht. Diese Kürzung basiert auf der Angleichung des Personalschlüssels an die beiden städtischen Einrichtungen, den „Kinder- und Jugendtreff Streiffelder Hof“ und den „Jugendtreff im Bürgerhaus,“ denen jeweils 1,75 Vollzeitäquivalenz-Stellen an Personal zur Verfügung stehen.
Gemäß § 1 Abs.1 SGB VIII hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und u.a. dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen (Abs.3, S.1). § 11 SGB VIII schreibt vor, dass junge Menschen zur Selbstbestimmung befähigt und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement angeregt und hingeführt werden sollen (Abs.1). Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören dabei (u.a.) die außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung (Abs. 3, S.1).
Die beschriebenen Aufgaben werden in Herzogenrath durch die unterschiedlichen Arbeitsfelder der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit entsprechendem Zuschnitt auf die entsprechende Zielgruppe bearbeitet. Dabei kommt der einrichtungsbezogenen Kinder- und Jugendarbeit eine besonders gewichtige Rolle als fest verankerter, niedrigschwelliger und zuverlässiger Anlaufpunkt für alle Kinder und Jugendlichen im Sozialraum zu.
In Herzogenrath wurde dies flächendeckend durch die Jugendtreffs im Streiffelder Hof (Merkstein), Jugendtreff im Bürgerhaus (Kohlscheid) und eben durch das „HOT“ in Herzogenrath-Mitte sichergestellt.
Insofern reißt die angekündigte Schließung des „HOT“ aus der obigen gesetzlichen Aufgabenzuschreibung im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit eine wieder zu schließende Versorgungslücke.
Im konkreten Einzugsgebiet des „HOT“, das neben dem Stadtzentrum „Herzogenrath – Mitte“ auch die Ortslagen Straß, Niederbardenberg und Ritzerfeld umfasst, leben derzeit 2064 Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 21 Jahren, welche die potenzielle Zielgruppe der einrichtungsbezogenen Kinder- und Jugendarbeit in Herzogenrath – Mitte darstellt.
Nach § 4 SGB VIII soll die öffentliche Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe zum Wohl junger Menschen und ihrer Familien partnerschaftlich zusammenarbeiten. Sie hat dabei die Selbstständigkeit der freien Jugendhilfe in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben sowie in der Gestaltung ihrer Organisationsstruktur zu achten. Des Weiteren soll die öffentliche Jugendhilfe, soweit geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben oder rechtzeitig geschaffen werden können, von eigenen Maßnahmen absehen, die freie Jugendhilfe fördern und die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern stärken.
Zusammenfassend empfiehlt die Verwaltung daher, das Angebot der einrichtungsbezogenen offenen Kinder- und Jugendarbeit in Herzogenrath – Mitte im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips wiederum mit einem freien Träger fortzuführen, zumal sich die beiden anderen Herzogenrather Jugendtreffs im Bürgerhaus und im Streiffelder Hof in städtischer Trägerschaft befinden.
Daher schlägt die Verwaltung vor, das Angebot „Einrichtungsbezogene Offene Kinder- und Jugendarbeit in Herzogenrath-Mitte“ auszuschreiben.
Um diese Ausschreibung zielführend vornehmen zu können sollten im Vorfeld Kriterien und Eckpunkte erarbeitet werden, wie ein entsprechendes Angebot ausgestaltet und umgesetzt werden sollte. Themen hierfür wären unter anderem die infrastrukturellen Anforderungen, die personellen Notwendigkeiten, die konzeptionellen Vorstellungen bezogen auf Inhalt und Qualität, die strukturelle Eingebundenheit und dergleichen mehr.
Da für die Erarbeitung dieser Ausschreibungskriterien und für die Ausschreibungsdurchführung, Vergabe und Umsetzung des angestrebten Angebotes durch einen neuen Träger eine derzeit noch nicht abschließend festzulegende Zeit erforderlich sein wird, sollte die Verwaltung zudem ein Übergangskonzept erarbeiten, wie zu erwartende Ausfälle in der einrichtungsbezogenen offenen Kinder- und Jugendarbeit in Herzogenrath-Mitte mit Angeboten des Jugendamtes zumindest teilweise kompensiert werden können, damit für die betroffenen Kinder und Jugendlichen aus dem Sozialraum keine zu große Angebotslücke entsteht.
Rechtliche Grundlagen:
Nach § 11 SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Zu den Schwerpunkten gehören außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, Angebote in Sport, Spiel und Geselligkeit sowie Kinder- und Jugenderholung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,4 kB
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2
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426,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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771,3 kB
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