Sitzungsvorlage - V/2024/246

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat übt gem. § 11a) der Hauptsatzung der Stadt Herzogenrath sein Rückholrecht bezüglich des Beratungsrechts des Ausschusses für Hochbau und Gebäudemanagement aus und entscheidet in eigener Zuständigkeit.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die bereits angelaufenen Unterstützungsmaßnahmen für die Vereine weiter zu intensivieren und alle rechtlich zulässigen und verantwortbaren Maßnahmen zu treffen, um die Auswirkungen auf alle Vereine so gering wie möglich zu halten. Dabei ist insbesondere Hilfe bei der Suche geeigneter Alternativräume zu leisten. Die weiteren Beratungen zu der Thematik sollen im Ausschuss für Hochbau und Gebäudemanagement fortgeführt werden.
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Finanz. Auswirkung

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das über 110 Jahre alte Bürgerhaus in der Comeniusstraße dient einer Vielzahl von Vereinen als Sitz sowie Versammlungsstätte. Der umfassende Gebäudekomplex ist teilweise unterkellert, weist bis zu drei Geschosse auf und war bis 1996 als Schulgebäude in Nutzung.

 

Im Frühjahr 2024 erstellte Brandschutzkonzepte sowie brandschutztechnische Stellungnahmen weisen für das Gebäude diverse Mängel aus. Hierüber hat die Verwaltung den Haupt- und Finanzausschuss - entgegen der Darstellung etwa des CDU-Fraktionsvorsitzenden - bereits bei seiner Sitzung am 04.06.2024 informiert. Am 10.06.2024 wurden hierüber in einem zweistündigen Termin und erneut am 12.06.2024 bei einer Zoom-Konferenz die Vereine informiert. Zwischenzeitlich wurde die Thematik auch in der Einwohnerfragestunde des Ausschusses für Hochbau und Gebäudemanagement (AHG) besprochen.

 

Die Verwaltung hat erreicht, dass entgegen erster Annahmen eine Vielzahl von Räumen weiter verwendet und durch die Vereine genutzt werden kann. Gleichwohl verfügt die Verwaltung aufgrund der hier in Rede stehenden Güter des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nur über einen äerst geringen Ermessensspielraum. Gefährdungen, die die körperliche Unversehrtheit der Nutzerinnen und Nutzer städtischer Immobilien betreffen, sind auszuschließen und können nicht Gegenstand eines Abwägungsprozesses sein.

 

Die Verwaltung hat immer wieder deutlich gemacht und ist nach Kräften bestrebt, die Konsequenzen für die Vereinslandschaft so gering wie möglich zu halten. Diverse Koordinationsgespräche, Hilfestellungen und Abstimmungen, das Bereitstellen von Containern, die Eruierung alternativer Unterbringungsmöglichkeiten und viele weitere Maßnahmen sollen den Vereinen Unterstützung sein. Diese Unterstützungen sollen im Sinne der Bürgeranregung für den Antragsteller aber ebenso auch für alle weiteren betroffenen Vereine gelten.

 

Gleichzeitig ist den Fakten jedoch auch ins Auge zu blicken. Das über 110 Jahre alte Gebäude ist augenscheinlich in die Jahre gekommen, der Sanierungs- und Erhaltungsaufwand ist hoch und die Brandgefahr real. Eine Weiternutzung ohne Einschränkungen ist nicht zu verantworten. Nicht auszudenken, was bei einem Brand mit Personenschaden geschähe.

 

Die Verwaltung ist davon überzeugt, dass mit den Vereinen gemeinsam ein Prozess gelingen kann, das Beste aus der Situation zu machen. Über die zwischenzeitlichen Entwicklungen wird in der Sitzung mündlich berichtet.

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

rgeranregung (öffentlich, um persönliche Daten geschwärzt)

rgeranregung (ungeschwärzt, nichtöffentlich)

Brandschutztechnische Stellungnahme sowie Brandschutzkonzept (öffentlich)

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Anlagen

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