Sitzungsvorlage - V/2008/220-E3
Grunddaten
- Betreff:
-
VEP II/2 - 3. Änd. "Forensberger Straße" Hier: 1. Abwägung der eingegangenen Anregungen 2. Änderung der Begründung und Ergänzung einer Festsetzung 3. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
- Beteiligt:
- Fachbereich 3: b) Planung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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15.09.2009
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Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt
1. die beiliegende Abwägung Punkt 1 bis 21
2.1 die Ergänzungen/Änderungen der Begründung
2.1.1 unter Punkt 12.3 der Begründung
die Ergänzung “Sofern Auffälligkeiten bei der Erstellung der Maßnahme in Bezug auf Schächte und/oder Tagesbrüche festgestellt werden, ist ein Sachverständiger/ Gutachter hinzuzuziehen.“
2.1.2 unter Punkt 13 der Begründung:
- die Streichung des Satzteiles “... an die LEG Bauträger GmbH ...“
- die Streichung des letzten Satzes “Die öffentliche Grünfläche wird von der Stadt erworben.“
2.1.3 unter Punkt 14 der Begründung
- die Streichung des Satzes “Die Kosten für den Grunderwerb und den Bau des
Kinderspielplatzes trägt die Stadt Herzogenrath.“
2.2 Die Festsetzung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts zugunsten der Anlieger und der Leitungsträger im Bereich der Privatstraße
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt
3. dem Rat der Stadt, die 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes II/2
"Fo rensrensberger Straße" unter Berücksichtigung der beiliegenden Abwägung als
Sat zung gem. § 10 BauGB zu beschließen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 09.06.2009 hat der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt die Aufstellung der 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes II/2 "Forensberger Straße" gem. § 13a BauGB sowie die Durchführung einer Bürgerversammlung beschlossen und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB angeordnet. Die Bürgerversammlung wurde am 01.07.2009 (Niederschrift siehe Anlage 1), die öffentliche Auslegung vom 08.07. bis 20.08.2009 durchgeführt. Die Zusammenfassung der eingegangenen Anregungen und der Abwägungsvorschlag sind der Anlage 2 zu entnehmen. Die Abwägung ist Bestandteil dieser Vorlage.
Mit Schreiben vom 14.08.2009 beantragt die LEG Bauträger GmbH unter Punkt 13 der Begründung den Satzteil “... an die LEG Bauträger GmbH ... “ zu streichen, um eine Flexibilität in der Suche nach einem Investor zur erhalten.
Die Verwaltung sieht im Rahmen der Aufstellung der 3. Änderung des VEP II/2 hiergegen keine Bedenken.
Da die LEG Bauträger GmbH der Stadt Herzogenrath angeboten hat, ihr die in der 3. Änderung des VEP II/2 "Forensberger Straße" dargestellte Spielplatzfläche unentgeltlich zu überlassen, werden in der Begründung unter Punkt 13 der Satz “Die öffentliche Grünfläche wird von der Stadt erworben“ und unter Punkt 14 der Satz “Die Kosten für den Grunderwerb und den Bau des Kinderspielplatzes trägt die Stadt Herzogenrath“ gestrichen.
In ihrer Stellungnahme bittet die enwor GmbH um die Eintragung von Wege- und Leitungsrechten in der geplanten privaten Erschließungsstraße. Dem steht seitens der Verwaltung nichts entgegen.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat mit Schreiben vom 12.08.2009 empfohlen, bezüglich einer abschließenden gutachterlichen Bewertung der bergbaulichen Verhältnisse im Planungsbereich einschließlich einer Empfehlung ggf. erforderlicher Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen einen Sachverständigen einzuschalten. Im Hinblick auf die Empfehlung der Bezirksregierung Arnsberg und nach Rücksprache der LEG mit dem Gutachter wird Punkt 12.3 der Begründung lediglich um folgenden Text ergänzt: “Sofern Auffälligkeiten bei der Erstellung der Maßnahme in Bezug auf Schächte und/oder Tagesbrüche festgestellt werden, ist ein Sachverständiger/Gutachter hinzuzuziehen.“
Da die Grundzüge der Planung durch die v.g. geringfügigen Änderungen, bzw. Ergänzungen nicht betroffen sind, ist eine erneute öffentliche Auslegung nicht erforderlich.
Als Anlage sind dieser Sitzungsvorlage die Darstellung des Geltungsbereiches, der Rechtsplan der 3. Änderung des VEP II/2 "Forensberger Straße", die Textlichen Festsetzungen und die Begründung beigefügt.
Die 3. Änderung des VEP ist durch Bekanntmachung zur Rechtskraft zur führen.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Anlage 1: Zusammenfassung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und Abwägungsvorschlag
Anlage 2: Darstellung des Geltungsbereiches
Anlage 3: Rechtsplan zur 3. Änderung des VEP II/2 "Forensberger Straße" und Legende
Anlage 4: Textliche Festsetzungen
Anlage 5: Begründung
Anlage 6: Niederschrift zur Bürgerversammlung am 01.07.2009
Anlage 7: Im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit;
Niederschrift der Bürgerversammlung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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