Sitzungsvorlage - V/2009/374

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorgelegten Planung eines Kleinkinderspielplatzes im Wohngebiet Schleypenhof, nach vorausgegangener Beteiligung von Kindern und Anwohnern bei einer Planungswerkstatt, zu. 

Nach Prüfung und Abwägung der Ausführungen der Verwaltung nimmt er zustimmend zur Kenntnis, dass auf dem Spielgelände am Lorbeerweg kein Bolzplatz eingerichtet werden kann, so dass die diesbezügliche Bürgeranregung abschlägig zu bescheiden ist.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe.

 

Für den Bau dieses Kleinkinderspielplatzes wird mit Kosten in Höhe von rund 48.200,-- €uro gerechnet. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Treuhandkontos der Deutschen Stadt- und Grundstücksentwicklungs GmbH Bonn.


Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit diesem Spielplatz für Kleinkinder wird die großzügig angelegte Spiellandschaft in diesem Wohngebiet bedarfsgerecht komplettiert. Mit dem Bau dieser Anlage steht für alle Altersgruppen von Kindern und Jugendlichen ein wohnortnahes attraktives Spielplatzangebot zur Verfügung. Außerdem wurde für eine angenehme Aufenthaltsqualität für Eltern und ältere Menschen gesorgt.

 

Am 30.09.2009, 16.00 Uhr, fand vor Ort ein Planungstreffen statt. Den anwesenden Kindern, Eltern und Anwohnern wurde dabei das vorgesehene Gelände beschrieben und ein Planungsentwurf der Verwaltung zum Bau dieses Spielplatzes vorgestellt. Nach Beantwortung der gestellten Fragen wurde der vorgestellten Planung zugestimmt. Mit der Bitte der Kinder und Eltern nach einer baldigen Fertigstellung des Spielplatzes endete das Planungstreffen.

 

Die gleichzeitig eingeladenen Verfasser einer Bürgeranregung  zur Errichtung eines  Bolzplatzes erschienen trotz rechtzeitiger Einladung zu dieser Planungswerkstatt nicht zu diesem Termin. Auf die Ausführungen der Verwaltung in der Vorlage zu Drucksachen-Nr. V/2009/256 wird nochmals hingewiesen.

 

Mit den anwesenden Kindern und Eltern aus dem Wohngebiet wurde sodann die vorgesehene Spielfläche besichtigt. Die von  der Verwaltung vorgetragenen rechtlichen und baulichen Argumente, die gegen die Anlage eines Bolzplatzes sprachen, waren für die Anwesenden nachvollziehbar. Einvernehmlich wurde festgestellt,  dass auf der großen Grünfläche auch jetzt schon Fußball gespielt werden kann.

 

Somit kann aus Sicht der Verwaltung auch dieses Thema abgeschlossen werden. 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII beauftragt das Jugendamt, zum Erhalt und zur Schaffung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie zu einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt beizutragen. Gemäß § 11 SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.

 

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

 

 

 

3 Anlagen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...