Sitzungsvorlage - V/2009/439

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss lehnt den Antrag der SPD-Fraktion auf Errichtung eines Jugendstadtrates ab.

Er bittet die Verwaltung, gemeinsam mit den Jugendverbänden und den Kindern und Jugendlichen den erfolgreich eingeschlagenen Weg der Durchführung von Beteiligungsprojekten weiterzugehen und für die erste Sitzung in 2010 dem Ausschuss ein Konzept zur Errichtung von sozialraumbezogenen Jugendforen zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Nach entsprechender Freigabe der Haushaltssatzung stehen für von den Jugendforen geforderte und im Rahmen von Beteiligungsprojekten erwünschte Maßnahmen und Anschaffungen insgesamt 7.500,00 Euro jährlich zur Verfügung. Hinzu kommen  750,00 Euro für Gechäftsaufwendungen (Honorare etc.).

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat sich in der Vergangenheit schon häufiger mit der Frage auseinandergesetzt, wie Kinder und Jugendliche an allen sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen sind. Zunächst ist im Jahre 1997 ein Kinder- und Jugendparlament ins Leben gerufen worden. Dieses ist durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses (JHA) am 15.06.2004 in der bis dahin bestehenden Form nicht mehr weitergeführt und durch ein Konzept der projektbezogenen Beteiligung ersetzt worden.

 

Im Jahre 2005 ist das Thema „Jugendstadtrat“ auf Antrag der SPD-Fraktion hin erneut intensiv in zwei Sitzungen des JHA behandelt worden. Hierzu sind in der Sitzung am 03.03.2005 durch einen Mitarbeiter des Jugendamtes Solingen die Praxisarbeit des dortigen Jugendstadtrates und die für eine erfolgversprechende Arbeit eines solchen Gremiums notwendigen Rahmenbedingungen eingehend erörtert worden.

 

Nach intensiver Beratung hat der JHA dann in seiner Sitzung am 02.06.2005 folgenden Beschluss gefasst:

Seit diesem Zeitpunkt sind die durchgeführten Beteiligungsprojekte jeweils zeitnah im JHA vorgestellt worden.

In der Sitzung am 14.05.2009 hat sich der JHA dem Vorschlag der Verwaltung angeschlossen, diese Form der Beteiligung auch in Zukunft beizubehalten. Des weiteren hat er die Verwaltung beauftragt, unter Mitwirkung der Arbeitsgemeinschaft, die er zur Erstellung des neuen Jugendförderplanes eingesetzt hat, und unter Beteiligung von in Jugendverbänden organisierten Jugendlichen (Stadtjugendring) und nicht organisierten Jugendlichen (SV u. a.) ein Konzept zur Errichtung von sozialraumbezogenen Jugendforen zu erstellen, in das die bisher erfolgreich durchgeführten Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen integriert werden.

 

Ein entsprechender Konzeptentwurf liegt vor und soll dem JHA gemeinsam mit einer Fortschreibung des Jugendförderplanes für die Jahre 2010 bis 2013 in der ersten Sitzung 2010 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Daher ist die Verwaltung der Auffassung, den eingeschlagenen Weg auch zukünftig in der beschlossenen Form weiterzuverfolgen.

 

Zur nochmaligen umfassenden Information, insbesondere der neuen Ausschussmitglieder, und zur Vermeidung von Wiederholungen in dann notwendigen seitenlangen Ausführungen fügt die Verwaltung als Anlagen die Auszüge aus den entsprechenden Sitzungen vom 03.03.2005, vom 02.06.2005 und vom 14.05.2009 als Anlagen bei.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Gemäß § 1 SGB VIII soll Jugendhilfe dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten und zu schaffen.Nach § 8 SGB VIII sind Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.

 Nach § 6 Abs. 1 des 3. AG-KJHG – KJFöG des Landes NRW haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dafür Sorge zu tragen, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand in den sie betreffenden Angelegenheiten rechtzeitig, in geeigneter Form und möglichst umfassend unterrichtet sowie auf ihre Rechte hingewiesen werden. Zur Förderung der Wahrnehmung ihrer Rechte sollen bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe geeignete Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Nach Abs. 2 sollen Kinder und Jugendliche an allen ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Wohnumfeld- und Verkehrsplanung, der bedarfsgerechten Anlage und Unterhaltung von Spielflächen sowie bei der baulichen Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen in angemessener Weise beteiligt werden.

 Das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes“ stellt die Partizipation von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten als ein wichtiges Grundrecht heraus.

Nach Artikel 12 der UN Kinderrechtskonvention sichern die Vertragsstaaten dem Kind, das fähig ist, sich eine Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.

 Nach § 23 GO NRW soll der Rat die Einwohner möglichst frühzeitig über alle Vorhaben der Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind und das wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl nachhaltig berühren, informieren und diesen die Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung einräumen.

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

 

 

 

Anlagen

 

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Anlagen

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