Sitzungsvorlage - V/2009/360

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den als Anlage 1 beigefügten 4. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2000 zum 01.01.2010 zu beschließen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Durch die Anpassung der Hundesteuersätze sind Mehrerträge in Höhe von rund 38.000 EUR jährlich zu erwarten (siehe Anlage 2).

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit dem 4. Nachtrag zur Hundesteuersatzung der Stadt Herzogenrath wird eine moderate Erhöhung des Steuersatzes bei Haltung eines oder mehrerer nicht gefährlicher Hunde um 12,00 EUR pro Jahr vorgesehen.

Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen wird eine Erhöhung um 96,00 EUR pro Jahr, für die Haltung mehrerer gefährlicher Hunde oder Hunde bestimmter Rassen um 120,00 EUR pro Jahr vorgeschlagen.

 

Im einzelnen ergeben sich danach folgende Hundesteuersätze:

 

1 Hund

84,00 EUR

2 Hunde, je Hund

96,00 EUR

ab 3 Hunden, je Hund

108,00 EUR

1 ermäßigter Hund

21,00 EUR

1 gefährlicher Hund

672,00 EUR

ab 2 gefährlichen Hunden, je Hund

840,00 EUR

 

Ein Vergleich mit den bislang gültigen Steuersätzen sowie eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Die Hundesteuersätze der Stadt Herzogenrath wurden zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2005 erhöht.

 

Sie liegen im interkommunalen Vergleich innerhalb der Städteregion Aachen unter dem Durchschnitt (vgl. Anlage 3).

 

Aus ordnungs- und finanzpolitischen Gründen sowie aufgrund des gestiegenen Aufwands für die Reinigung der Straßen, Wege, Plätze und Parkanlagen hält die Verwaltung die Erhöhung im vorgeschlagenen Umfang für geboten.

 

Auch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen weist im Rahmen der aktuellen

überörtlichen Prüfung auf Verbesserungspotential bei den Erträgen der Hundesteuer durch Erhöhung des Steuersatzes hin.

Der Vorschlag der Verwaltung bleibt deutlich unter dem von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW aufgezeigten Potential.

 

Die vorgesehene Erhöhung belastet den Hundehalter bei  Haltung eines oder mehrerer nicht gefährlicher Hunde lediglich mit 1,00 EUR zusätzlich im Monat.

Hinsichtlich der erhöhten Steuer für gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen sind Steuersätze üblich, die ein Achtfaches des „normalen“ Steuersatzes bzw. bei mehreren gefährlichen Hunden oder Hunden bestimmter Rassen ein Zehnfaches des „normalen“ Steuersatzes betragen.

Demnach erhöht sich für diese Zielgruppe die Steuer um 8,00 bzw. 10,00 EUR im Monat.

 

Im Gegenzug wird vorgeschlagen, der Bitte des Tierschutzvereins für Aachen und Umgebung e.V. nach Ausweitung der Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim Aachen um 12 Monate auf nunmehr 24 Monate zu entsprechen.

Auch damit erfolgt eine Angleichung innerhalb der Städteregion Aachen (siehe Anlage 4).

 

Des weiteren sollte aus Sicht der Verwaltung die in § 3 Abs. 2 Buchst. a vorgesehene Steuerbefreiung für Gebrauchshunde von Forstbeamten und Angestellten im Privatforstdienst, von Berufsjägern, von beauftragten Feld- und Forstaufsehern und von den bestätigten Jagdaufsehern gestrichen werden.

Trotz der öffentlichen Funktion, die der Jagdausübung zukommt, wird im Regelfall das private Interesse deutlich überwiegen, so dass kein hinreichend großes öffentliches Interesse an einer Privilegierung in Form einer Steuerbegünstigung gegeben ist.

Diesen Standpunkt vertreten auch das nordrhein-westfälische Innenministerium und der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, der seine Mustersatzung ebenfalls entsprechend angepasst hat.

 

Die vollständige Hundesteuersatzung der Stadt Herzogenrath in der Fassung des Nachtrags vom 15.12.2009 ist als Anlage 5 beigefügt.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 7 i.V.m. § 41 Abs. 1 S. 2 Buchst. f GO NRW

§§ 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b KAG NRW

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

 

 

 

Anlage/n:

 

  1. 4. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2000
  2. Hundesteuersätze der Stadt Herzogenrath im Vergleich der Jahre 2005 bis 2010
  3. Hundesteuersätze im Gebiet der Städteregion Aachen 2009
  4. Hundesteuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim 2009
  5. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2000

 

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister:

 

 

 

 

 

Christoph von den Driesch

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Anlagen

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