Sitzungsvorlage - V/2009/403

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss beschließt der Stadtrat die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe). Die neuen Gebührensätze treten am 01.01.2010 in Kraft.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe.

Haushaltsmittel stehen  im Ergebnisplan zur Verfügung.

 

 

2. Deckungsvorschlag:

Beim Produkt 1355310 - Friedhöfe und Bestattungswesen ist der gesetzlich geforderte Ausgleich durch eine Anpassung der Friedhofsgebühren gewährleistet.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 31.08.2009 hat die Kooperation aus CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung beauftragt, im Zuge der diesjährigen Gebührenkalkulation zu überprüfen, ob und inwieweit die neu eingeführten Grabarten von der Herzogenrather Bevölkerung nachgefragt werden. Darüber hinaus sollten aktuelle Zahlen zur Nutzung der Trauerhallen im Stadtgebiet ermittelt und die sich hieraus ergebenden Konsequenzen dargestellt werden. Weiterhin sollte überprüft werden, inwieweit die Bestattungsform der Urnenstelen auch auf kleineren Fried­höfen angeboten werden kann.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Friedhofsverwaltung die gegenwärtigen Entwicklungen im Bestattungswesen analysiert und eine aktuelle Gebührenbedarfsberechnung erarbeitet.

 

Hierbei ist die Verwaltung von folgenden Bedingungen ausgegangen:

 

Die städtischen Friedhöfe nehmen als zentrale Orte der Begegnung und Erinnerung eine wichtige Rolle bei der Trauerbewältigung der Hinterbliebenen ein. Sie sind nicht nur Orte der Totenruhe, sondern auch Orte des Abschieds, des Gedenkens, der Besinnung und der
inneren Einkehr. Sie fördern ebenso die Pflege der Gemeinschaft und die Kommunikation innerhalb des Gemeinwesens.

 

Gleichwohl sind seit einiger Zeit tiefgreifende Veränderungen im Bestattungsverhalten zu beobachten. Hierüber wurde bereits des öfteren in den zuständigen Fachausschüssen und im Stadtrat berichtet. Insbesondere der Anteil an pflegeleichten Grabstätten und die Zahl der Feuerbestattungen haben in den letzten Jahren überproportional zugenommen.

 

Vor dem Hintergrund einer sich wandelnden Friedhofskultur haben sich auch die Ansprüche an den Friedhofsträger geändert. Die Stadt Herzogenrath kommt mit ihrem vielfältigen
Bestattungsangebot jedoch seit etlichen Jahren den Wünschen der Verstorbenen und Hinter­bliebenen in besonderer Weise entgegen. So wurde das Bestattungsangebot zum 01.01.2009 noch einmal deutlich ausgeweitet und zwei neue Grabarten eingeführt.

 

Mittlerweile liegen der Verwaltung erste Erfahrungen zu den neu eingeführten Grabarten vor. Danach wurden im Zeitraum vom 01.01.2009 bis 30.10.2009 insgesamt 26 Bestattungen in Urnenstelen durchgeführt. Hiervon fanden bereits 7 Beisetzungen in den neuen Urnenkammer-Doppelstelen statt (= 26,92%).

 

Die zweite neue Grabart, das Tiefengrab mit liegender Gedenktafel, ist im Hinblick auf die Gebührenhöhe am ehesten mit einem Doppelwahlgrab vergleichbar. Berücksichtigt man, dass es sich hierbei um eine neue Grabart mit einem etwas höheren Gebührensatz handelt, der allerdings auch die Grabpflege für 30 Jahre beinhaltet, so kann auch in diesem Fall ein durchaus positives Zwischenfazit gezogen werden. Bis zum heutigen Tage haben sich
insgesamt drei Hinterbliebene für ein Tiefengrab mit liegender Gedenktafel entschieden.

 

Da in beiden Fällen eine langjährige Grabpflege durch die Verwandten nicht erforderlich ist, ist die Verwaltung fest davon überzeugt, dass die Nachfrage nach diesen pflegeleichten Grabstätten auch in Zukunft weiter ansteigen wird. Angesichts der Tatsache, dass die
Gebühreneinnahmen bei den Grabstellengebühren seit Jahren eher rückläufig sind, kann durch ein attraktives Angebot an unterschiedlichen Grabformen möglicherweise auch einem weiteren Rückgang der Gebühreneinnahmen entgegengewirkt werden.

 

Die Nutzungszahlen der Trauerhallen und Leichenzellen stellen sich aktuell wie folgt dar:

 

Während im Jahr 1999 noch 404 Trauerfeiern in den städtischen Trauerhallen abgehalten wurden, fanden in den Jahren 2006 und 2007 nur noch 284 bzw. 297 Trauerfeiern statt.

Die Leichenzellen wurden 1999 insgesamt 390 mal genutzt. Aufgrund des ständig steigenden Urnenanteils konnten in 2006 und 2007 aber nur noch zwischen 252 und 279 Nutzungen verzeichnet werden.

 

Bekanntlich ergeben sich die Benutzungsgebühren der Trauerhallen aus den Kosten, die die jährliche Unterhaltung der Gebäude verursacht. Diese Kosten müssen auf die Zahl der
Nutzer verteilt werden. Rückläufige Nutzungszahlen führen daher zwangsläufig zu einer
Gebührenerhöhung.

 

Trotz ständig steigender Energie- und Unterhaltungskosten ist die Friedhofsverwaltung der Auffassung, dass diesem dramatischen Rückgang der Nutzungszahlen nur durch möglichst niedrige Gebührensätze begegnet werden kann. Deshalb wurden bereits vor zwei Jahren entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet und die Benutzungsgebühr für Trauerhallen um 23% reduziert. Die Benutzungsgebühr für Leichenzellen konnte sogar um 34% herab­gesetzt werden.

 

Erfreulicherweise hat sich die Zahl der Trauerhallen- und Leichenzellenbenutzer durch diese Maßnahmen wieder stabilisiert und ist in 2008 leicht auf 305 bzw. 281 Fälle gestiegen. Auch für das Jahr 2010 sind ähnliche Tarife vorgesehen, so dass sich aus gebührenrechtlicher Sicht zunächst keine weiteren Konsequenzen ergeben.

 

Im Zuge der aktuellen Gebührenkalkulation hat die Friedhofsverwaltung auch das Angebot und die Nachfrage nach Urnenstelen noch einmal näher untersucht.

 

Zunächst ist festzustellen, dass der Bau- und Verkehrsausschuss bei der erstmaligen Ein­führung der Urnenstelen beschlossen hat, diese zwar in allen drei Stadtteilen anzubieten, dafür aber nur auf jeweils einem Friedhof, damit alle Herzogenrather Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, diese neue Bestattungsform zu wählen.

 

Die Urnenstelen auf den Friedhöfen Plitschard und Oststraße sowie auf dem Waldfriedhof wurden deshalb sukzessive erweitert. Anfang 2009 wurden auf allen drei Friedhöfen die neuen Urnenstelen-Doppelkammern installiert. Insofern haben bereits heute alle interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die vorhandenen Urnenstelen in ihrem Stadtteil zu nutzen.

 

Aufgrund der großen Nachfrage ist vorgesehen, im kommenden Jahr weitere Urnenstelen-Doppelkammern auf den Friedhöfen Plitschard und Oststraße sowie auf dem Waldfriedhof aufzustellen. Hierdurch soll das bestehende Angebot weiter ausgebaut und abgerundet
werden.

 

Eine aktuelle Auswertung der Bestattungszahlen zeigt aber auch, dass auf den kleineren Friedhöfen vergleichsweise wenig Beisetzungen stattfinden. Häufig handelt es sich dabei jedoch nicht um Urnenbeisetzungen, sondern um klassische Erdbestattungen. Hinzu kommt, dass der nächste Friedhof, auf dem die Urnenstelen angeboten werden, oftmals nicht sehr weit entfernt liegt.

 

Bei den kleineren Friedhöfen, die auch Gegenstand des Prüfauftrages der Kooperation sind, ist die Verwaltung der Auffassung, dass Neuanlagen und Erweiterungen im Hinblick auf ihre Gebührenrelevanz im Vorfeld sorgsam geprüft werden müssen. Hierbei sind vor allem die bisherige Struktur des Friedhofes, die Gesamtzahl der Bestattungen, der Urnenanteil und die demografischen Entwicklungen zu beachten. Durch die Einführung von Urnenstelen ent­stehen nämlich entsprechende Investitionskosten, die trotz der oftmals geringen Nachfrage durch Gebühreneinnahmen refinanziert werden müssen.

 

Angesichts der geringen Zahl von Beisetzungen und der zentralen Lage der Friedhöfe Oststraße und Plitschard sowie des Waldfriedhofes sieht die Friedhofsverwaltung im Ergebnis derzeit keinen weiteren Bedarf an Urnenstelen. Ob und inwieweit es möglicherweise sinnvoll ist, zu einem späteren Zeitpunkt Urnenstelen auf einem der kleineren Friedhof aufzustellen, sollte zu gegebener Zeit nochmals im zuständigen Fachausschuss diskutiert werden. Die Friedhofsverwaltung wird hierzu im Laufe des kommenden Jahres eine entsprechende Vorlage erarbeiten.

 

Gebührenkalkulation für das Jahr 2010:

 

Aufgrund der veränderten Altersstruktur der Bevölkerung und dem damit einhergehenden demografischen Wandel ist deutlich zu erkennen, dass die Zahl der Beisetzungen stetig
abnimmt. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht diesen Rückgang und den gleichzeitigen
Anstieg der Feuerbestattungen in den Jahren 1992 bis 2008:

 

 

 

 

              Bestattungen insgesamt

 

 

 

 

              Erdbestattungen

 

              Feuerbestattungen

 

 

 

 

 

 

 

Obwohl die Zahl der Bestattungen 2004 noch einmal auf 491 Fälle anstieg, sind die Zahlen der letzten Jahre weiter rückläufig. So fanden in den vergangenen Jahren nur noch zwischen 430 und 440 Beisetzungen auf den städtischen Friedhöfen statt. Auch für die Zukunft
prognostizieren statistische Erhebungen weiter sinkende Bestattungszahlen.

 

Die rückläufige Entwicklung ist Folge des mit dem demografischen Wandel einhergehenden Bevölkerungsrückgang und der alternativen Angebote ausländischer Krematorien. Auch der Anteil der Migranten mit eigener Friedhofs- und Bestattungskultur, die ihrer kulturellen
Herkunft entsprechend in ihrem Heimatland beigesetzt werden möchten, nimmt weiter zu. Auf einem konstant hohen Niveau liegt weiterhin auch der Anteil der Feuerbestattungen (2008: 44,87%).

 

Der Rückgang der Bestattungszahlen bei Erdgräbern und die Rückgabe von Nutzungs­rechten führt außerdem zu Belegungslücken in den Grabfeldern. Die Grabfelder dünnen
zunehmend aus. In der Folge nehmen die zu pflegenden Friedhofsflächen zu. Dies geht
mit einer Erhöhung des Pflegeaufwandes einher.

 

Naturgemäß haben diese Entwicklungen beträchtliche Auswirkungen auf das Gebühren­aufkommen. Aufgabe der Friedhofsverwaltung ist es deshalb, die sich aus den gesellschaft­lichen Änderungen ergeben Schwierigkeiten durch einen kontinuierlichen Steuerungsprozess sowie permanente Wirtschaftlichkeitskontrolle im Vorfeld frühzeitig zu erkennen und Kostensteigerungen auf das notwendigste zu reduzieren. Wie in den vergangenen Jahren hat die Verwaltung deshalb die Auswirkungen für das Produkt „Friedhöfe und Bestattungswesen“ analysiert und eine aktuelle Gebührenbedarfsberechnung erarbeitet.

 

Grundlage der als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation waren die durchschnittlichen Bestattungszahlen der letzten drei Jahre und eine erste Hochrechnung für das Jahr 2009. Danach gehen die Bestattungszahlen weiter zurück. 2009 finden aller Voraussicht nach erstmals weniger als 400 Beisetzungen auf den städtischen Friedhöfen statt. Die Verwaltung ist jedoch der Auffassung, dass es sich hierbei lediglich um einen Ausnahmefall handelt und geht für das Jahr 2010 von insgesamt 430 Sterbefällen aus. Dies sind jedoch 25 Sterbefälle weniger als bei der letzten Gebührenkalkulation.

 

Durch die Urnenstelen-Doppelkammern und die Tiefengrabstätten mit liegender Gedenktafel wird sich die Nachfrage nach den einzelnen Grabarten weiter verändern, was ebenfalls in der Gebührenkalkulation für das Jahr 2010 berücksichtigt wurde. Auch die voraussichtliche Anzahl der übrigen Grabarten wurde anhand einer detaillierten Statistik angepasst und überarbeitet.

 

Laut Anlage 3 belaufen sich die Kosten für Nutzungsrechte an Grabstätten auf 416.000
Euro. Diese Kosten müssen durch entsprechende Gebühreneinnahmen refinanziert werden. Die sinkenden Bestattungszahlen führen allerdings dazu, dass die gebührenrelevanten
Kosten der Friedhöfe auf immer weniger Nutzer umgelegt werden müssen.

 

Dennoch musste ein Großteil der Gebührensätze erfreulicherweise auch in diesem Jahr nicht erhöht werden (z.B. Kindergräber, Reihengräber) oder wurde nur moderat an die
aktuellen Entwicklungen angepasst (Erhöhungen zwischen 0,68% und 1,05% bei Einzel- und Doppelwahlgräbern sowie Tiefengräbern). Auch die Tarife der neu eingeführten Grabarten wurden zunächst von einer Erhöhung ausgenommen.

 

Dem gegenüber war es jedoch erforderlich, die Gebührensätze der (Urnen-) Reihengräber mit liegender Gedenktafel an die aktuelle Sachlage anzupassen. Bekanntermaßen wird die Pflege dieser Gräber von der Friedhofsverwaltung übernommen. Allerdings zeigen gerade die aktuellen Ereignisse vor Allerheiligen, dass sich die Pflege dieser Gräber zunehmend schwierig darstellt. Im übrigen müssen die Grabstätten auch in der Zeit von November bis März weiter unterhalten und gepflegt werden. Da das Befahren mit Großflächenmähern durch den abgelegten Grabschmuck erheblich erschwert wird, fallen beträchtliche Folge­kosten an.

 

Das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) sieht vor, dass eine Gebühr nach dem tat­sächlichen Ausmaß der Inanspruchnahme (Verursacherprinzip) bemessen wird. Angesichts des enormen Aufwandes, den die 30-jährige Pflege der Reihengräber mit liegender Gedenktafel nach sich zieht, ist in diesem Bereich eine Gebührenanpassung notwendig. Die
Verwaltung schlägt deshalb vor, die Gebühr für das Nutzungsrecht an Reihengrabstätten mit liegender Gedenktafel inkl. der 30-jährigen Grabpflege auf 1.110,00 Euro (+ 5,71%) an­zuheben. Ein aktueller Gebührenvergleich, den die Friedhofsverwaltung im Zuge der dies­jährigen Gebührenkalkulation durchgeführt hat, zeigt jedoch, dass sich die Stadt Herzogenrath auch mit dem geplanten Gebührensatz auf einem angemessenen und niedrigen Niveau bewegt. So kostet das Nutzungsrecht an Reihengrabstätten mit liegender Gedenktafel inkl. 30-jähriger Grabpflege in den kreisangehörigen Nachbarkommunen in aller Regel zwischen 1.400 und 1.500 Euro und damit rund 35% mehr als in Herzogenrath vorgesehen. Eventuelle Gebührenerhöhungen für das Jahr 2010 sind hierbei noch nicht berücksichtigt.

 

Die Gebühr für Urnenreihengrabstätten mit liegender Gedenktafel steigt aus dem gleichen Grunde auf 795,00 Euro (+ 6%).

 

Seit dem 01.01.2009 werden die liegenden Gedenktafeln von den Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung verlegt, da einige Steinmetzbetriebe die Tafeln zu hoch auf den städtischerseits vorgefertigten Fundamenten eingebaut haben. Die Beschädigungen durch den Großflächenmäher sind seitdem deutlich zurück gegangen. Allerdings ist der Aufwand für das Verlegen der Platten höher als ursprünglich angenommen. Neben den anfallenden Personal- und Fahrzeugkosten ist z.T. auch der Friedhofsbagger im Einsatz, so dass der tatsächliche Aufwand 100,00 Euro (Format 40x50cm) bzw. 120,00 Euro (Format 70x80cm) beträgt. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Gebühren für das Verlegen der liegenden Gedenktafeln entsprechend anzuheben.

 

Im Bereich der Trauerhallen geht die Friedhofsverwaltung für das Jahr 2010 fast unverändert von 300 Trauerfeiern aus. Trotz gestiegener Energie- und Unterhaltungskosten erhöht sich die Benutzungsgebühr für Trauerhallen jedoch nur leicht von 160,00 EUR auf 162,00 EUR
(+ 1,25%). Die Benutzungsgebühr für Leichenzellen beträgt bei 280 angenommenen Fällen nach wie vor 115,00 EUR. Eine Gegenüberstellung zwischen alter und neuer Gebühr ist
dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt.

 

Im Bereich der Bestattungsgebühren muss aufgrund der Auswirkungen des letzten Tarif­abschlusses noch einmal mit steigenden Personalkosten gerechnet werden. Außerdem
wurde ein neuer Sargtransporter sowie ein Grabverbau angeschafft, die auf 10 bzw. 20
Jahre abgeschrieben und verzinst werden müssen. Vor diesem Hintergrund wurden die
Bestattungsgebühren moderat angehoben. Außer bei den Tiefengräbern und Urnenstelen ist eine Erhöhung um fünf Euro je Bestattungsfall erforderlich. Die Bestattungsgebühr für
Kinderreihengräber wird hingegen nicht erhöht. Ein Gebührenvergleich für die Bestattungsgebühren ist als Anlage 5 beigefügt.

 

Weiterhin wurde die Gebühren für die Zulassung neuer Gewerbetreibender und für die
Genehmigung der Grabmale auf Fluren mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften von 65,00 € auf 68,00 € angehoben.

 

Anlage 6 stellt die alten und neuen Gebührensätze noch einmal gegenüber. Hierzu wurden die verschiedenen Positionen aufaddiert und mit der aktuellen Gebühr verglichen. Danach ergeben sich für fast alle Grabtypen nur geringfügige Gebührenerhöhungen zwischen 0,05% und 2,1%. Bei den (Urnen-) Reihengräbern mit liegender Gedenktafel ergeben sich aus den oben genannten Gründen Steigerungen von 4,09% bzw. 4,58%.

 

Weitere Erläuterungen können der beiliegenden Gebührenbedarfsberechnung entnommen werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Friedhofsgebühren in Höhe der Gebührenbedarfs­berechnung 2010 festzusetzen. Die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Herzogenrath ist entsprechend anzupassen. Sie ist als Anlage 1 beigefügt.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 7 i.V.m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f Gemeindeordnung NRW, §§ 4 und 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW)

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme der örtlichen Rechungsprüfung:

 

Die örtliche Rechnungsprüfung hat die vorliegende Gebührensatzung für Friedhöfe geprüft. Hierbei ist zum Einen durch die veränderte Bestattungskultur und zum Anderen durch  sinkende Bestattungszahlen eine Kostensteigerung der Gebühren bei verschiedenen Grabarten nicht mehr zu vermeiden gewesen.

Dieser Sachverhalt wurde dem ÖRP nachvollziehbar dargelegt.

Die vorgelegten Unterlagen zur Gebührenberechnung entsprechen damit insgesamt den gesetzlichen Vorgaben für kostenrechnende Einrichtungen auf Friedhöfen und werden somit anerkannt.

 

 

 

 

Anlage/n:

a)              Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe)

b)              Gebührenbedarfsberechnung 2010 nebst Anlagen

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Anlagen

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