Sitzungsvorlage - V/2009/434

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Stadtrat gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW der Leistung eines erheblichen überplanmäßigen Aufwands im Produkt 0321710 „Gymnasium“ bei dem Aufwandskonto 531805 „Zuschuss für Heilig-Geist-Gymnasium“ in Höhe von 463.000,00 € und der entsprechenden Leistung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 463.000 € bei dem Finanzrechnungskonto 731800 „Auszahlungen von Zuschüssen an übrige Bereiche“ zu.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

 

1. Gesamtkosten

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe

Haushaltsmittel stehen im Ergebnis- und Finanzplan nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung

 

 

2. Deckungsvorschlag:

 

Bei der Ertragsposition „Gewerbesteuer“ (Produkt 16 611 10 „Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen“ Ertragskonto 401300, Einzahlungskonto 601300) sind durch Nachzahlungen der Gewerbesteuerpflichtigen für Vorjahre Mehrerträge und –einzahlungen in ausreichender Höhe vorhanden. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendung / Auszahlung ist somit gegeben.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur hat gemäß der Vorlage V/2008/337-E2 in seiner Sitzung am 06.10.2009 zur Kenntnis genommen, dass die Rahmenbedingung für die Beteiligung an der Spiritaner-Stiftung zum dauerhaften Erhalt des Heilig-Geist-Gymnasiums nun durch die Beschlüsse aller beteiligten Kommunen als gegeben anzusehen sind. Die Städte Alsdorf, Baesweiler, Würselen, sowie der Kreis Aachen bzw. deren Rechtsnachfolgerin die Städteregion Aachen leisten den vereinbarten Beitrag zum dauerhaften Erhalt des Heilig-Geist-Gymnasiums. Zielsetzung der beteiligten Gebietskörperschaften ist es die plurale Bildungslandschaft im Gebiet der Städteregion Aachen nachhaltig zu sichern.

 

Die Stiftungsvereinbarung, welche eine exzellente Ausbildung und ganzheitliche Erziehung am Heilig-Geist-Gymnasium in Broich ermöglicht, wurde am 15. Oktober durch Herrn Bürgermeister Christoph von den Driesch und Frau Beigeordnete Froese-Kindermann für die Stadt Herzogenrath unterzeichnet.

 

Die Stiftungsvereinbarung sieht vor, dass der für die Stadt Herzogenrath anfallende Beitrag i.H.v. 463.000 € innerhalb des Haushaltsjahres 2009 an die Spiritaner-Stiftung zu leisten ist. Im Haushaltsansatz des Sachkontos 531805 „Zuschuss für Heilig-Geist-Gymnasium“ bzw. bei dem Finanzrechnungskonto 731800 „Auszahlungen von Zuschüssen an übrige Bereiche“ wurden im Rahmen der Haushaltsanmeldungen seinerzeit nicht die Mittel zur Beteiligung an der Stiftung veranschlagt. Bisher ist der laufende Unterhaltungsbeitrag für das Heilig-Geist-Gymnasium haushalterisch erfasst gewesen.

Durch die einmalige Auszahlung des Stiftungsbeitrags entfällt der lfd. Zuschuss i.H.v. 48.600 € p.a. gänzlich. Kostensteigerung in den Folgejähren sind durch die nun unterzeichnete Stiftungsvereinbarung ausgeschlossen, sodass der städtische Haushalt durch den überplanmäßigen Aufwand / Auszahlung i.H.v. 463.000 € perspektivisch entlastet wird. Durch die vertragliche Vereinbarung zur Leistung der Zustiftung liegt sowohl eine sachliche, als auch eine zeitliche Unabweisbarkeit der überplanmäßigen Aufwendung / Auszahlung vor.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 83 Abs. 2 GO NRW

§ 9 Nr. 4 Haushaltssatzung der Stadt Herzogenrath

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme örtliche Rechnungsprüfung:

 

Die vorgeschlagenen Zuwendung in Höhe von 463.000 € an eine zweckgebundene  Zustiftung zur Förderung des Heilig-Geist-Gymnasiums in Würselen soll zukünftig die alljährlichen Unterhaltszahlungen an das Gymnasium ersetzen.  Die jetzt vorgesehene Einmalzahlung soll dieses Haushaltsjahr zusätzlich zu der Unterhaltszahlung aus dem Sachkonto 531805    „ Zuschuss für Heilig-Geist-Gymnasium „ erfolgen. Die hierfür notwendige Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung  wird über Mehreinnahmen bei der Ertragsposition „ Gewerbesteuer erzielt.

Gegen die überplanmäßige Auszahlung an die Spiritaner-Stiftung in Höhe von 463.000 € bestehen seitens der örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.
 

Anlage/n:

Vereinbarung über die Zahlung von Stiftungskapital

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Anlagen

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