Sitzungsvorlage - V/2009/422-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Abfallgebühren der Stadt Herzogenrath Hier: Gebührenbedarfsberechnung 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 Bau und Betrieb
- Beteiligt:
- Bürgermeisterbüro; Fachbereich 6 Finanzen; Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung; Verwaltungsleitung; Fachbereich 3: b) Planung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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15.12.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2010 für die Kommunale Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Herzogenrath zur Kenntnis.
Die Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 16.12.2008 bleibt unverändert in Kraft.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der RegioEntsorgung AöR zu eruieren, wie die Abfallströme der Fraktionen Biomüll und Grünschnitt in Herzogenrath weiter optimiert werden können. Ziel ist es, das hier offensichtlich vorhandene Kosteneinsparungspotential bei den Entsorgungskosten nutzbar zu machen und möglichst weitere Kostensenkungen für die Gebührenzahler zu erreichen.
Weiter sollen die im Haupt- und Finanzausschuss am 01.12.2009 geäußerten Anregungen zur Verbesserung der Abfuhrlogistik in die Überlegungen einbezogen werden. Im Anschluss sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Zweckmäßigkeit und Umsetzbarkeit im zuständigen Fachausschuss beraten werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe
Haushaltsmittel stehen im Ergebnisplan zur Verfügung
2. Deckungsvorschlag:
Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten, die durch die Inanspruchnahme der Abfallentsorgungsleistungen der Stadt Herzogenrath gemäß der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath sowie durch die Benutzung der Kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung AöR, in der Stadt Herzogenrath nach den Regelungen der Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet der RegioEntsorgung in den jeweils gültigen Fassungen entstehen, nicht übersteigen und decken (§ 6 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der Beratungsvorlage Drucksachen-Nr. V/2009/422 hat die Verwaltung dem Haupt- und Finanzausschuss eine Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2010 vorgelegt und einen Beschlussvorschlag für die Abfallgebühren 2010 unterbreitet.
Die Verwaltung schlug u.a. vor, die Gebühren für die 120-l-Biotonne von bisher 30,00 EUR/a. auf 45,00 EUR/a. zu erhöhen. Im Umkehrschluss hätten die Gebühren für die Restabfallbehälter im Durchschnitt um 2,21% gesenkt werden können. Zu den Gründen wird an dieser Stelle auf die Ausführungen der Verwaltung in der vorstehend genannten Beratungsvorlage verwiesen.
Diesem Vorschlag ist der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 01.12.2009 nicht gefolgt und hat weiteren Beratungsbedarf gesehen.
Die Verwaltungsvorlage mit der Drucksachen-Nr. V/2009/422 wurde auf Grund der zum damaligen Zeitpunkt vorläufigen Daten des Zweckverbands Entsorgungsregion West (ZEW), der AWA Entsorgung GmbH (AWA) und des Zweckverbands RegioEntsorgung (ZRE) erstellt.
Zwischenzeitlich hat der Verbandsvorsteher der Verbandsversammlung des ZEW einen überarbeiteten Vorschlag zur Festsetzung der Entsorgungsgebühren für das Jahr 2010 vorgelegt (Beratung und Beschlussfassung am 11.12.2009).
In diesem Vorschlag werden der Verbandsversammlung des ZEW deutlich niedrigere Entsorgungsgebühren für 2010 als Beschlussempfehlung unterbreitet als diese der Stadtverwaltung bis dahin bekannt waren. Die gegenüber den bisherigen Berechnungen reduzierten Entsorgungsgebühren für 2010 werden vom ZEW und der AWA u.a. damit begründet, dass ursprünglich in 2010 geplante Personalmaßnahmen ausgesetzt werden. Auch baulich-technische Maßnahmen auf dem Deponiegelände sollen erst in den Folgejahren umgesetzt werden.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen des ZEW und der AWA haben den ZRE und die RegioEntsorgung AöR dazu veranlasst, ihre Wirtschaftspläne 2010 kurzfristig zu überarbeiten. Die angepassten Wirtschaftspläne wurden den Entscheidungsgremien des ZRE und der RegioEntsorgung AöR am 07.12.2009 als Tischvorlage zur Beratung eingereicht.
Da der aktuell vorliegende Wirtschaftsplan 2010 des ZRE und der RegioEntsorgung AöR Grundlage der Abfallgebührenkalkulationen der verbandsangehörigen Städte und Gemeinden ist, musste auch die Stadtverwaltung ihre Gebührenbedarfsberechnungen für das Jahr 2010 anhand des neuen Wirtschaftsplans des ZRE und der RegioEntsorgung AöR kurzfristig überarbeiten.
Zu der dem Haupt- und Finanzausschuss am 01.12.2009 vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2010 ergeben sich zu der in der Anlage dieser Vorlage beigefügten neu erstellten Gebührenbedarfsberechnung 2010 folgende bedeutsame Abweichungen:
- Reduzierung der Sammlungs- und Transportkosten von bisher 829 T€ auf 825,1 T€
- Erhöhung der Verwaltungskosten, § 14 Abs. 1 S. 3 der Verbandssatzung von bisher 246 T€ auf 251,1 T€.
- Reduzierung der Kosten für Abfallbehälter (grau/grün) von bisher 126 T€ auf 123,6 T€.
- Reduzierung der Verbrennungsgebühren für Hausmüll und Sperrmüll von bisher 190,96 €/t. auf 169,00 €/t.
- Erhöhung der Grünschnittmengen von bisher 1.900 t. auf 1.950 t..
- Erhöhung der Grundgebühr des ZEW von bisher 15,80 €/Einw./a. auf 16,67 €/Einw./a..
- Anpassung der Einnahmen aus Restabfallsackverkauf von bisher 19,5 T€ auf 18,75 T€.
- Anpassung der Gebühreneinnahmen für die Biotonne von bisher 45,00 €/Behälter auf 30,00 €/Behälter.
- Reduzierung der Rücklagenentnahme von bisher 110 T€ auf 20 T€.
- Erhöhung der Überdeckung RegioEntsorgung AöR aus dem Jahr 2007 von bisher 42 T€ auf 68,6 T€.
Die o.g. Maßnahmen führen insgesamt dazu, dass die Gesamtausgaben auf 4.245.468,93 € („alte“ Kalkulation 2010: 4.411.622,44 €) gesunken sind (-0,54% gegenüber der Kalkulation 2009). Die Einnahmen sind im Vergleich zum bisherigen Vorschlag der Verwaltung gleichfalls von 725 T€ auf 477,4 T€ zurückgegangen (-7,45% gegenüber der Kalkulation 2009).
Ergebnis ist eine um 0,06% verringerte Litergebühr für die Restabfallbehälter im Verhältnis zum Jahr 2009.
Die für die Kostendeckung im Gebührenhaushalt erforderlichen Gebühreneinnahmen sinken also nur marginal und lassen grundsätzlich keine Gebührensenkung zu.
Unter Berücksichtigung der genannten Sachverhalte und vorsichtiger Schätzungen kommt die Verwaltung daher zu dem Ergebnis, dass eine Kostendeckung im Bereich der Kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Herzogenrath bei Beibehaltung der seit dem 01.01.2009 geltenden Abfallgebühren zu erreichen ist.
Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung dem Stadtrat die Abfallgebühren im Jahr 2010 nicht zu verändern.
Eine Änderung der aktuell gültigen Gebührensatzung vom 26.09.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Herzogenrath wäre dann nicht erforderlich.
Mit Bezug auf die Ausführungen der Verwaltung in der Drucksachen-Nr. V/2009/422 wird die Verwaltung gemeinsam mit der RegioEntsorgung AöR eruieren, wie die Abfallströme der Fraktionen Biomüll und Grünschnitt in Herzogenrath weiter optimiert werden können, mit dem Ziel das hier offensichtlich vorhandene Kosteneinsparungspotential bei den Entsorgungskosten nutzbar zu machen und möglichst weitere Kostensenkungen für die Gebührenzahler zu erreichen.
Rechtliche Grundlagen:
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), Kommunalabgabengesetz
für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NRW), Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG NRW), Zweckverbandssatzung des Entsorgungszweckverbands RegioEntsorgung, Satzung des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts, über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet der RegioEntsorgung, Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath in den jeweils gültigen Fassungen.
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme ÖRP:
Die jetzt vorgelegte neukalkulierte Abfallgebührenberechnung wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen geprüft.
Die Änderungen in den Wirtschaftsplanentwürfen des Zweckverbandes RegioEntsorgung AöR (ZRE) vom 07.12.2009 bei der Müllsammlung und des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW) vom 04.12.2009 bei der Müllverbrennung bzw. –verwertung wurden in die vorgelegten Gebührenberechnung eingearbeitet. Dies führte zu einer Verringerung der Kosten.
Zu dem wurde die Gebühr für die Biotonne wieder auf das Niveau von 2009 und somit auf 30 € festgesetzt und die Gebühr für die Restmüllsäcke angepasst.
Des weiteren konnte die geänderte Zuführung aus der Überdeckung des ZRE mit 68.600 € anhand des aktuellen Entwurfs der Nachkalkulation 2007 des ZRE nachvollzogen werden.
Von Seiten der örtlichen Rechnungsprüfung bestehen keine Bedenken gegen die vorgelegte Gebührenberechnung.
Anlage/n:
Anlage 1 – Gebührenkalkulation für das Jahr 2010
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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44,6 kB
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