Sitzungsvorlage - V/2010/007-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 6 Finanzen
- Beteiligt:
- Fachbereich 6.1 Finanzen und Steuern
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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25.02.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der am 02.12.2009 aufgestellte und am 03.12.2009 bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wurde in der Sitzung des Stadtrates am 15.12.2009 eingebracht und allen Stadtverordneten zugestellt.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.01.2010 wurde die Haushaltssatzung 2010 vorberaten. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat mit 11 Ja-Stimmen und 10 Enthaltungen, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 zu beschließen. Die sich aus der Beratung ergebende Haushaltssatzung ist als Anlage 1 beigefügt.
Zum Ausgleich des Ergebnisplans ist eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von 9.344.165 EUR vorgesehen. Da die Ausgleichsrücklage damit in 2010 aufgezehrt wird, ist zudem eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.135.235 EUR erforderlich.
Der Kreditbedarf für 2010 beträgt 4.495.800 EUR.
Die einzelnen Änderungsbeschlüsse sind der Niederschrift zur Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 19.01.2010 zu entnehmen.
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung über den Regionsumlagesatz lt. Entwurf der Haushaltssatzung der Städteregion Kenntnis erlagt. Dieser beträgt 44,84 v. H. für die allgemeine Umlage und 2,4955 v. H. für die Mehrbelastung ÖPNV. Im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Herzogenrath ist jedoch noch mit einem Umlagesatz von 44,70 v. H. für die allgemeine Umlage und 2,3531 v. H. für die Mehrbelastung ÖPNV kalkuliert worden.
Die im Entwurf vorgesehenen Ansätze für das Haushaltsjahr 2010 sind somit nicht auskömmlich. Die Verwaltung schlägt daher vor, folgende Ansatzanpassungen bei den Aufwands- und entsprechenden Finanzkonten vorzunehmen, ohne dass sich die aus dem Empfehlungsbeschluss des HufA ergebende Haushaltssatzung betragsmäßig verändert:
Seite
| Sach- konto | Bezeichnung | Ansatz lt. HuFA-Beschl. v. 19.01.2010 | Vorschlag d. Verwaltung | Änderung | Erläuterung |
480 | 537110 | Krankenhausinvestitionsumlage | 540.000 € | 516.000 € | - 24.000 € | Deckungsvorschlag, Festsetzung beträgt lt. Bescheid vom 22.01.2010 515.731,83 EUR |
484 | 537210 | Allgemeine Städteregionsumlage | 22.100.000 € | 22.140.000 € | + 40.000 € | Umlagesatz 44,84 v. H |
484 | 537220 | Städteregionsumlage-Mehrbelastung ÖPNV | 1.200.000 € | 1.233.000 € | + 33.000 € | Umlagesatz 2,4955 v. H |
490 | 551620 | Zinsen für Kassenkredite | 190.000 € | 141.000 € | - 49.000 € | Deckungsvorschlag, Kassenlage und Zinsentwicklung werden positiver erwartet |
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| Saldo der Veränderungen |
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| 0 € |
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Rechtliche Grundlagen:
§ 59 II GO NRW
§ 80 IV GO NRW
Zuständigkeitsordnung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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34,3 kB
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