Sitzungsvorlage - V/2007/327

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2008 für die Kommunale Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Herzogenrath zur Kenntnis. Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 bleibt unverändert in Kraft.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten, die durch die Inanspruchnahme der Abfallentsorgungsleistungen der Stadt Herzogenrath gemäß der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath sowie durch die Benutzung der Kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung AöR in der Stadt Herzogenrath nach den Regelungen der Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet der RegioEntsorgung in den jeweils gültigen Fassungen entstehen, nicht übersteigen und decken (§ 6 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW).

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath hat zuletzt mit Beschluss vom 26.09.2006 die Abfallgebühren ab dem 01.01.2007 bis auf weiteres wie folgt festgesetzt:

 

1.100 l Restmüllcontainer

3.207,60 EUR

240 l Restmüllbehälter

699,84 EUR

120 l Restmüllbehälter

349,92 EUR

60 l Restmüllbehälter

174,96 EUR

120 l Bioabfallbehälter

30,00 EUR

Restmüllsäcke

5,00 EUR/Stück

Grünabfallsäcke (Laubsäcke)

2,60 EUR/Stück

 

Eine Erhöhung/Senkung der Abfallgebühren ist nicht vorgesehen.

 

Die erstellte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2008 kommt insgesamt zu einem Anstieg der Gesamtausgaben um 1,09% gegenüber der Vorjahreskalkulation (ca. 45.800,-- EUR).

 

Die Gebührennachkalkulation für das Jahr 2006 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 51.162,40 EUR, der im Jahr 2007 der Sonderrücklage zugeführt werden konnte. Der Bestand der Sonderrücklage beläuft sich damit zum 31.12.2007 grundsätzlich auf insgesamt 145.040,16 EUR. Hiervon wurden bereits 102.590,-- EUR zur Deckung einer außerplanmäßigen Ausgabe (Verbandsumlage an den Zweckverband RegioEntsorgung, siehe Drucksachen-Nr. 240/2007) in Anspruch genommen. Demgemäß stehen zum 31.12.2007 nicht gebundene Rücklagemittel in Höhe von lediglich 42.450,-- EUR zur Verfügung. In der Gebührenkalkulation des Jahres 2008 wurde auf den Einsatz vorhandener Rücklagemittel verzichtet. Die vorhandenen Rücklagemittel sollen dazu dienen, Unwägbarkeiten, die im Zuge dieser Kalkulation nicht bekannt sind, abzudecken, um so auch in den folgenden Kalkulationsperioden stabile Abfallgebühren zu sichern.

 

Am 20.06.2006 hat der Stadtrat beschlossen dem Zweckverband RegioEntsorgung beizutreten und die Aufgabe des Einsammelns und Beförderns der im Gebiet der Stadt Herzogenrath anfallenden Abfälle mit befreiender Wirkung weitgehend auf den Zweckverband zu übertragen (siehe Drucksachen-Nr. 124/2005 EI).

 

Auf der Grundlage der ihm übertragenen Aufgaben und Zuständigkeiten hat der Zweckverband RegioEntsorgung die voraussichtlich im Jahr 2008 anfallenden Kosten für die Sammlung und den Transport des Restabfalls, Bioabfalls und Sperrmülls sowie für die Verwaltung der Abfuhrlogistik in Herzogenrath kalkuliert und der Stadtverwaltung die Ergebnisse im Rahmen eines vorläufigen Wirtschaftsplanes 2008 mitgeteilt. Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2008 erfolgt voraussichtlich in der Verbandsversammlung der RegioEntsorgung am 10.12.2007.

 

Gleichfalls hat der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) seine im Jahr 2008 geltenden Entsorgungsgebühren (beschlossen am 12.10.2007) der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt.

 

Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2008:

 

->              Bei der Berechnung wurde für die 120 l Biotonne unverändert eine nicht kostendeckende Sondergebühr in Höhe von 30,-- EUR/Jahr angesetzt (§ 9 Abs. 2 Satz 5, 2. Alternative LAbfG NRW). Dieser Betrag entspricht ca. 40% einer kostendeckenden Gebühr.

 

->              Aufgrund der erstmaligen Einführung einer Sondergebühr für die 120 l Biotonne sowie die Ausdehnung und Erweiterung der kostenlos angebotenen Grünschnittsammlungen gingen die RegioEntsorgung und die Verwaltung zunächst davon aus, dass die Behälterstückzahlen im Bioabfallbereich deutlich zurückgehen werden. Diese Annahme hat sich im Laufe des Jahres 2007 nicht bestätigt. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung sind ca. 11.800 Stück Bioabfallbehälter steuerlich veranlagt. Diese Stückzahl entspricht den zum Ende des Jahres 2006 sich im Umlauf befindlichen Bioabfallbehältern (11.938 Stück). Dennoch haben die Maßnahmen zu einem deutlich verringerten Bioabfallbehältervolumen geführt, weil seit dem 01.01.2007 keine Bioabfallbehälter mit 240 l Volumen mehr angeboten werden. Das Behältervolumen hat sich danach um 37% verringert (= 837.720 l).

 

              Dies hat zur Folge, dass sich wie erhofft die Bioabfallmengen in Herzogenrath um ca. 12,4% reduziert haben (= 850 t.). Das bedeutet Kosteneinsparungen im Jahr 2007 im Bereich der Bioabfallentsorgung in Höhe von ca. 125.840,-- EUR.

 

              Entsprechend den Entwicklungen im Jahr 2007 wurden die Bioabfall- und Grünschnittmengen in der Gebührenkalkulation 2008 angepasst. Die Verwaltung geht dabei davon aus, dass sich die separat erfassten Grünschnittmengen weiter erhöhen werden als die aktuell gesammelten Abfallmengen darstellen, weil sich die Containersammlungen im ersten Jahr der Einführung etabliert haben und mit stetig steigenden Anlieferzahlen im Jahr 2007 gut von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen wurden.

 

->              Bezogen auf die voraussichtlich im Jahr 2008 einzusammelnden Hausmüll- und Sperrmüllmengen in Herzogenrath ergibt sich für die Stadt Herzogenrath bei den Verbrennungsgebühren umgerechnet eine Entlastung in Höhe von ca. 1,32% pro Tonne angelieferten Hausmüll/Sperrmüll (2006: ca. 297,22 €/t., 2007: ca. 288,46 €/t., 2008: ca. 284,66 €/t.).

 

->              Die Abfallmengen der Fraktionen Hausmüll und Sperrmüll haben sich im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig verändert. Die von der RegioEntsorgung eingesammelten Hausmüll- und Sperrmüllmengen entsprechen nach Beseitigung der anfänglich vorhandenen Probleme im Wesentlichen den Sammelmengen des in der Vergangenheit beauftragten privaten Entsorgers. Sowohl die Hausmüllmengen und die Sperrmüllmengen sind jährlichen Schwankungen unterworfen. Es ist beim Hausmüll eine Stagnation der eingesammelten Mengen festzustellen, wobei der Sperrmüll eine regelmäßig nach oben oder unten zeigende Kurve zeigt.

 

              Die Verwaltung geht deshalb im Jahr 2008 in beiden Bereichen von nur sehr geringfügigen Abweichungen zum Vorjahr aus und hat die Abfallmengen entsprechend den Entwicklungen im Jahr 2007 leicht korrigiert.

 

->              Die Tendenz zu kleineren oder weniger Restabfallgefäßen hat sich auch im Jahr 2007 fortgesetzt. Die Anzahl der Bewegungen hat sich aber weiter stabilisiert, weil die meisten Privathaushalte ihr Restabfallbehältervolumen bereits auf das absolut mögliche Minimum reduziert haben.

 

              Auch im kommenden Jahr muss davon ausgegangen werden, dass sich die Abnahme des Gefäßvolumens fortsetzen wird. Diese Annahme beruht auch auf der Tatsache, dass die Abfallmengen aus Industrie- und Gewerbetrieben stets rückläufig sind. Daran haben auch die neuen abfallrechtlichen Rahmenbedingungen (Gewerbeabfallverordnung, In-Kraft-Treten des Ablagerungsverbotes für unvorbehandelte Abfälle aus Deponien) nichts grundlegend geändert.

 

Vor diesem Hintergrund wird das in der Kalkulation des Jahres 2008 zugrunde zu legende Gefäßvolumen, auf welches die übrigen notwendigen Gebühreneinnahmen (nach Abzug der erwarteten Gebühreneinnahmen für die Biotonnen) verteilt werden, im Vergleich zum Vorjahr um 0,05% reduziert.

 

->              Die von der RegioEntsorgung für 2008 kalkulierten Kosten für das Einsammeln und Transportieren der im Gemeindegebiet gesammelten und überlassenen Abfälle haben sich gegenüber den prognostizierten Kosten für 2007 um ca. 38% erhöht.

 

              Als Gründe für die Kostensteigerungen im Wirtschaftsplan 2008 der RegioEntsorgung führt die RegioEntsorgung im Wesentlichen aus, dass die Sammel- und Transportkosten im Bereich Bioabfallentsorgung (Logistik und Personal) im Vergleich zur Kalkulation 2007 deutlich gestiegen seien. Mittlerweile seien doppelt so viele Biotonnen in Herzogenrath im Umlauf als in der Kalkulation für das Jahr 2007 prognostiziert wurde. Auch sei die Zahl der Sperrgutanmeldungen und Sperrgutsammeltouren in Herzogenrath spürbar höher als für 2007 ursprünglich angesetzt wurde. Die ausgewiesenen Verwaltungskosten berücksichtigen des weiteren Kosten für den Behälteränderungsdienst, für das Kundendienstzentrum der RegioEntsorgung AöR, welches infolge der hohen Anmeldezahlen für Sperrgut von den Herzogenrather Bürgerinnen und Bürgern zu fast einem Drittel beansprucht werde, und sonstige Verwaltungskosten (z.B. Abfallkalender, Überwachung Anschluss- und Benutzungszwang).

 

Weitere Erläuterungen zu der vorliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2008 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

Im Vergleich zum Jahr 2007 sind die kalkulierten Sammlungs- und Transportkosten sowie Verwaltungskosten (Verbandslasten der RegioEntsorgung) für 2008 deutlich angestiegen. Durch die gleichzeitige Senkung der Kosten für die Entsorgung der eingesammelten Abfälle und die prognostizierte höhere Gebühreneinnahme bei den Biotonnen (infolge der erheblich größeren Stückzahl an bereitgestellten Bioabfallbehältern gegenüber der Kalkulation 2007)  kann dieser Kostenanstieg ausgeglichen werden.

 

Die für eine Kostendeckung im Gebührenhaushalt erforderlichen Gebühreneinnahmen, welche noch über die grauen Restabfallbehälter zu erzielen sind, sinken nur marginal (0,13%) und lassen grundsätzlich keine Gebührensenkung zu.

 

Unter Berücksichtigung der genannten Sachverhalte und vorsichtiger Schätzungen kommt die Verwaltung daher zu dem Ergebnis, dass eine Kostendeckung im Bereich der Kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Herzogenrath nur bei Beibehaltung der seit dem 01.01.2007 geltenden Abfallgebühren zu erreichen ist.

 

Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung dem Stadtrat die Abfallgebühren im Jahr 2008 unverändert beizubehalten.

 

Eine Änderung der aktuell gültigen Gebührensatzung vom 26.09.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath wäre dann nicht erforderlich.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NRW), Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG NRW), Zweckverbandssatzung des Entsorgungszweckverbands RegioEntsorgung, Satzung des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts, über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet der RegioEntsorgung, Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath in jeweils gültigen Fassungen.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

 

Die Abfallgebührenkalkulation 2008 wurde der örtlichen Rechnungsprüfung mit den Kalku­lations­unterlagen zur Prüfung vorgelegt. Anhand der städtischen Unterlagen, der Gebührensatzung des Zweckverbandes Entsor­gungs­region West (ZEW) und des noch nicht beschlossenen Wirtschaftsplanes 2008 der RegioEntsorgung wurden die in der Gebührenkalkulation angesetzten Werte der Abfall­mengen, der Leistungsverrechnungen der Stadt und die Abfuhr- und Entsor­gungskosten geprüft. Die angesetzten Werte konnten inso­weit nachvollzogen werden. Erstmalig wurden die Kosten der Abfallberatung des ZEW in Höhe von 40.706,38 € und die Verwaltungskostenumlage der RegioEntsorgung in Höhe von 252.200 € in der Gebührenkalkulation, nach Angaben des Entsorgers, mit aufgenommen. Hierzu lagen der örtlichen Rechnungsprüfung keine Berechnungsgrundlagen oder Vergleichskosten der Vorjahre vor. Insbesondere bei der Verwaltungskostenumlage, bei der die Stadt Herzogenrath fast ein Drittel der Kosten tragen soll, sollten bei der Spitzabrechung prüffähige Unterlagen durch die RegioEntsorgung vorgelegt werden.

 

Seitens der örtlichen Rechnungsprüfung bestehen keine Bedenken gegen die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung und der Beibehaltung der geltenden Gebührensätze.

 

 

 

Anlage/n:
1. Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2008 im Einzelnen

2. Gebührenbedarfsberechnung 2008

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Anlagen

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