Sitzungsvorlage - V/2007/332

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss beschließt der Stadtrat die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe). Die neuen Gebührensätze treten am 01.01.2008 in Kraft.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe.

Haushaltsmittel stehen im Verwaltungshaushalt zur Verfügung.

 

2. Deckungsvorschlag:

Im Sonderbudget 4.5 Bestattungswesen ist der gesetzlich geforderte Ausgleich durch die Erhebung von Bestattungsgebühren gewährleistet.

 

3. Folgekosten:

 

Jährliche Folgekosten/Folgekosten über die gesamte voraussichtliche Nutzungszeit
von     Jahren:

 

  • Personalkosten:              0,00

 

  • Sach- und Unterhaltungskosten:

 

  • Finanzierungskosten:

 

  • Gesamtkosten:

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die letzte Erhöhung der Friedhofsgebühren liegt mittlerweile drei Jahre zurück. Sie wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 14.12.2004 beschlossen.

 

In der Zwischenzeit haben sich im Friedhofs- und Bestattungswesen zahlreiche Änderungen ergeben. Unter anderem wurde vom nordrhein-westfälischen Landtag ein neues Bestattungsgesetz (BestG NRW) verabschiedet, welches das Friedhofs- und Bestattungsrecht an die Gegebenheiten der heutigen Zeit anpassen sollte.

 

Ziel war es, dem geänderten Bestattungsverhalten der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Wie schon des öfteren im Stadtrat und im zuständigen Fachausschuss berichtet, nehmen vor allem diejenigen Beisetzungsformen zu, die aus Sicht der Hinterbliebenen kostengünstig sind und weniger Pflege verursachen.

 

Auch der Urnenanteil ist in den vergangenen Jahren weiter gestiegen. Lag er 1992 noch bei knapp 15%, so stieg er im Jahre 2006 auf nahezu 46% an.

 

Darüber hinaus wird zum 01.01.2008 in Herzogenrath das „Neue Kommunale Finanz­management“ (NKF) einführt. Hierdurch war es erforderlich, einige Abschreibungszeiten an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Ab 2008 werden die Sargtransportwagen beispielsweise über 10 Jahre abgeschrieben, die Kühlzellen über 15 Jahre. Die Abschreibungsdauer der Trauerhalleneinrichtung verkürzt sich hingegen auf 20 Jahre. Insgesamt ist die Summe der kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen hierdurch leicht gesunken.

 

Darüber hinaus hat der Kämmerer den kalkulatorischen Zinssatz für das Jahr 2008 von 7% auf 6,25% reduziert.

 

All diese Entwicklungen haben selbstverständlich erhebliche Auswirkungen auf das Gebührenaufkommen. Vor diesem Hintergrund war es erforderlich, die Gebührenkalkulation für das Jahr 2008 zu überarbeiten und an die gegenwärtigen Entwicklungen anzupassen. Die Verwaltung hat deshalb die finanziellen Auswirkungen für den Unterabschnitt Friedhöfe analysiert und eine aktuelle Gebührenbedarfsberechnung erarbeitet.

 

Wie in den Vorjahren wurden eventuelle Kostensteigerungen durch einen kontinuierlichen Steuerungsprozesses sowie permanente Wirtschaftlichkeitskontrolle im Vorfeld frühzeitig erkannt und auf das notwendigste reduziert.

 

Grundlage der als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation waren die durchschnittlichen Bestattungszahlen der letzten drei Jahre. Für das Jahr 2008 geht die Verwaltung von 460 Sterbefällen aus. Darüber hinaus hat das Angebot an neuen Grabtypen stets eine Verlagerung der Grabartenwahl zur Folge. Durch die Urnenstelen auf dem Waldfriedhof in Herzogenrath-Mitte wird sich die Nachfrage der einzelnen Grabarten weiter verändern. Dies wurde in der Kalkulation für das Jahr 2008 berücksichtigt. Auch die voraussichtliche Anzahl der übrigen Grabarten wurde anhand einer detaillierten Statistik überarbeitet.

 

Lt. Anlage 3 belaufen sich die Kosten für Nutzungsrechte in 2008 auf knapp 408.000 EUR. Diese Kosten müssen durch entsprechende Gebühreneinnahmen refinanziert werden. Erfreulicherweise musste ein Großteil der Gebührensätze hierbei entweder gar nicht erhöht werden (z.B. Kindergräber, Reihengräber) oder wurde nur moderat an die aktuellen Entwicklungen angepasst (Erhöhungen zwischen 1% und 2% bei Einzel- und Doppelwahlgräbern sowie Tiefengräbern). Die Gebühr für Urnenreihengräber wurde sogar um 25,- Euro reduziert.

 

Gleichzeitig nehmen jedoch vor allem diejenigen Beisetzungsformen zu, die kostengünstig sind und weniger Pflege verursachen. Dies trifft in erster Linie auf amerikanische Reihengräber mit liegender Gedenktafel sowie anonyme Grabstätten zu. Daher wurde ihre Anzahl in der Kalkulation für das Jahr 2008 noch einmal erhöht.

 

Einerseits kommt die Stadt damit den Wünschen der Verstorbenen und Angehörigen entgegen, andererseits stellen diese Bestattungsformen die Friedhofsverwaltung vor erhebliche Probleme. Vor allem die Pflege der amerikanischen Reihengräber mit liegender Gedenktafel stellt sich zunehmend als schwierig dar, da immer wieder Grababsackungen ausgebessert und Grablichter, Blumenschalen und Gestecke zeitaufwendig eingesammelt werden müssen. Auch bei den anonymen Reihengräbern muss der zentrale Gedenkstein regelmäßig gesäubert werden, da die hinterlegten Grablichter und Blumensträuße von den Angehörigen nicht wieder entsorgt werden.

 

Aufgrund des enormen Pflegeaufwandes über einen Zeitraum von 30 Jahren, der mit dem Erwerb des Nutzungsrechtes bereits abgegolten ist, müssen diese Bestattungsformen in Zukunft stärker als bisher zur Deckung der anfallenden Kosten beitragen. Dementsprechend wurde die Gebühr für Reihengrabstätten mit liegender Gedenktafel um knapp 15% angehoben. Im interkommunalen Vergleich liegt die Stadt Herzogenrath damit aber immer noch auf einem angemessenen und niedrigen Niveau. Die Gebühr für anonyme Urnenreihengräber wurde aus dem gleichen Grunde um ca. 17% angehoben und orientiert sich nun an der entsprechenden Gebühr für Erdbestattungen.

 

Das Hauptproblem liegt jedoch darin, dass die Zahl der Trauerhallen-Benutzer seit Jahren kontinuierlich zurück geht. Die Hallen wurden seinerzeit mit großem finanziellem Aufwand alleine zu dem Zweck errichtet, den Verwandten und Angehörigen die Möglichkeit zu geben, sich in angemessener Form und in einem würdigen Rahmen von ihren Verstorbenen zu verabschieden. Die Benutzungsgebühr ergibt sich letztendlich aus den Kosten, die die Unterhaltung jährlich verursacht. Diese Kosten müssen auf die Anzahl der Nutzer verteilt werden. Die Gebühr fällt also umso niedriger aus, je mehr Bürgerinnen und Bürger die Hallen nutzen. Umgekehrt führen rückläufige Nutzungszahlen zwangsläufig zu einer Gebührenerhöhung.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Zahl der Trauerhallen-Benutzer nur durch eine deutliche Gebührensenkung stabilisiert werden kann. Voraussetzung hierfür ist eine Kostenreduktion im Bereich der Trauerhallen und Leichenzellen. Durch die Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 7,00% auf 6,25% und eine neue Aufteilung der Fixkosten für die Gebäude konnte der Gebührenbedarf um rund ein Drittel reduziert werden. Erfreulicherweise kann dieser Kostenvorteil in Form von deutlich niedrigeren Gebührensätzen an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben werden.

 

Für das Jahr 2008 geht die Verwaltung von 300 Trauerfeiern aus. Insgesamt sinkt die Benutzungsgebühr für die Trauerhallen von 205,00 EUR auf 158,00 EUR (- 23%). Die Benutzungsgebühr für Leichenzellen sinkt bei 275 angenommenen Fällen von 175,00 EUR auf 115,00 EUR (- 34%). Eine Gegenüberstellung zwischen alter und neuer Gebühr ist dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt.

 

Aufgrund gestiegener Personal- und Fahrzeugkosten müssen die Bestattungsgebühren hingegen moderat angehoben werden. Im Vergleich zur alten Gebühr ist eine pauschale Erhöhung um fünf Euro je Bestattungsfall erforderlich. Ein Gebührenvergleich ist als Anl. 5 beigefügt.

 

Anlage 6 stellt die alten und neuen Gebührensätze noch einmal gegenüber. Hierzu wurden die verschiedenen Positionen aufaddiert und mit der aktuellen Gebühr verglichen. Da die Gebühren für die Trauerhallen und Leichenzellen sehr deutlich gesenkt werden konnten, während die Nutzungsrechte und Bestattungsgebühren nur moderat an die aktuellen Entwicklungen angepasst wurden, ergeben sich für fast alle Grabtypen niedrigere Gebührensätze als heute.

 

Insgesamt liegen die Friedhofsgebühren in Herzogenrath damit auch weiterhin auf einem konstant niedrigen und angemessenen Niveau. Belegt wird dieses positive Ergebnis auch durch eine aktuelle Studie der Verbraucherinitiative Aeternitas e.V. Hierbei wurden die Gebührensätze von über 360 kommunalen und kirchlichen Friedhofsträgern miteinander verglichen. Umso erfreulicher ist es, dass sich die Herzogenrather Friedhofsgebühren im interkommunalen Vergleich fast durchweg im unteren Drittel positionieren und damit z.T. deutlich unter den Gebühren der Nachbargemeinden und umliegenden Städte liegen.

 

Weitere Erläuterungen können der beiliegenden Gebührenbedarfsberechnung entnommen werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Friedhofsgebühren in Höhe der Gebührenbedarfsberechnung 2008 festzusetzen. Die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Herzogenrath ist entsprechend anzupassen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 7 i.V.m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f Gemeindeordnung NRW, §§ 4 und 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW)

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

 

Die örtliche Rechnungsprüfung hat die vorliegende Gebührensatzung für Friedhöfe geprüft. 

Trotz geändertem Bestattungsverhalten und veränderten Abschreibungszeiten der Wirtschaftsgüter konnte der dadurch gesteigerte Kostendruck durch einen geringeren kalkulatorischen Zinssatz zum großen Teil aufgefangen werden. Die vorgesehenen Erhöhungen in der beiliegenden Gebührensatzung wurden der örtlichen Rechnungsprüfung nachvollziehbar dargestellt.

Die vorgelegten Unterlagen zur Gebührenberechnung entsprechen damit insgesamt den gesetzlichen Vorgaben für kostenrechnende Einrichtungen auf Friedhöfen und werden somit anerkannt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...