Sitzungsvorlage - V/2010/118-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Jugendhilfeplanung - Bedarfsplanung im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hier: Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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18.05.2010
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss setzt die Priorität für die Ausbaustufe des Ausbaus von Plätzen für Kinder unter drei Jahren zum 01.08.2011 auf den Stadtteil Herzogenrath-Mitte einschließlich Straß. Er beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit den entsprechenden Trägern der Kindertageseinrichtungen folgende Ausbaumöglichkeiten zu prüfen:
- Schaffung einer 4. Gruppe in der städtischen KiTa „Villa Kunterbunt“ durch einen Anbau mit dem Ziel, dann alle vier Gruppen integrativ auch für behinderte Kinder zu öffnen und in diesem Kontext erstmals auch Plätze für behinderte Kinder unter drei Jahren anzubieten,
Umwandlung der zweiten Gruppe in der KiTa „Mariä Himmelfahrt“ von Gruppenform III in Gruppenform I und/oder Schaffung einer zusätzlichen Gruppe, Gruppenform II, Realisierung durch einen Anbau,
- Umwandlung einer Gruppe, Gruppenform I in Gruppenform II oder Umbau der Einrichtung zur Schaffung einer zusätzlichen Gruppe in Gruppenform II im „Roda Kindertreff“.
Darüber hinaus soll die Verwaltung in Gesprächen mit potentiellen Trägern von Kindertageseinrichtungen im Stadtteil Kohlscheid prüfen, wo es am effektivsten ist, zum 01.08.2011 weitere U 3-Plätze durch eine Gruppenumwandlung zu schaffen.
Bei den Prüfungen ist darauf zu achten, dass mit den vorhandenen Plätzen in erster Linie der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren weiterhin erfüllt werden kann.
Für die nächste Sitzung sind dem Jugendhilfeausschusses dann konkrete Umsetzungsvorschläge zu unterbreiten.
Für die Ausbaustufe zum 01.08.2012 ist dann vorrangig der Stadtteil Merkstein zu beplanen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Aus dieser Vorlage ergeben sich noch keine finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt. Diese können erst bei Vorschlägen konkreter Umsetzungsschritte dargestellt werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung am 11.03.2010 hat der Jugendhilfeausschuss die Fortschreibung der Kindergartenbedarfplanung beraten und folgenden Beschluss gefasst:
„Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Fortschreibung der Bedarfsplanung im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in anderen Betreuungsformen zustimmend zur Kenntnis.
Er beauftragt die Verwaltung, mit potentiellen Trägern von Kindertageseinrichtungen Abstimmungsgespräche zur weiteren Schaffung von Plätzen für unter Dreijährige zu führen und dem Jugendhilfeausschuss für die nächste Sitzung hierzu Vorschläge für einen weiteren Ausbau zum Kindergartenjahr 2011/2012 zu unterbreiten.“
Im Dezember 2009 sind mit allen Trägern von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Herzogenrath Gespräche geführt worden, in denen die Bedarfssituation diskutiert und die Gruppenkonstellationen für das Kindergartenjahr 2010/2011 im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung gemeinsam abgestimmt worden sind. In diesen Gesprächen ist seitens der Verwaltung des Jugendamtes abgefragt worden, ob und wie die Träger sich für ihre Einrichtungen einen Ausbau der U 3-Plätze durch Gruppenumwandlungen bzw. Um- und/oder Anbau/Neubau vorstellen können.
Wie der Bedarfsfortschreibung zu entnehmen ist, stellt sich der Ausbau bzw. die Bedarfsdeckung der Plätze für Kinder unter drei Jahren zum Kindergartenjahr 2010/2011 wie folgt dar:
Sozialräumlicher U 3-Platzbedarf nach Einrichtung/Tagespflege (nach Quoten ab 2013/2014)
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| Angebot 2010/2011 | Angebot 2010/2011 | Differenz |
| Bedarf | In Einrichtungen | In Tagespflege |
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Merkstein | 110 | 48 | 13 | 49 |
Mitte incl. Straß | 143 | 52 | 34 | 57 |
Kohlscheid | 175 | 118 | 61 | -4 |
Gesamt | 428 | 218 | 108 | 102 |
Um die geforderte Quote von 35 % Bedarfsdeckung an Plätzen für unter Dreijährige zu erreichen, müssen somit noch insgesamt 68 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 34 Tagespflegeplätze bis zum 01.08.2013 geschaffen werden.
Geht man davon aus, dass zum Kindergartenjahr 2013/2014 in allen drei Stadtteilen eine Bedarfsdeckung von 35 % analog der derzeitigen Fördervoraussetzungen (2/3 Plätze in Kindertageseinrichtungen, 1/3 Plätze in Kindertagespflege) erreicht werden soll, ergibt sich folgender Sachstand:
Stadtteil | Bedarf gesamt | Bedarf in Kitas | Bedarf in Tagespflege | Fehl-plätze | davon in Kitas | davon in Tagespflege |
Merkstein | 110 | 73 | 37 | 49 | 25 | 24 |
Mitte | 143 | 95 | 48 | 57 | 43 | 14 |
Kohlscheid | 175 | 117 | 58 | -4 | -1 | -3 |
Gesamtstädtisch stehen zum 01.08.2010 für 26,6 % aller Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung, davon 17,8 % in Tageseinrichtungen und 8,8 % in Tagespflege.
Bezogen auf die drei Stadtteile ergibt sich folgende edarfsdeckungsquote:
Merkstein = 15,3 % in KiTas und 4,1 % in Tagespflege = insgesamt 19,4 %
Mitte = 12,7 % in KiTas und 8,3 % in Tagespflege = insgesamt 21,0 %
Kohlscheid = 23,6 % in KiTas und 12,2 % in Tagespflege = insgesamt 35,8 %
Aus der Tabelle ist erkennbar, dass bisher prozentual in Herzogenrath-Mitte (einschließlich Straß) die wenigsten institutionellen Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren angbeoten werden können. Auch im Stadtteil Merkstein ist rein zahlenmäßig noch weiterer Bedarf gegeben, während der Stadtteil Kohlscheid – für sich allein gesehen – in Tageseinrichtungen und Tagespflegeangeboten bereits die für 2013 angestrebte Bedarfsdeckungsquote ausweist.
Danach wäre bei weiteren Ausbauplänen der Schwerpunkt zunächst in Herzogenrath-Mitte zu setzen. Andererseits kann der Ausbau von U 3-Plätzen nicht strikt danach ausgerichtet werden, dass alle drei Stadtteile exakt den gleichen Bedarf und zum Kindergartenjahr 2013/2014 exakt den gleichen Ausbaustand haben. Vielmehr muss das Ausbauziel zunächst sein, zum vorgenannten Zeitpunkt gesamtstädtisch im Rahmen der finanziellen Förderungen eine Bedarfsdeckungsquote von 35 % zu erreichen unter Berücksichtigung der sozialräumlich vorhandenen Gegebenheiten.
So kann in Kohlscheid zwar schon eine Prozentquote von insgesamt über 35 % festgestellt werden, aber in der Praxis gibt es insbesondere in den Kindertageseinrichtungen noch weitere Bedarfsnachfragen, während die Angebote der Tagespflege noch nicht im vorhandenen
Umfang ausgeschöpft werden. Aufgrund der tatsächlichen Situation ist Kohlscheid zur Zeit der einzige Stadtteil, wo durch eine leichte Überdeckung an Plätzen für 3 – 6jährige Kinder noch eine Gruppenumwandlung, die den Verlust von Rechtsanspruchplätzen nach sich zieht,
möglich ist, während in Herzogenrath-Mitte und in Merkstein ein weiterer Ausbau nur durch Schaffung neuer Gruppen, also durch Um- oder Anbau, gewährleistet werden kann.
Bis zur Erreichung eines Ausbaustandes von 286 institutionellen Plätzen (= 2/3 der 35 %-Quote) sind gesamtstädtisch noch 68 Plätze für unter Dreijährige zu schaffen. Nach der Meldung gegenüber dem Land NRW bezüglich der beabsichtigen Ausbauplanung in den Jahren 2008 – 2013 wären zum 01.08.2011 noch rund 24 Plätze, zum 01.08.2012 ebenfalls rund 24 Plätze und die restlichen 20 Plätze zum 01.08.2013 in Betrieb zu nehmen.
Für die Ausbaustufe 01.08.2011 schlägt die Verwaltung vor, die Priorität in Herzogenrath-Mitte (einschl. Straß) anzusetzen. Hier wären nach bisherigen Trägergesprächen folgende Ausbaumöglichkeiten gegeben
- Schaffung einer 4. Gruppe in der städtischen KiTa „Villa Kunterbunt“ durch einen Anbau mit dem Ziel, dann alle vier Gruppen integrativ auch für behinderte Kinder zu öffnen und in diesem Kontext erstmals auch Plätze für behinderte Kinder unter drei Jahren anzubieten,
Umwandlung der zweiten Gruppe in der KiTa „Mariä Himmelfahrt“ von Gruppenform III in Gruppenform I und/oder Schaffung einer zusätzlichen Gruppe, Gruppenform II, Realisierung durch einen Anbau,
- Umwandlung einer Gruppe, Gruppenform I in Gruppenform II oder Umbau der Einrichtung zur Schaffung einer zusätzlichen Gruppe in Gruppenform II im „Roda Kindertreff“.
Zur Kompensation der leichten Überdeckung des vorhandenen Bedarfs für Kinder von 3 – 6 Jahren im Stadtteil Kohlscheid sollte in einer Einrichtung eine Gruppenumwandlung vorgenommen werden, da der damit einhergehende Verlust der Rechtsanspruchplätze, insbesondere durch die Schaffung neuer Rechtsanspruchsplätze im TPH zum 01.08.2010, zu keinen Problemen führen würde.
Hierzu liegt explizit ein Antrag auf Umwandlung einer weiteren Gruppe von Gruppenform III in Gruppenform I in der KiTa „Käthe Strobel“ der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Aachen-Land e. V. vom 13.01.2010 vor, der als Anlage beigefügt ist. Nach Auffassung der Verwaltung sollten vor einer Entscheidung jedoch erst die konkreten Gespräche mit den Trägern der anderen Kohlscheider Kindertageseinrichtungen und die genauen Vorschläge für Herzogenrath-Mitte abgewartet werden. Die AWo hält in ihren beiden Einrichtungen in Kohlscheid bereits die deutlich meisten Plätze für Kinder unter drei Jahren vor, da sie sich bereits von Anfang an, intensiv der Ausbauproblematik gestellt hat, wofür die Verwaltung ihr ausdrücklich ihren Dank ausspricht. Allerdings haben auch andere Träger in Kohlscheid Ambitionen, in ihren Einrichtungen U 3-Plätze vorzuhalten und es muss darauf geachtet werden, dass diese Plätze sich nicht in zwei Einrichtungen konzentrieren, während es in anderen Einrichtungen dann keine entsprechenden Angebote gibt.
Rechtliche Grundlagen:
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Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII – Kinder und Jugendhilfegesetz (KJHG) – ist für Kinder unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten.
Gemäss § 80 KJHG haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Jugendhilfeplanung zu erstellen. Diese Planung ist nach § 71 Abs. 2 KJHG eine Pflichtaufgabe des Jugendhilfeausschusses.
§ 18 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz – schreibt vor, dass die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung voraussetzt. Nach § 19 Abs. 3 KiBiz wird zur Ermittlung der auf eine Einrichtung entfallenden Pauschalen im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden.
Die Planung, Errichtung, Trägerschaft und Finanzierung von Kindertageseinrichtungen ergeben sich aus den Vorschriften des Kinderbildungsgesetzes – KiBiz –, das hierzu folgende Vorschriften enthält:
§ 21 Abs. 5: „Für den schrittweisen Ausbau von Plätzen für unter dreijährige Kinder in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege werden unter Berücksichtigung der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 genannten Planungsdaten durch das Haushaltsgesetz jährlich Höchstgrenzen festgelegt. Dabei sind die zwischen dem Bund und den Ländern geschlossene Verwaltungsvereinbarung „Investitionsprogramm Kinderbetreuungs-finanzierung 2008 – 2013“ und die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten ab 2009 zu berücksichtigen.“
21 Abs. 6: „Die Gestaltung der Gruppenformen und die Förderung nach den in der Anlage zu § 19 Abs. 1 festgelegten Betreuungszeiten orientieren sich an den Ergebnissen der örtlichen Jugendhilfeplanung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit.......“
§ 24: „Das Land gewährt dem Jugendamt nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes Zuwendungen zu den Investitionskosten der Kindertageseinrichtungen.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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