Sitzungsvorlage - V/2010/199

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss begrüßt den guten Zustand der Herzogenrather Spielplätze.

Er nimmt die beigefügte Niederschrift über die Spielplatzbesichtigung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die im Sachverhalt geschilderten Maßnahmen umzusetzen, sobald die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel freigegeben sind.

Bezüglich der Bürgeranregung für den Spielplatz Wagnerstraße beschließt er, dem Wunsch der Anregenden entgegenzukommen und die vorhandene Tischtennisplatte durch eine Netzschaukel zu ersetzen. Die TT-Platte soll auf einem anderen Spielplatz wieder errichtet werden. Die Verfasser der Bürgeranregung werden über diesen Beschluss informiert. Insofern gilt diese Bürgeranregung als behandelt.

Hinsichtlich des Antrages der Kooperation bezüglich des Einbaues einer Boulebahn und  eines Großschachspieles auf der Grünanlage an der Kopernikusstraße stellt der Jugendhilfeausschuss fest, dass gegen die Realisierung dieser Maßnahmen keine Bedenken bestehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

Es handelt sich um eine freiwillige  Aufgabe, für  das mit einem jährlichen Ansatz von 23.000,-- € für die Jahre der mittelfristigen Finanzplanung (zur Zeit bis 2013) Plansicherheit besteht und mit einem für 2010 auf 60.000,-- € erhöhten Budget (Zaunanlage Kopernikusstraße, Zaunanlage und Spielgeräte Spielplatz Maria-Montessori-Straße, Zaunanlage Raderfeld). 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In dieser Vorlage hat die Verwaltung die in der Niederschrift über die diesjährige Spielplatzbesichtigung zum Ausdruck gebrachten Vorschläge des Jugendhilfeausschusses, die von den Bürgern im Rahmen von  Bürgeranregungen in diesem (Wagnerstraße) und im vorigen Jahr (Kopernikusstraße) vorgeschlagenen Maßnahmen sowie die Vorschläge der Fachverwaltung zur Überplanung der Spielplätze bzw. Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Budgets gebündelt zusammengefasst. Sie bittet den Jugendhilfeausschuss um entsprechende Beschlussfassung.

Zu Beginn der Spielplatzbesichtigung wurden keine zusätzlichen Plätze zur Besichtigung vorgeschlagen, so das es bei der vorgesehenen  Liste blieb.

 

  1. Raderfeld

Einwohner im Alter 3 > 14 Jahre im erweiterten Einzugsgebiet (gesamtes Neubaugebiet):

3 > 6 Jahre: 35              6 > 10 Jahre: 36              10 > 14 Jahre: 34              Gesamt: 105

 

Bereits im letzten Jahr wurde überlegt, die durch einen Zaun eingefriedete Fläche neben dem Spielgelände dem Gelände des Spielplatzes durch Entfernung des Zaunes hinzuzuschlagen.

Der Jugendhilfeausschuss stellte fest, dass es nicht vorrangig  darauf ankomme , hier zusätzliche Spielgeräte aufzubauen, sondern die Fläche als solche für diese Zwecke nutzen zu können. Zunächst war angedacht, die Nachbargrundstücke mit einem Zaun vom Spielplatz einzufrieden. Während der Besichtigung regte die Verwaltung an, zur Abgrenzung zu den Gärten der Anwohner hin anstatt eines Zaunes eine Grenzbepflanzung vorzunehmen.

Dieses Vorhaben traf auf das Einverständnis der anwesenden Ausschussmitglieder. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, dies so umzusetzen. Die für zur Errichtung des  Zaunes erforderlichen Mitteln i.H. von 8.000,00 Euro sollen für andere Maßnahmen (siehe nächster Absatz, sowie Ziffern 10 und 16) verwendet werden.

 

Die Verwaltung schlägt darüber hinaus vor, den vorhandenen Zaun hinter dem Fußballtor zu erweitern, um die Konflikte mit den Nachbarn abzumildern. Hierfür ist zunächst ein Kostenaufwand von 2.500,00 Euro erforderlich. Sollte die damit realisierbare Zaunerweiterung nicht ausreichen und die Konflikte fortbestehen, müsste im nächsten Jahr noch einmal nachgebessert werden.

 

Es wird festgestellt, dass die vorgeschlagene Spielplatzerweiterung in einem noch wachsenden Wohngebiet sinnvoll ist.

 

  1. Broichbachtal

 Einwohner im Alter 3 > 14 Jahre im erweiterten Einzugsgebiet:

3 > 6 Jahre:               6 > 10 Jahre: 8              10 > 14 Jahre: 17              Gesamt: 27

 

Es wird festgestellt, dass im Anliegerbereich zum Spielplatz zwar nicht mehr allzu viele Kinder wohnen, der Platz aber auch überregionale Bedeutung hat sowie von Besuchern von Veranstaltungen des Heimatfreundehauses genutzt wird.

 

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass einige Unebenheiten in den Bodenflächen in Bälde ausgeglichen werden.

 

  1. Brachhäuserstraße

 Einwohner im Alter 3 > 14 Jahre im erweiterten Einzugsgebiet:

3 > 6 Jahre: 16                6 > 10 Jahre: 38              10 > 14 Jahre: 52              Gesamt: 106

 

Hier sind  keine Maßnahmen erforderlich.

 

  1. Kirchrather Straße

Einwohner im Alter 3 > 14 Jahre im erweiterten Einzugsgebiet:

3 > 6 Jahre: 28                6 > 10 Jahre: 30              10 > 14 Jahre: 29              Gesamt: 87

 

Es wird auf die neu installierte Spielanlage verwiesen.

 

Der Spielplatz wird abends offensichtlich auch sehr intensiv von Jugendlichen als Treffpunkt genutzt, wie bei der Besichtigung zu erkennen war. Das bisher durch den JHA mitgetragene Agreement, Jugendliche in Ermangelung expliziter Jugendtreffpunkte im öffentlichen Raum auch Spielplätze nutzen zu lassen, sofern sie nicht die eigentliche Zielgruppe der 3 > 14jährigen stören oder gar verdrängen und sich an die festgelegten Spielregeln halten, soll auf Vorschlag der Verwaltung weiter bestehen bleiben.

Die Streetworkerin ist beauftragt, den Platz häufiger aufzusuchen und soll versuchen, die Jugendlichen zu einer Verhaltensänderung zu bewegen.

 

  1. Auf der Haag

Einwohner im Alter 3 > 14 Jahre im erweiterten Einzugsgebiet:

3 > 6 Jahre:               6 > 10 Jahre: 12              10 > 14 Jahre: 14              Gesamt: 31

 

Der Strauch, der auf dem Spielplatz zur Straßenecke hin wächst und  möglicherweise ein Sicherheitsrisiko darstellt,  wird in Augenschein genommen. Man kommt überein, dass dieses kein Spielplatzproblem ist. Allenfalls sollen sich der Verkehrsingenieur oder der Verkehrsausschuss mit dieser Frage beschäftigen.

 

  1. Im Hohnbusch

Einwohner im Alter 3 > 14 Jahre im erweiterten Einzugsgebiet:

3 > 6 Jahre: 19                6 > 10 Jahre: 32              10 > 14 Jahre: 24              Gesamt: 75

 

Der Spielplatz befindet sich insgesamt in einem ordentlichen Zustand, wird aber für die Anzahl der im Einzugsbereich lebenden Kinder als etwas klein eingestuft.

Es sind hier keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

 

  1. Im Boventhal

Einwohner im Alter 3 > 14 Jahre im erweiterten Einzugsgebiet:

3 > 6 Jahre: 27                6 > 10 Jahre: 37              10 > 14 Jahre: 35              Gesamt: 99

In diesem Jahr sind keine Maßnahmen notwendig und erforderlich. Im nächsten Jahr ist der Austausch der  großen Spielanlage erforderlich.

 

.              8. Haus-Heyden-Straße

Einwohner im Alter 3 > 14 Jahre im erweiterten Einzugsgebiet:

3 > 6 Jahre: 24                6 > 10 Jahre: 26              10 > 14 Jahre: 44              Gesamt: 94

 

Keine Maßnahmen erforderlich.

 

 9. Lerchenstraße

Einwohner im Alter 3 > 14 Jahre im erweiterten Einzugsgebiet:

3 > 6 Jahre: 16                6 > 10 Jahre: 21              10 > 14 Jahre: 15              Gesamt: 52

 

Keine Maßnahmen erforderlich.

 

10. Wagnerstr.

Einwohner im Alter 3 > 14 Jahre im erweiterten Einzugsgebiet (gemeinsames Einzugsgebiet mit Spielplatz Kircheichstraße):

3 > 6 Jahre: 39                6 > 10 Jahre: 52              10 > 14 Jahre: 67              Gesamt: 158

 

Der von den Eheleuten Wagner eingereichten  Bürgeranregung, die dort installierte Tischtennisplatte abzubauen und statt dessen eine Netzschaukel zu installieren, wird nach  Besichtigung es Platzes und unter Zugrundelegung des Altersspektrums der dort wohnenden Kinder  zugestimmt.

Dazu muss die TT-Platte ausgebaut und der Untergrund zurückgebaut werden. Diese Maßnahme wird durch  geringere Ausgaben beim  Spielplatz Raderfeld (4000,00 Euro) ermöglicht.

 

11. Kircheichstraße

(Anzahl Kinder im Einzugsgebiet: siehe Wagnerstraße)

 

Keine Maßnahmen erforderlich.

 

12. Kopernikusstraße

Einwohner im Alter 3 > 14 Jahre im erweiterten Einzugsgebiet (gesamtes Neubaugebiet):

3 > 6 Jahre: 24                6 > 10 Jahre: 54              10 > 14 Jahre: 39              Gesamt: 117

 

Nach Besichtigung und Diskussion verständigt sich der Ausschuss dahingehend, dass  das Fußballspielfeld mit einem 3 m hohen Ballfangzaun zur Straße hin eingefriedet werden soll. Hierfür wurden Kosten in Höhe von 8.000,- € errechnet. 

Zusätzlich soll ein Wippfederelement entfernt und an dieser Stelle statt dessen eine Wippe  installiert werden.

Gegen das im Antrag der Kooperation zum Ausdruck gebrachte Ansinnen, die  Schachanlage vom Kämpchenplatz hierher zu verlegen, da diese dort kaum genutzt werde, vor Ort aber mit einer zusätzlichen Boulebahn das Angebot erweitern könnte, werden aus der Sicht des Jugendhilfeausschusses keine Bedenken vorgetragen. Der Ausschuss folgt allerdings der Anmerkung der Verwaltung, dass eine neue Schachanlage kostengünstiger zu realisieren sei als die angedachte Verlegung.

Die Kosten sind mit 3.700,- € (Schachanlage) und 6.400,- € (Boulebahn) zu veranschlagen.

In diesem Zusammenhang wird festgestellt, dass es hier dann nicht mehr um eine Angelegenheit des Jugendhilfeausschuss gehe, sondern sich der BSK damit auseinander setzen müsse. Dort müsse dann auch über die Finanzierung beraten werden.

 

13. Am Holzer Weg

Die während der Besichtigung vorgestellte Planung eines kleinen Spielplatzes, die im Rahmen einer Anliegerbeteiligung gemeinsam mit den Kindern als potentielle Nutzer erarbeitet worden ist, wird zugestimmt.

Der Jugendhilfeausschuss regt an zu prüfen, ob es nicht sinnvoll sei, die Einrichtung einer „Spielstraße“ an dieser Stelle vorzunehmen. Die Anregung ist an den zuständigen Ausschuss weiter zu leiten.

 

14. Carl-Hilt-Straße

Einwohner im Alter 3 > 14 Jahre im erweiterten Einzugsgebiet (gesamtes Neubaugebiet):

3 > 6 Jahre: 32                6 > 10 Jahre: 51              10 > 14 Jahre: 63              Gesamt: 146

 

Der Jugendhilfeausschuss würde es begrüßen, wenn die beschmierte Wand des dortigen Unterstellhäuschens unter der Anleitung der Streetworker im Rahmen einer Graffiti-Aktion gemeinsam mit den Nutzern gestaltet würde.

 

15. Bergerstraße

Einwohner im Alter 3 > 14 Jahre im erweiterten Einzugsgebiet (gesamtes Neubaugebiet):

3 > 6 Jahre: 12                6 > 10 Jahre: 19              10 > 14 Jahre: 14              Gesamt: 45

 

Keine Maßnahmen erforderlich.

 

16. Abenteuerspielplatz

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt nur Kenntnis, dass der Abenteuerspielplatz in diesem Jahr sehr gut von Kindergartengruppen, Schulklassen und vielen Einzelbesuchern genutzt wird.

Die für den Bau der Drainage erforderlichen Mittel in Höhe von 12.000,- € kommen aus dem Verzicht auf ein Spielgerät auf dem Spielplatz auf dem Spielplatz Ritzerfeld (10.500,00 Euro) sowie durch geringere Ausgaben auf dem Spielplatz Raderfeld (1.500,00 Euro) zusammen.

 

17. Spiellandschaft Schleypenhof

 

Der zur Komplettierung der Spiellandschaft noch fehlende und im letzten Jahr beschlossene Kleinkinderspielplatz wird zur Zeit gebaut.

 

18. Spielplatz Ritzerfeld

Auf dem Spielplatz sollte eigentlich ein marodes Spielgerät auf Vorschlag der Verwaltung durch eine neue „K&K Kletteranlage“ ersetzt werden. Hier wären Kosten in Höhe von 10.500,00 Euro erforderlich. Da die Verwaltung  die Drainage auf dem Abenteuerspielplatz für vordringlicher hält, soll dieses Vorhaben um ein Jahr geschoben werden.

 

 

Auf den Spielplätzen, auf denen in den letzten Jahren Nestschaukeln eingebaut worden sind, ist ein neuer Fallschutz erforderlich (Wildnis, Rosenstraße, Am Klösterchen, Im Boventhal, Gierlichstraße, Bachstraße, Buchkremerstraße, Pannesheider Straße, Banker Straße, Maria-Montessori-Straße). Hierfür ist mit Kosten in Höhe von ca. 9.500,00 Euro zu rechnen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

 

§ 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII beauftragt das Jugendamt, zum Erhalt und zur Schaffung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihrer Familien sowie zu einer kinder- und familienfreundlichen Umgebung beizutragen. Gemäß § 11 SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.

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