Sitzungsvorlage - V/2010/278-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbesserung der Situation rund um den Bereich des Seniorenwohnheimes "Am Bockreiter" und der Anna-Klöcker-Straße Antrag der Kooperation CDU/Bündnis 90 DIE GRÜNEN vom 21.06.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1: a) Verkehr
- Beteiligt:
- Fachbereich 1 Bürgerdienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Verkehrsausschuss
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Entscheidung
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21.09.2010
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Beschlussvorschlag
Der Bau- und Verkehrsauschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, vorläufig an der bestehenden Verkehrssituation keine Veränderungen vorzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf den Betreiber des Seniorenwohnheims weiterhin dahingehend einwirken, dass dieser die Ver- und Entsorgungsfahrten zu seiner Einrichtung primär über die vorgesehene Zufahrt der Weidstraße erfolgen lässt und die Situation vor Ort weiter zu beobachten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschuss vom 06.07.2010 wurde die Verwaltung beauftragt, die Vorschläge aus der Anwohnerversammlung vom 10.06.2010 auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen.
Die Prüfung des Vorschlags Nr. 1 aus der Niederschrift zu der Anwohnerversammlung vom 10.06.2010 hat ergeben, dass die Sperrung der Anna-Klöcker-Straße im Kreisverkehr zwischen den beiden Häusern 31 und 33 nicht durchführbar ist.
Eine derartige Sperrung führt zu dem Ergebnis, dass weder dem Lkw-Verkehr von der Weidstraße her kommend noch dem Lkw-Verkehr von der Anna-Klöcker-Straße her kommend eine Wendemöglichkeit in dem Bereich des jetzigen Kreisverkehrsplatzes mehr zur Verfügung steht. Im ersten Fall führt dies dazu, dass das Seniorenheim über die Rampe auf Höhe des Kreisels von beiden Straßen aus nicht mehr angeliefert werden kann. In dem zweiten Fall kann die Anna-Klöcker-Straße nicht mehr von Entsorgungsfahrzeugen angefahren werden, da diese grds. keine Rückwärtsfahrten über längere Strecken durchführen dürfen.
Eine Abbindung der Anna-Klöcker-Straße im Kreisverkehr zwischen den beiden Häusern 31 und 33 müsste durch eine längere Reihe von Pollern erfolgen. Auf Grund der beengten Situation vor Ort ist zu befürchten, dass die Reihe von Pollern immer wieder durch rangierende Fahrzeuge beschädigt wird.
Der Alternativ-Vorschlag in der Niederschrift zu der Anwohnerversammlung vom 10.06.2010 mit der Aufstellung des Verkehrszeichen (VZ) 253 an den Zufahrten zu der Anna-Klöcker-Straße führt im Ergebnis dazu, dass diese von keinem Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen mehr befahren werden darf. Dieses gilt dann ebenfalls für alle Ver- und Entsorgungsfahrzeuge, welche Adressen in der Anna-Klöcker-Straße anfahren müssen. Hier müssten dann im Vorfeld dieser Fahrten jeweils Ausnahmegenehmigungen bei der Straßenverkehrsbehörde eingeholt werden. Ein Antrag des Betreibers des Seniorenwohnheims, Ausnahmegenehmigungen für Ver- und Entsorgungsfahrten zu seiner Einrichtung zu erhalten, könnte von der Verwaltung nicht abgelehnt werden, da die Einrichtung mit seiner Anbindung an den Kreisel als Anlieger der Anna-Klöcker-Straße anzusehen ist. Ein Zusatz des VZ 253 mit dem VZ 1020-30 „Anlieger frei“ würde somit aus den o.a. Gründen zu demselben Ergebnis führen.
Eine Überwachung des Durchfahrverbots des VZ 253 liegt im Zuständigkeitsbereich der Polizei, die somit auch alleinig Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot ahnden darf. Regelmäßig Kontrollen vor Ort könnten durch die Polizei nicht geleistet werden. Im Ergebnis bleibt hier festzuhalten, dass diese vorgeschlagene Maßnahme nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen kann.
