Sitzungsvorlage - V/2010/010-E02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Umwelt- und Planungsausschuss:

Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt

1.               die Abwägung der eingegangenen Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und

2.              den Bebauungsplan I/16 – 1. Änderung „Debetz“ als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB

 zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag Rat:

Der Rat der Stadt beschließt

1.               die Abwägung der eingegangenen Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und

2.              den Bebauungsplan I/16 – 1. Änderung „Debetz“ als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Gesamtkosten

 

Die erforderlichen Gutachterkosten werden vom Investor übernommen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.06.2010 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes I/16 „Debetz“ für einen Monat öffentlich auszulegen und eine Bürgerversammlung durchzuführen. Das Verfahren erfolgt gem. § 13 a BauGB.

 

Die Planunterlagen einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung haben in der Zeit vom 23.06.2010 bis einschließlich 30.07.2010 öffentlich ausgelegen.

 

Die Bürgerversammlung wurde am 13.07.2010 durchgeführt. Die Niederschrift zur Bürgerversammlung und die eingegangenen Anregungen sind als Anlage beigefügt.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.06.2010 über die öffentliche Auslegung informiert. Insgesamt haben 16 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen sind jeweils mit einer Abwägung versehen und  Bestandteil dieser Vorlage. Gemäß der Stellungnahme des Amtes für Bodendenkmalpflege wurde die Begründung um einen Hinweis ergänzt.

 

Da es sich bei den beigefügten textlichen Festsetzungen lediglich um eine Ergänzung handelt, sind die Festsetzungen zum ursprünglichen Bebauungsplan von 1999 und zur vereinfachten Änderung von 2006 weiterhin rechtskräftig. Sie waren Anlage der Vorlage mit der Drucksachen-Nr.: V/2010/010 – E01 im Umwelt- und Planungsausschuss am 10.06.2010.

 

Die Verwaltung empfiehlt unter Berücksichtigung der beiliegenden Abwägung den Bebauungsplan I/16-1. Änderung „Debetz“ als Satzung zu beschließen.

Der Bebauungsplan ist durch Bekanntmachung der Rechtskraft zuzuführen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

BauGB

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

. /.

 

 

Anlage/n:

 

  1. Räumliche Abgrenzung des Bebauungsplanentwurfes
  2. Auszug aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan 1/16 „Debetz“
  3. Zeichenerklärung
  4. Entwurf der textlichen Festsetzungen
  5. Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen
  6. Eingegangene Stellungnahmen

 

 

 

Herzogenrath, 30.08.2010

Der Bürgermeister

 

 

 

 

(Christoph von den Driesch)

 

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Anlagen

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