Sitzungsvorlage - V/2011/011
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneute Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes II/60 "Honigmannstraße" Hier: Satzungsbeschluss gem. § 17 (3) BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
- Beteiligt:
- Fachbereich 3: b) Planung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Umwelt- und Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
27.01.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Herzogenrath
|
Entscheidung
|
|
|
22.02.2011
|
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes II/60 "Honigmannstraße" die als Anlage beigefügte Satzung über eine erneute Veränderungssperre gemäß § 17 (3) BauGB zu beschließen. Die Satzung über die erneute Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes II/60 "Honigmannstraße" und zur Sicherung dieser Planung hat der Rat der Stadt Herzogenrath in seiner Sitzung am 10.02.2009 die Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan II/60 "Honigmannstraße" erlassen.
Vor dem Hintergrund der Empfehlungen des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes Herzogenrath und im Vorgriff auf die umfangreichen Bebauungspläne II/60 - II/63 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 15.09.2009 die Aufstellung mehrerer (textlicher) Bebauungspläne in Kohlscheid, um die weitere Etablierung von Einzelhandel entlang der Roermonder Straße wieder lenken zu können. In diesem Zusammenhang wurde auch der Bebauungsplan II/111 "Honigmannstraße I" mit dem gleichen Geltungsbereich wie der Bebauungsplan II/60 "Honigmannstraße" aufgestellt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes II/60 wurde aufgrund der vorgezogenen Erarbeitung dieser Einzelhandels-Bebauungspläne zunächst nicht weitergeführt und die Planungsziele daher noch nicht umgesetzt. Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes II/111 "Honigmann-straße I" wird nun die Erarbeitung des Bebauungsplanes II/60 "Honigmannstraße" weiter-geführt. Es ist vorgesehen, ihn bis zum Ende diesen Jahres zur Rechtskraft zu führen.
Da die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes II/60 am 07.01.2011 außer Kraft getreten ist, ist es für die Sicherung der Planung im Zeitraum der abschließenden Aufstellung des Bebauungsplanes II/60 erforderlich, die erneute Veränderungssperre gemäß § 17 (3) BauGB zu beschließen und so zu verhindern, dass sich Nutzungen und Strukturen verfestigen oder ansiedeln, die der angestrebten städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich nicht erwünscht oder angemessen sind.
Der Anlage sind der Geltungsbereich der Veränderungssperre und die Satzung über die erneute Veränderungssperre zu entnehmen.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
112,9 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
30,5 kB
|
