Sitzungsvorlage - V/2011/054

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzeptes zur Einführung des städtischen Bürgerhaushaltes 2012 zur abschließenden Entscheidung in der Sitzung des Stadtrates am 05.07.2011.

Die Konzeptentwicklung erfolgt im Dialog zwischen Politik und Verwaltung im Rahmen des Runden Tisches Finanzen sowie abschließend in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.06.2011 zur Beschlussfassung im Stadtrat am 05.07.2011.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Für die Umsetzung eines elektronisch unterstützten Beteiligungsangebotes zum Bürgerhaushalt sind im Haushaltsplan 2011 15.000 EUR vorzusehen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Fraktionen CDU und FDP im Rat der Stadt Herzogenrath beantragen mit Schreiben vom 26.01.2011 – Eingang: 27.01.2011 – im Zuge der Haushaltsberatungen 2011 die Einführung eines Bürgerhaushaltes ab dem Jahr 2012 zur Entscheidung in der nächsten Ratssitzung.

 

Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Herzogenrath hat mit Anschreiben vom 08.02.2011 – Eingang: 09.02.2011 – ebenfalls einen Antrag „Kommunaler Bürgerhaushalt“ zur Behandlung in der nächsten Stadtratssitzung eingereicht.

 

Die o.a. Anträge sind der Vorlage beigefügt.

 

 

Nach Auswertung der der Verwaltung vorliegenden Informationen haben bislang bundesweit ca. 30 Kommunen das Verfahren zu einem Bürgerhaushalt durchgeführt.

Hierbei gibt es sehr unterschiedliche Ausgestaltungen und Modelle von Bürgerhaushalten.

 

Die Beteiligungsverfahren zu kommunalen Haushalten basieren in Deutschland jedoch immer auf folgenden Säulen:

 

  • Mobilisieren der Bevölkerung durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit
  • Information Bürgerinnen und Bürger („lesbarer Haushalt“)
  • Direkte Beteiligung/Konsultation der Bürgerinnen und Bürger
  • Rechenschaft über die Umsetzung der Bürgervorschläge durch die Politik
  • Monitoring/Überwachung der Umsetzung der Vorschläge

 

Der Bürgerhaushalt ist eine relativ neue, gesetzlich nicht geregelte Form der Bürgerbeteiligung. Der Bürgerhaushalt stellt i.d.R. ein Beteiligungs- und Diskussionsverfahren im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes dar.

Dem Projekt „Bürgerhaushalt“ liegt die Idee zugrunde, den Bürgern die Mitwirkung bei finanzpolitischen Entscheidungen des Rates über die Beschaffung und Verwendung von Finanzmitteln einzuräumen.

Eine unmittelbare Entscheidungsmöglichkeit der Bürger gewährt der Bürgerhaushalt nicht, die Verantwortung für den kommunalen Haushalt verbleibt beim Rat.

 

Ziel und Kennzeichen eines Bürgerhaushaltes ist es, den kommunalen Haushalt mit den Bürgern auf der Basis von verständlichen Informationen zu diskutieren und ihre Vorschläge und Anregungen dem Rat zuzuleiten. Sodann hat der Rat eine Entscheidungsgrundlage, den Bürgern sind die Gründe für die Entscheidung bekannt zu geben.

 

Der Bürgerhaushalt ermöglicht es somit der Kommune sowohl den Sachverstand der Bürgerinnen und Bürger zu nutzen als auch deren Meinung zu konkreten Haushaltsfragen in Erfahrung zu bringen, dies bei den zu treffenden (politischen und fiskalischen) Entscheidungen zu berücksichtigen und somit den tatsächlichen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger stärker zu entsprechen.

 

Das Verfahren zum Bürgerhaushalt vollzieht sich i.d.R. in mehreren Schritten. Den offiziellen Beginn des Bürgerhaushaltes bildet die Entscheidung des Rates, ein Verfahren zum Bürgerhaushalt durchzuführen. Dieser einleitende Punkt und ein gemeinsames Einvernehmen sowie die enge Zusammenarbeit zwischen allen Fraktionen des Rates ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg eines Bürgerhaushaltes.

 

Der nächste Verfahrensschritt ist die umfassende Information der Bürgerschaft über den kommunalen Haushalt sowie das geplante Verfahren der Bürgerbeteiligung.

 

Das Kernstück des Bürgerhaushaltes ist die Beteiligung der Bürger selbst. Der Zugang zur Beteiligung soll einfach sein. Neben den klassischen Zugängen (Bürgerforum, Befragungen mittels Vordruck, etc.) hat sich die Internet-Plattform als das Leitmedium für den Bürgerdialog in den bekannten Bürgerhaushaltsprozessen durchgesetzt und bewährt.

 

Nach Überprüfung der Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit von Vorschlägen und Anregungen der Bürger durch die Verwaltung erfolgt die entsprechende Einbringung der Vorschläge zur Haushaltsberatung in den Rat.

 

Unverzichtbar und wesentlicher Teil des Bürgerhaushaltes ist eine zeitnahe Rechenschaftslegung über die getroffenen Entscheidungen des Rates zu den Bürgervorschlägen und deren Umsetzung. Die Bürger haben ein Anrecht darauf, über den Umgang mit ihren Vorschlägen informiert zu werden und die maßgeblichen Gründe für die Entscheidungen zu erfahren. Dieser „Rücktransfer“ hat sich bereits bei dem im Jahre 2005 durchgeführten Spar- und Ideenwettbewerb der Stadt Herzogenrath als ein wesentliches Erfolgselement herausgestellt.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat, fraktionsübergreifend in den nächsten Zusammenkünften des Runden Tisches Finanzen ein für die Stadt Herzogenrath passendes und nachhaltiges Verfahrensmodell zum Bürgerhaushalt zu konzipieren und in der Ratssitzung am 05.07.2011 zu verabschieden.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Keine

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

 

 

 

Anlagen:

 

Antrag Der Fraktionen CDU und FDP vom 26.01.2011 „Einführung eines Bürgerhaushaltes der Stadt Herzogenrath ab dem Haushaltsjahr 2012“

 

Antrag der Fraktion Die Linke vom 08.02.2011 „Kommunaler Bürgerhaushalt“

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