Sitzungsvorlage - V/2011/237-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Hinsichtlich der Sachverhaltsklärung wird auf die Beratung zu Drucksachen-Nr. V/2011/237 verwiesen.

 

In der letzten Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, Stellungnahme zu Fragen der Kosten, Kapazitäten in den Unterkünften sowie des sozialen Gleichgewichtes zu nehmen.

 

Ziel der Save me Kampagne (die federführend durch AMNESTY INTERNATIONAL betrieben wird) ist es, die Mitgliedsstaaten der EU dazu zu bewegen, (möglichst dauerhaft) Resettlementprogramme einzurichten, bei denen feststehende Kontingente von Flüchtlingen in die EU übernommen werden.

Auf nationaler Ebene wird also versucht die Bundesregierung zu einem solchen Resettlementprogramm zu bewegen. Bisher weigert sich die Bundesregierung eine solche Zusage zu erteilen, obwohl das UNHCR (UN-Flüchtlingshilfswerk) die EU-Staaten als auch die Bundesregierung hierum gebeten hat.

Die verschiedenen an dieser Kampagne beteiligten Organisationen versuchen mit Hilfe von freiwilligen Aufnahmeerklärungen der Städte Druck auf die Bundesregierung aufzubauen.

 

Als positives Beispiel wird das in der Zeit von 2008 - 2010 durchgeführte Resettlementprogramm angeführt, in dessen Rahmen 2500 irakische Flüchtlinge in Deutschland unter Mithilfe der Aktion Save me  aufgenommen und integriert worden sind.

Seinerzeit hatte sich die Stadt Aachen freiwillig bereit erklärt, Flüchtlinge aus dem Irak aufzunehmen. Hierauf erfolgte eine Zuweisung von 30 Flüchtlingen nach Aachen.

 

Orientiert an den Kennzahlen 2010 verursacht jeder neu aufgenommene Flüchtling in Herzogenrath einen Sachaufwand nach dem Asylbewerberleistungsgesetz i.H.v. 3709,-- €. Hierbei sind Krankenhilfekosten nicht berücksichtigt, da diese aufgrund der sehr stark schwankenden Höhe, das Ergebnis verfälschen würden.

 

Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln ist bei der Aufnahme im Rahmen eines Resettlement-Programms jedoch davon auszugehen, dass eine Aufnahme im Rahmen des Landesaufnahmegesetzes erfolgt. Dem entsprechend würde der aufgenommene Personenkreis wahrscheinlich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 I / II Aufenthaltsgesetz erhalten, was zu einer Leistungsberechtigung nach dem SGB II führen müsste. Wenn das tatsächlich der Fall wäre, so lägen die Netto-Kosten höher, da die anzuwendenden Leistungssätze höher sind. Die Kosten gingen dann lediglich nicht unmittelbar zu Lasten des städtischen Haushaltes.

 

Die Verpflichtung zur Aufnahme der Zuweisungsgemeinde bliebe jedoch bestehen.

Zum Ausgleich der entstehenden Unterkunftskosten erhalten die Gemeinden nach derzeitigem Stand eine Vierteljahrespauschale in Höhe von 188 € + 46 € pro Person für die soziale Betreuung. Für den Personenkreis besteht ein Anspruch auf bevorzugte Versorgung mit Wohnraum. Laut Bezirksregierung ist jedoch in naher Zukunft mit einer Novellierung des Landesaufnahmegesetzes zu rechnen.

 

Die Wohnraumsituation in den noch vorhandenen Unterkünften lässt zu Zeit nur noch die Unterbringung von ca. 20 allein stehenden Männern zu.

Die bestehenden Wohneinheiten sind so integriert, dass von Seiten des Umfeldes keine Probleme zu erwarten sind.

Bei der Einrichtung neuer Unterkünfte ist erfahrungsgemäß mit Anfangsschwierigkeiten zu rechnen.

Eine Unterbringung von Familien ist zur Zeit nicht möglich ist.

 

Was das soziale Gefüge anbetrifft, so wird dieses, auch bei zusätzlicher Aufnahme eines gewissen Kontingents an Flüchtlingen, derzeit nicht als gefährdet angesehen.

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