Sitzungsvorlage - V/2011/307
Grunddaten
- Betreff:
-
Abfallgebühren der Stadt Herzogenrath hier: Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 Bau und Betrieb
- Beteiligt:
- Bürgermeisterbüro; Fachbereich 6 Finanzen; Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung; Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.11.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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13.12.2011
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
1. | Bei Ablehnung der Einrichtung eines Wertstoffhofes auf dem Gelände des Bauhofes der Stadt Herzogenath, Eygelshovener Straße, im Jahr 2012: |
Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2012 für die Kommunale Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Herzogenrath zur Kenntnis.
Die 3. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 14.12.2010 wird wie in der Anlage 3 beigefügt beschlossen.
2. | Bei Zustimmung zu der Einrichtung eines Wertstoffhofes auf dem Gelände des Bauhofes der Stadt Herzogenrath, Eygelshovener Straße, im Jahr 2012: |
Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die als Anlage 1a beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2012 für die Kommunale Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Herzogenrath zur Kenntnis.
Die 3. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 14.12.2010 wird wie in der Anlage 3a beigefügt beschlossen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe.
Haushaltsmittel stehen im Ergebnisplan zur Verfügung.
2. Deckungsvorschlag:
Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten, die durch die Inanspruchnahme der Abfallentsorgungsleistungen der Stadt Herzogenrath gemäß der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath sowie durch die Benutzung der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung AöR, in der Stadt Herzogenrath nach den Regelungen der Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet der RegioEntsorgung in den jeweils gültigen Fassungen entstehen, nicht übersteigen und decken (§ 6 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Herzogenrath hat zuletzt mit Beschluss vom 16.12.2008 die Abfallgebühren ab dem 01.01.2009 bis auf weiteres wie folgt festgesetzt:
1.100 l Restabfallcontainer | 3.090,36 €/Jahr |
240 l Restabfallbehälter | 673,92 €/Jahr |
120 l Restabfallbehälter | 336,96 €/Jahr |
60 l Restabfallbehälter | 168,48 €/Jahr |
Restabfallsäcke | 5,00 €/Stück |
Grünabfallsäcke (Laubsäcke) | 2,60 €/Stück |
Die Gebühr für einen 120-l-Bioabfallbehälter beträgt seit dem 01.01.2007: 30,00 €/Jahr.
1.) Gebührennachkalkulation 2009 / Sonderrücklage der Stadt Herzogenrath:
Die Gebührennachkalkulation für das Jahr 2009 konnte auch in diesem Jahr wegen Schwierigkeiten mit der Buchhaltungssoftware im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements zum 01.01.2008 bei der Stadt Herzogenrath erst mit Verspätung fertig gestellt werden.
Die Gebührennachkalkulation für das Jahr 2010 liegt aus den gleichen Gründen noch nicht vor.
Die Nachkalkulation des Jahres 2009 schließt insgesamt mit einer Kostenüberdeckung in Höhe von 21.319,01 € ab.
Der Bestand der Sonderrücklage beläuft sich zum 01.01.2012 auf insgesamt 21.319,01 €.
Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen. Danach sind Kostenüberdeckungen des Jahres 2009 zwingend bis zum Jahr 2012 abzurechnen und in die Gebührenkalkulationen einzustellen.
Aus diesem Grund wurde in der vorliegenden Gebührenkalkulation 2012 eine Rücklagenentnahme in Höhe von 21.319,01 € berücksichtigt.
2.) Nachkalkulationen der RegioEntsorgung AöR für die Jahre 2009 und 2010:
Die Finanzierung des Kommunalunternehmens erfolgt über eine Zuweisung des Zweckverbands RegioEntsorgung, die die betrieblichen Aufwendungen der RegioEntsorgung AöR abdeckt. Dabei erfolgt die genaue Zuordnung der einzelnen Leistungen in den jeweiligen verbandsangehörigen Städte und Gemeinden.
Die nach Abschluss eines Kalenderjahres zu erstellende Nachkalkulation für das Vorjahr stellt die IST-Kosten für die erbrachten Dienstleistungen der RegioEntsorgung AöR in den jeweiligen Städten und Gemeinden dar. In den einzelnen Kommunen festgestellte Kostenüber-/unterdeckungen werden gemäß den Vorschriften des § 6 KAG NRW in die Zuweisungsberechnungen der drei Folgejahre einbezogen.
Die Sammlungen und der Transport der Abfälle in Herzogenrath verliefen in den Jahren 2009 und 2010 problemlos.
Die genehmigte Nachkalkulation der RegioEntsorgung AöR für das Jahr 2009 schließt für die Stadt Herzogenrath mit einer Kostenunterdeckung in Höhe von 52,6 T€. Die abschließende Nachkalkulation der RegioEntsorgung AöR für das Jahr 2010 stellt eine Kostenüberdeckung in Höhe von 10,2 T€ fest.
Die Kostenunterdeckung in Höhe von 42,4 T€ wird nach den Regelungen des § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW im Wirtschaftsplan 2012 der RegioEntsorgung AöR bei der Stadt Herzogenrath ausgeglichen.
In regelmäßigen Abständen wird über den aktuellen Stand der Wirtschaftsentwicklung des Kommunalunternehmens im Abfallwirtschaftsbeirat der RegioEntsorgung berichtet, so dass eine transparente Darstellung und ein einheitlicher Kenntnisstand unter den politischen Beiratsmitgliedern gewährleistet sind.
3.) Kurze Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2012:
Auf der Grundlage der dem Zweckverband RegioEntsorgung übertragenen Aufgaben und Zuständigkeiten hat der Zweckverband die voraussichtlich im Jahr 2012 anfallenden Kosten für die Sammlung und den Transport des Restabfalls, Bioabfalls und Sperrmülls sowie für die Verwaltung der Abfuhrlogistik in Herzogenrath kalkuliert und der Stadtverwaltung die Ergebnisse im Rahmen eines vorläufigen Wirtschaftsplans 2012 mitgeteilt.
Der Wirtschaftsplan 2012 der RegioEntsorgung AöR wurde am 07.11.2011 von der Verbandsversammlung / dem Verwaltungsrat der RegioEntsorgung beschlossen.
Der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) hat am 07.10.2011 die für das Jahr 2012 geltenden Entsorgungsgebühren beschlossen.
Die Grundgebühr des ZEW ist um 0,14 % von 14,58 € auf 14,60 €/Einwohner angehoben worden. Die Verbrennungsgebühren sinken um 0,63 % von 179,68 € auf 178,55 €/t. Außerdem wurden die Entsorgungsgebühren für den Bioabfall um 3,16 % auf 80,40 €/t. reduziert.
Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2012 im Einzelnen:
> Entsprechend den Entwicklungen im Jahr 2011 wurden die Bioabfall- und Grünschnittmengen in der Gebührenkalkulation 2012 angepasst und die erwarteten Sammelmengen bei den Fraktionen Bioabfall und Grünschnitt leicht gesenkt.
> Bezogen auf die voraussichtlich im Jahr 2012 einzusammelnden Hausmüll- und Sperrmüllmengen in Herzogenrath ergibt sich für die Stadt Herzogenrath bei den Verbrennungsgebühren eine marginale Entlastung von 0,1 % pro Tonne angelieferten Hausmüll/Sperrmüll (2011: ca. 285,43 €/t., 2012: ca. 285,17 €/t. (Prognose)).
> Die Abfallmengen der Fraktion Hausmüll haben sich im Vergleich zum Jahr nur geringfügig verändert. Die Abfallmengen der Fraktion Sperrmüll wurde den Entwicklungen in den Vorjahren angepasst. Sowohl die Hausmüllmengen als auch die Sperrmüllmengen sind jährlichen Schwankungen unterworfen. Beim Hausmüll stagnieren die Mengen, beim Sperrmüll sind regelmäßig größere Abweichungen nach oben und unten festzustellen. Die Verwaltung geht deshalb im Jahr 2012 von nahezu gleichbleibenden Hausmüllmengen, aber spürbar sinkenden Sperrmüllmengen aus.
> Die Anzahl der Bewegungen beim Behältertausch haben sich auch im Jahr 2011 auf ein im Vergleich zum Vorjahr gleichbleibendes Maß eingependelt. Die meisten Privathaushalte haben ihr Restabfallbehältervolumen bereits auf das absolut Notwendigste reduziert.
Bei der Prognose des (Restabfall-)Gefäßvolumens wird im Jahr 2012 wieder von einer leichten Steigerung ausgegangen (+ 1,51%). Die Ursachen hierfür sind nicht eindeutig abzuleiten. Der Anstieg könnte jedoch auf das zum 01.01.2011 angehobene Mindestrestabfallvolumen der RegioEntsorgung AöR von bisher 6-l pro Person/Woche auf 7,5-l pro Person/Woche zurückzuführen sein.
Die von der RegioEntsorgung AöR für 2012 kalkulierten Kosten für das Einsammeln und Befördern der im Gemeindegebiet Herzogenrath gesammelten und überlassenen Abfälle haben sich gegenüber den prognostizierten Kosten des Jahres 2011 um 2,62 % erhöht.
Als Gründe für die Kostensteigerungen im Wirtschaftsplan 2012 der RegioEntsorgung AöR sind im Wesentlichen anzuführen:
- Der bisher ungefähr gleich gehaltene Planwert der Vorjahre bei den Kraftstoffen hat sich als unrealistisch erwiesen. Es muss mit einer weiteren Preisentwicklung nach oben gerechnet werden. Der Planansatz für das Verbandsgebiet wurde daher erhöht. Die Dieselpreise sind in der Vergangenheit vom Jahr 2009 auf 2010 um 13,9 % und vom Jahr 2010 auf 2011 um 14,4 % gestiegen.
- Im Fuhrpark der RegioEntsorgung AöR werden im Jahr 2012 zwei alte Fahrzeuge ersetzt, was zu steigenden Abschreibungen führt. Die Fahrzeugstundensätze sind gestiegen. Außerdem ist im Bereich der Instandhaltung aufgrund von Erfahrungswerten aus Vorjahren eine Planung angesetzt, die 20 T€ über dem Wert des Jahres 2011 liegt.
- Der Personalaufwand steigt gegenüber dem Vorjahr. Die Krankenqoute, eine erwartete Gehaltserhöhung (2 %) und ein Teil der Überstunden wurden dabei für 2012 berücksichtigt.
Weitere Erläuterungen zu der vorliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die erstellte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2012 kommt insgesamt zu einer prognostizierten Senkung der Gesamtausgaben um 2,81 % gegenüber der Vorjahreskalkulation (ca. 121,2 T€). Ursächlich hierfür sind hauptsächlich Einsparungen bei den Entsorgungsgebühren (ca. 95,7 T€).
Die neben den Gebühren für die Restabfallbehälter erzielten Einnahmen reduzieren sich deutlich, weil für das Jahr 2012 nur noch Rücklagenmittel in Höhe von knapp 21,3 T€ (2011: 162,6 T€) eingesetzt werden können.
Die für eine Kostendeckung erforderlichen Gebühreneinnahmen steigen daher tatsächlich um 0,54 % gegenüber dem Jahr 2011 (+ 20,4 T€).
Infolge des leicht gestiegenen Gefäßvolumens, auf das sich die erforderlichen Gebühreneinnahmen verteilen, ist das Resultat für 2012 eine geringere Litergebühr für die Restabfallbehälter im Verhältnis zum Jahr 2011 (2011: 2,802089 €/Liter, 2012: 2,775257 €/Liter).
Die für die Kostendeckung im Gebührenhaushalt erforderlichen Gebühreneinnahmen lassen vor dem Hintergrund der in einer jeden Prognose enthaltenen Unwägbarkeiten grundsätzlich eine Senkung der Gebühren zu.
Unter Berücksichtigung der genannten Sachverhalte und sorgfältiger Schätzungen kommt die Verwaltung zu dem abschließenden Ergebnis, dass eine Kostendeckung im Bereich der Kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Herzogenrath bei Senkung der seit dem 01.01.2009 geltenden Abfallgebühren um 0,96 % zu erreichen ist.
Aus EDV-technischen Gründen werden in der Gebührensatzung durch 12 Monate teilbare Jahresgebühren aufgenommen. Diese abrechnungstechnische Notwendigkeit führt wegen erforderlicher Betragsabrundungen abschließend zu einer Gebührensenkung bei den Restabfallbehältern um durchschnittlich 1,18 %.
Die Abfallgebühren für das Jahr 2012 wären wie folgt zu beschließen:
Behälter: | Gebühren 2012: | Abweichung ggü. 2011 |
1.100 l Restabfallcontainer | 3.052,68 €/Jahr | - 1,22 % |
240 l Restabfallbehälter | 666,00 €/Jahr | - 1,18 % |
120 l Restabfallbehälter | 333,00 €/Jahr | - 1,18 % |
60 l Restabfallbehälter | 166,50 €/Jahr | - 1,18 % |
Restabfallsäcke | 2,50 €/Stück | ./. |
Grünabfallsäcke (Laubsäcke) | 2,60 €/Stück | ./. |
Die Abfallgebühr für eine 120-l-Biotonne bliebe unverändert bei 30,00 €/Jahr.
Im Zuge der Abfallgebühren 2012 ist noch zu berücksichtigen, dass die RegioEntsorgung AöR zum Jahreswechsel 2010/2011 im Verbandsgebiet andere amtliche Abfallsäcke für die Entsorgung von Restmüll eingeführt hat. Die bisherige Größe konnte nicht beibehalten werden, weil das zunehmende Gewicht der Säcke unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes nicht mehr tolerierbar gewesen sei.
Die neuen Abfallsäcke haben ein Nutzvolumen von ca. 35 Litern, statt bisher ca. 80 Litern.
Diesem Umstand muss in der Gebührensatzung der Stadt Herzogenrath Rechnung getragen und eine redaktionelle Änderung vorgenommen werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Gebühren für einen Restmüllsack entsprechend dem reduzierten Nutzvolumen von bisher 5,00 €/Stück auf 2,50 €/Stück zu senken.
Die 3. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 14.12.2010 wäre wie in der Anlage 3 beigefügt zu beschließen.
4.) | Einrichtung eines Wertstoffhofes auf dem Bauhof der Stadt Herzogenrath, Eygelshovener Straße 69a, im Jahr 2012 |
Mit der Novellierung der EU-Abfallrahmenrichtlinie wurden die Ziele der Abfallwirtschaft in Richtung Kreiskaufwirtschaft fortentwickelt. Zurzeit wird das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) überarbeitet, um die Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ein wichtiger Punkt ist hierbei die verbesserte getrennte Erfassung von verwertbaren Abfallfraktionen. Haushaltsnahe getrennte Erfassung und Bringsysteme für größere Mengen oder sperrige Materialien sind geeignet, Wertstofferfassungsquoten zu steigern und die Restabfallmenge zu reduzieren.
Der entsorgungspflichtige Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) hat sich in seiner Sitzung am 20.05.2011 intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und beschlossen, die Einführung eines kommunalen Wertstofferfassungssystems mit Wertstoffhöfen in enger Abstimmung mit allen Kommunen des Verbandsgebietes voranzutreiben.
Ziel ist, durch gemeindeübergreifende Nutzung der Bringsysteme das Angebot für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und Synergieeffekte für die einzelnen Städte und Gemeinden zu erreichen.
Aktuell arbeitet der ZEW an einem Finanzierungsplan. Dabei strebt der ZEW eine Finanzierung des gemeindeübergreifenden Angebotes für die Wertstoffhöfe im Verbandsgebiet über Mittel des ZEW, die im Rahmen der Grundgebühren des ZEW von allen Städten und Gemeinden des Verbandsgebietes erhoben werden, an. Mittelfristig sollen den Städten und Gemeinden, die einen Wertstoffhof betreiben, die Kosten des Betriebs vom ZEW erstattet werden.
In den vergangenen Wochen hat die RegioEntsorgung AöR aufgrund der anstehenden Novellierung des KrW-/AbfG und der Beschlusslage des ZEW verschiedenen Gespräche mit den verbandsangehörigen Städten und Gemeinden geführt, die bereits über einen Wertstoffhof verfügen oder Interesse an der Etablierung eines solchen gezeigt haben.
Die Stadt Herzogenrath hat ihr Interesse bekundet und dementsprechend erste Vorüberlegungen mit der RegioEntsorgung AöR zur Einrichtung eines Wertstoffhofes auf dem Gelände des städtischen Bauhofes, Eygelshovener Straße 69a, angestellt.
Erste Eckdaten des Konzepts zur Einrichtung eines Wertstoffhofes in Herzogenrath im Jahr 2012 wurden dem zuständigen Umwelt- und Planungsausschuss am 24.11.2011, Drucksachen-Nr. V/2011/357, vorgestellt.
Die Kosten des Wertstoffhofes sind von der Stadt Herzogenrath zu tragen und über die Abfallgebühren zu finanzieren. Aus diesem Grund dürfen ohne Finanzierung durch den ZEW zunächst nur Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herzogenrath den Wertstoffhof nutzen.
Die geschätzten Kosten für die Aufnahme und Fortführung des Betriebs eines Wertstoffhofes unter Berücksichtigung der o.a. Einflussgrößen liegen in 2012 grundsätzlich bei 163,4 T€ und setzen sich wie folgt zusammen (siehe auch Gebührenbedarfsberechnung Ziffer 1.1.5):
- Logistikaufwand (Container, Personal): | 85,3 T€ |
- Entsorgungskosten: | 78,1 T€ |
Diese Kosten belasten den Gebührenhaushalt jedoch tatsächlich nur in einem Umfang von 43,9 T€.
Es ist davon auszugehen, dass es im Holsystem, also bei der grundstücksbezogenen Sammlungen der ebenfalls auf dem Wertstoff angenommenen Abfälle (Sperrmüll, Altholz und Grünschnitt), zu spürbaren Rückgängen bei den einzusammelnden Abfallmengen kommen wird. Dieser Sachverhalt führt schließlich zu Einsparungen, die einen wirtschaftlichen Betrieb des Wertstoffhofes ermöglicht.
Bei Umsetzung der Planungen in 2012 ist eine Anhebung der Abfallgebühren nicht erforderlich. Ergebnis ist sogar eine um 0,02% verringerte Gebühr für die Restabfallbehälter im Vergleich zum Jahr 2011.
Die für die Kostendeckung im Gebührenhaushalt erforderlichen Gebühren für die Restabfallbehälter sinken also äußerst marginal und lassen vor dem Hintergrund der in einer jeden Prognose enthaltenen Unwägbarkeiten keine Gebührensenkung zu.
Unter Berücksichtigung der genannten Sachverhalte und sorgfältiger Schätzungen kommt die Verwaltung schließlich zu dem Resultat, dass eine Kostendeckung im Bereich der Kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Herzogenrath bei Beibehaltung der seit dem 01.01.2009 geltenden Abfallgebühren zu erreichen ist.
Eine Kostenprognose für darauffolgende Jahre kann nicht abgegeben werden, da gegenwärtig nicht abgeschätzt werden kann, wie das zusätzliche Entsorgungsangebot von den Herzogenrather Bürgerinnen und Bürgern angenommen und genutzt wird.
Sollte mittelfristig eine Öffnung der Wertstoffhöfe entsprechend den Zielsetzungen des ZEW für alle Bürgerinnen und Bürger des ZEW-Verbandsgebietes erfolgen, könnte eine angemessene Kostenbeteiligung des ZEW zu finanziellen Erleichterungen aller Kommunen, die einen Wertstoffhof betreiben, führen.
Bis zum Datum der Erstellung dieser Vorlage hat der ZEW in dieser Sache allerdings noch keinen zweckmäßigen Beschluss gefasst.
Zum Zeitpunkt der Erstellung und Zustellung dieser Vorlage lag der Verwaltung zudem der Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses vom 24.11.2011 nicht vor.
Aus diesem Grund hat die Verwaltung zwei Gebührenbedarfsberechnungen für das Jahr 2012 erstellt.
Bei Ablehnung der Einrichtung eines Wertstoffhofes auf dem Gelände des Bauhofes der Stadt Herzogenrath, Eygelshovener Straße, wäre Ziffer 1 des Beschlussvorschlags zu beschließen. Die Ziffer 1 stellt eine Gebührenkalkulation ohne Berücksichtigung der Kosten für die Einrichtung und den Betrieb eines Wertstoffhofes in Herzogenrath im Jahr 2012 dar. Wie oben ausführlich dargelegt, würde in diesem Fall eine geringfügige Senkung der Abfallgebühren für das Jahr 2012 möglich. (siehe Anlagen 1 und 3).
Der Beschlussvorschlag Ziffer 2 gibt dagegen die Gebührenbedarfsberechnung inklusive der voraussichtlichen Kosten für die Einrichtung und den Betrieb eines Wertstoffhofes in Herzogenrath im Jahr 2012 wieder.
Bei Zustimmung zu der Einrichtung eines Wertstoffhofes auf dem Gelände des Bauhofes der Stadt Herzogenrath, Eygelshovener Straße, wäre daher Ziffer 2 des Beschlussvorschlags zu beschließen. Hier blieben unter Berücksichtigung aller bekannten Sachverhalte und vorsichtiger Prognosen die Abfallgebühren 2012 unverändert (siehe Anlagen 1a und 3a):
Eine Änderung der aktuell gültigen Gebührensätze in der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 wäre dann nicht erforderlich. Gleichfalls wäre die o.a. Anpassung der Gebühren für die amtlichen Restabfallsäcke zu beschließen.
Rechtliche Grundlagen:
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NRW), Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG NRW), Abfallsatzung des Zweckverbandes Entsorgungsregion West, Gebührensatzung des Zweckverbandes Entsorgungsregion West für die Abfallentsorgung, Zweckverbandssatzung des Entsorgungszweckverbandes Re-gioEntsorgung, Satzung des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts, über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet der RegioEntsorgung, Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath in den jeweils gültigen Fassungen.
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme ÖRP:
Die Prüfung der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallgebühren 2012 bezog sich auf die veranschlagten Kosten und die kalkulierten Erträge. Die Ermittlung der Ansätze konnten nachvollziehbar dargelegt werden. Ebenso wurde die Ermittlung der Nachkalkulation der Abfallgebühren 2009 vorgelegt und der ermittelte Überschuss von 21.319,04 € ordnungsgemäß belegt.
Da die Entscheidung des Rates über die Einrichtung eines Wertstoffhofes in Herzogenrath erst in der Sitzung am 13.12.2011 erfolgt, wurde durch den zuständigen Fachbereich eine zweite Gebührenberechnung einschließlich der geschätzten Kosten für den Wertstoffhof vorgelegt. Auch diese geschätzten Kosten wurden anhand von Unterlagen, die durch die RegioEntsorgung AöR erstellt wurden, nachgewiesen.
Von Seiten der örtlichen Rechnungsprüfung bestehen sowohl gegen die Gebührenberechnung ohne Einrichtung des Wertstoffhofes, als auch gegen die Gebührenberechnung mit Einrichtung des Wertstoffhofes keine Bedenken.
Anlage/n:
1. | Gebührenbedarfsberechnung 2012 (ohne Wertstoffhof) |
1a. | Gebührenbedarfsberechnung 2012 (mit Wertstoffhof) |
2. | Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2012 im Einzelnen (ohne Wertstoffhof) |
3. | 3. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 (ohne Wertstoffhof) |
3a. | 3. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 (mit Wertstoffhof) |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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