Sitzungsvorlage - V/2008/094
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukünftige Finanzierung der Trägeranteile für Kindertageseinrichtungen aus freiwilligen Haushaltsmitteln
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2 Jugend und Bildung
- Beteiligt:
- Fachbereich 2.1 Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Anhörung
|
|
|
08.04.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Herzogenrath
|
Entscheidung
|
|
|
24.06.2008
|
Beschlussvorschlag
Um die Trägerlandschaft in der Stadt Herzogenrath zu erhalten, beschließt der Stadtrat nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, ab dem 01.08.2008 Trägeranteile von Kindertageseinrichtungen in folgendem Umfang aus freiwilligen städtischen Haushaltsmitteln zu übernehmen:
Einrichtung |
|
Roda Kindertreff | 23.700,-- |
Rappelkiste e. V. | 18.100,-- |
K.I.D.S e. V. | 11.400,-- |
Gänseblümchen e. V. | 13.800,-- |
AWo Forensberg | 69.600,-- |
Awo In der Linen | 43.700,-- |
Mariä Verkündigung, Bank | 25.300,-- |
Mariä Heimsuchung, Kämpchen | 14.900,-- |
St. Thekla, Merkstein | 17.000,-- |
Evang. Kindergarten, Merkstein | 29.000,-- |
St. Josef, Straß | 31.800,-- |
St. Katharina, Kohlscheid | 14.000,-- |
Gesamtaufwand | 312.300,-- |
Die Übernahme erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Im Rahmen der Fortschreibung werden die Beträge bis auf weiteres jährlich ab dem 01.08. um 1,5 % erhöht, und zwar erstmals ab dem Kindergartenjahr 2009/2010.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe. Haushaltsmittel stehen im Ergebnisplan zur Verfügung.
2. Folgekosten:
a) Für das Haushaltsjahr 2008 ergeben sich folgende Ausgaben:
320.352,-- € : 12 x 7 Monate = 186.872,-- €
312.300,-- € : 12 x 5 Monate = 130.125,-- €
132.000,-- € : 12 x 7 Monate = 77.000,-- €
(Konsolidierungsbetrag kath. Träger)
4.000,-- € : 12 x 7 Monate = 2.334,-- €
(Konsolidierungsbetrag evang. Träger) ____________
396.331,-- €
Im Ergebnisplan sind insgesamt 400.000,-- € veranschlagt.
b) Für das Haushalthaltsjahr 2009 ergeben sich folgende Ausgaben:
312.300,-- € : 12 x 7 Monate = 182.175,-- €
316.985,-- € : 12 x 5 Monate = 132.077,-- €
(Erhöhung um 1,5 %) ___________
314.254,-- €
In der bisherigen Finanzplanung wurden vorläufig 310.000,-- € veranschlagt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In den Verwaltungsvorlagen V/2007/344 (TOP 2), V/2007/345 (TOP 3) und V/2007/346 (TOP 4) wird dargestellt, wie sich durch das am 01.08.2008 in Kraft tretende Kinderbildungsgesetz – KiBiz - das Finanzierungsverfahren der Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen grundlegend verändert.
Wie unter dem Tagesordnungspunkt 3 „Finanzielle Auswirkungen des Kinderbildungsgesetzes – KiBiz – auf den städtischen Haushalt (Drucks.-Nr. V/2008/086“ eingehend erläutert, erhalten alle Träger von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Herzogenrath zukünftig höhere gesetzliche Zuschüsse als nach dem zur Zeit noch geltenden GTK NRW, wodurch der städtische Haushalt im Bereich der Pflichtleistungen erheblich belastet wird.
Aus der nachfolgenden Tabelle ist die Höhe der derzeitigen Trägeranteile ersichtlich, die im Rahmen freiwilliger Leistungen von der Stadt an die Träger von Kindertageseinrichtungen erbracht werden.
Ist-Situation der übernommenen Trägeranteile aus freiwilligen Haushaltsmitteln
Einrichtung | Trägeranteile 2008 nach GTK - in €uro - |
Roda Kindertreff | 20.400,-- |
Rappelkiste e. V. | 15.000,-- |
K.I.D.S e. V. | 10.800,-- |
Gänseblümchen e. V. | 10.500,-- |
AWo Forensberg | 52.800,-- |
Awo In der Linen | 33.600,-- |
Mariä Verkündigung, Bank | 36.720,-- |
Mariä Heimsuchung, Kämpchen | 18.000,-- |
St. Thekla, Merkstein | 20.400,-- |
Evang. Kindergarten, Merkstein | 40.932,-- |
St. Josef, Straß | 43.200,-- |
St. Katharina, Kohlscheid | 18.000,-- |
Gesamtaufwand | 320.352,-- |
Des weiteren wird zur Zeit - noch bis zum 31.07.2008 – für die katholischen Träger ein jährlicher Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 132.000,-- € und für den Evangelischen Kindergarten ein solcher in Höhe von jährlich 4.000,-- € aus freiwilligen Mitteln des städtischen Haushaltes übernommen, so dass unter weiterer Anwendung des GTK NRW jährliche Ausgaben in Höhe von 456.352,-- € zu leisten wären.
In den o. a. Trägeranteilen in Höhe von 320.352,-- € sind in der Addition für die kirchlichen Träger 177.252,-- € enthalten. Diese beziehen sich darauf, dass für jeweils einzelne Gruppen der Trägeranteil von derzeit 20 % übernommen wird. Diese reduzieren sich faktisch nach KiBiz durch den verringerten Trägeranteil von nunmehr 12 % auf 106.351,-- €. Den Differenzbetrag erhalten die kirchlichen Träger zukünftig aus Pflichtleistungen.
Um allen Trägern den heutigen Status Quo zu erhalten, wären folgende Mittel aus freiwilligen Leistungen der Stadt aufzubringen:
Einrichtung | Trägeranteile KiBiz bezogen auf heutige Betriebskosten - in €uro - |
Roda Kindertreff | 20.400,-- |
Rappelkiste e. V. | 15.000,-- |
K.I.D.S e. V. | 10.800,-- |
Gänseblümchen e. V. | 10.500,-- |
AWo Forensberg | 52.800,-- |
Awo In der Linen | 33.600,-- |
Mariä Verkündigung, Bank | 22.000,-- |
Mariä Heimsuchung, Kämpchen | 10.800,-- |
St. Thekla, Merkstein | 12.200,-- |
Evang. Kindergarten, Merkstein | 24.600,-- |
St. Josef, Straß | 25.900,-- |
St. Katharina, Kohlscheid | 10.800,-- |
Gesamtaufwand | 249.400,-- |
Wie aus der Tabelle über die finanziellen Auswirkungen der gesetzlichen Zuschüsse unter TOP 3 ersichtlich ist, werden alle Träger durch die Zahlung der neuen Kindpauschalen nach dem Kinderbildungsgesetz - KiBiz – deutlich höhere Zuschüsse als nach dem GTK NRW erhalten. Damit einher geht die Tatsache, dass in den meisten Kindertageseinrichtungen zukünftig auch Betreuungsmöglichkeiten für unter dreijährige Kinder zur Verfügung stehen und in allen Einrichtungen zumindest anteilige Leitungsbefreiungen ermöglicht werden.
Dadurch steigen prozentual auch die Beträge der obigen Trägeranteile entsprechend.
Tatsächliche jährliche Trägeranteile nach KiBiz ab dem 01.08.2008
Einrichtung | Trägeranteile 2008 nach KiBiz - in €uro (abgerundet) - |
Roda Kindertreff | 593.549,62 x 4 % = 23.700,-- |
Rappelkiste e. V. | 452.823,10 x 4 % = 18.100,-- |
K.I.D.S e. V. | 286.151,-- x 4 % = 11.400,-- |
Gänseblümchen e. V. | 346.258,85 x 4 % = 13.800,-- |
AWo Forensberg | 773.691,89 x 9 % = 69.600,-- |
Awo In der Linen | 485.738,54 x 9 % = 43.700,-- |
Mariä Verkündigung, Bank | 421.836,65 : 4 x 2 Grp. X 12 % = 25.300,-- |
Mariä Heimsuchung, Kämpchen | 498.227,06 : 4 x 1 Grp. X 12 % = 14.900,-- |
St. Thekla, Merkstein | 426.175,59 : 3 x 1 Grp. X 12 % = 17.000,-- |
Evang. Kindergarten, Merkstein | 483.584,37 : 4 x 2 Grp. X 12 % = 29.000,-- |
St. Josef, Straß | 531.236,19 : 4 x 2 Grp. X 12 % = 31.800,-- |
St. Katharina, Kohlscheid | 585.219,44 : 5 x 1 Grp. X 12 % = 14.000,-- |
Gesamtaufwand | 312.300,-- |
Die obige Berechnung basiert auf den Betriebskosten (= Kindpauschalen) der jeweiligen Träger zum 01.08.2008, die sich aus den gemeinsam vereinbarten Betreuungsangeboten im Rahmen der aktuellen Jugendhilfeplanung ableiten. Da die Gruppenzusammensetzungen sich nach den tatsächlichen Betreuungswünschen der Eltern im Einklang mit der Kindergartenbedarfsplanung richten und sich zukünftig jährlich verändern können, sind die Trägeranteile bei den kirchlichen Trägern einheitlich nach Bruchwerten der vorhandenen Gruppen errechnet worden. Die Verwaltung schlägt vor, die Finanzierung der vorstehenden Trägeranteile aus freiwilligen Mitteln des städtischen Haushaltes ab dem 01.08.2008 festzuschreiben. Analog der Kindpauschalen (§ 19 Abs. 2 KiBiz) sollten die Beträge jährlich um 1,5 % erhöht werden, und zwar erstmals zum Kindergartenjahr 2009/2010. Was diese Regelung für den städtischen Haushalt bedeutet, wird unter „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.
Mit der vorgeschlagenen Regelung wird eine Gleichbehandlung aller betroffenen Träger erreicht und die Forderung des Jugendhilfeausschusses erfüllt, die Trägerlandschaft in Herzogenrath zu erhalten.
Rechtliche Grundlagen:
Das Kinderbildungsgesetz – KiBiz – wurde am 25.10.2007 vom Landtag NRW beschlossen und tritt am 01.08.2008 in Kraft. Zeitgleich tritt das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder – GTK NRW – außer Kraft.
Planung, Errichtung, Trägerschaft und Finanzierung der Kosten von Kindertageseinrichtungen ergeben sich derzeit noch aus den Vorschriften des GTK NRW sowie den hierzu erlassenen Verordnungen, ab 01.08.2008 aus den Regelungen des Kinderbildungsgesetzes – KiBiz -.
Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind gemäss § 24 SGB VIII – KJHG - verpflichtet, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von drei
Jahren bis zum Schuleintritt sicherzustellen. Für Kinder im Alter unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten.
