Sitzungsvorlage - V/2008/094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Um die Trägerlandschaft in der Stadt Herzogenrath zu erhalten, beschließt der Stadtrat nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, ab dem 01.08.2008  Trägeranteile von Kindertageseinrichtungen in folgendem Umfang aus freiwilligen städtischen Haushaltsmitteln zu übernehmen:

 

Einrichtung

 

Roda Kindertreff

  23.700,--

Rappelkiste e. V.

  18.100,--

K.I.D.S  e. V.

  11.400,--

Gänseblümchen e. V.

  13.800,-- 

AWo Forensberg

  69.600,--

Awo In der Linen

  43.700,--

Mariä Verkündigung, Bank

  25.300,--

Mariä Heimsuchung, Kämpchen

  14.900,--

St. Thekla, Merkstein

  17.000,--

Evang. Kindergarten, Merkstein

  29.000,--

St. Josef, Straß

  31.800,--

St. Katharina, Kohlscheid

  14.000,--

Gesamtaufwand

312.300,--

 

Die Übernahme erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Im Rahmen der Fortschreibung werden die Beträge bis auf weiteres jährlich ab dem 01.08. um 1,5 % erhöht, und zwar erstmals ab dem Kindergartenjahr 2009/2010.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe. Haushaltsmittel stehen im Ergebnisplan  zur Verfügung. 

 

2. Folgekosten:

a)      Für das Haushaltsjahr 2008 ergeben sich folgende Ausgaben:

 

320.352,-- € : 12 x 7 Monate              =  186.872,-- €

312.300,-- € : 12 x 5 Monate              =  130.125,-- €

132.000,-- € : 12 x 7 Monate              =    77.000,-- €

            (Konsolidierungsbetrag kath. Träger)

                4.000,-- € : 12 x 7 Monate              =      2.334,-- €

            (Konsolidierungsbetrag evang. Träger)                ____________

 

                                                                                                 396.331,-- €

 

      Im Ergebnisplan sind insgesamt 400.000,-- € veranschlagt.

 

 

b)      Für das Haushalthaltsjahr 2009 ergeben sich folgende Ausgaben:

 

312.300,-- € : 12 x 7 Monate              =  182.175,-- €

316.985,-- € : 12 x 5 Monate              =  132.077,-- €             

      (Erhöhung um 1,5 %)                                                 ___________

 

                                                                                            314.254,-- €

 

In der bisherigen Finanzplanung wurden vorläufig 310.000,-- € veranschlagt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In den Verwaltungsvorlagen V/2007/344 (TOP 2), V/2007/345 (TOP 3) und V/2007/346 (TOP 4) wird dargestellt, wie sich durch das am 01.08.2008 in Kraft tretende Kinderbildungsgesetz – KiBiz - das Finanzierungsverfahren der Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen grundlegend verändert.

 

Wie unter dem Tagesordnungspunkt 3 „Finanzielle Auswirkungen des Kinderbildungsgesetzes – KiBiz – auf den städtischen Haushalt (Drucks.-Nr. V/2008/086“ eingehend erläutert, erhalten alle Träger von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Herzogenrath zukünftig höhere gesetzliche Zuschüsse als nach dem zur Zeit noch geltenden GTK NRW, wodurch der städtische Haushalt im Bereich der Pflichtleistungen erheblich belastet wird.

 

Aus der nachfolgenden Tabelle ist die Höhe der derzeitigen Trägeranteile ersichtlich, die im Rahmen freiwilliger Leistungen von der Stadt an die Träger von Kindertageseinrichtungen erbracht werden.

 

Ist-Situation der übernommenen Trägeranteile aus freiwilligen Haushaltsmitteln

 

Einrichtung

Trägeranteile 2008 nach GTK

                 - in €uro -

Roda Kindertreff

  20.400,--

Rappelkiste e. V.

  15.000,--

K.I.D.S  e. V.

  10.800,--

Gänseblümchen e. V.

  10.500,--

AWo Forensberg

  52.800,--

Awo In der Linen

  33.600,--

Mariä Verkündigung, Bank

  36.720,--

Mariä Heimsuchung, Kämpchen

  18.000,--

St. Thekla, Merkstein

  20.400,--

Evang. Kindergarten, Merkstein

  40.932,--

St. Josef, Straß

  43.200,--

St. Katharina, Kohlscheid

  18.000,--

Gesamtaufwand

320.352,--

 

Des weiteren wird zur Zeit - noch bis zum 31.07.2008 – für die katholischen Träger ein jährlicher Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 132.000,-- € und für den Evangelischen Kindergarten ein solcher in Höhe von jährlich 4.000,-- € aus freiwilligen Mitteln des städtischen Haushaltes übernommen, so dass unter weiterer Anwendung des GTK NRW jährliche Ausgaben in Höhe von 456.352,-- € zu leisten wären.

In den o. a. Trägeranteilen in Höhe von 320.352,-- € sind in der Addition für die kirchlichen Träger 177.252,-- € enthalten. Diese beziehen sich darauf, dass für jeweils einzelne Gruppen der Trägeranteil von derzeit 20 % übernommen wird. Diese reduzieren sich faktisch nach KiBiz durch den verringerten Trägeranteil von nunmehr 12 % auf 106.351,-- €. Den Differenzbetrag erhalten die kirchlichen Träger zukünftig aus Pflichtleistungen.

 

Um allen Trägern den heutigen Status Quo zu erhalten, wären folgende Mittel aus freiwilligen Leistungen der Stadt aufzubringen:

 

Einrichtung

Trägeranteile KiBiz bezogen auf heutige Betriebskosten  - in €uro -

Roda Kindertreff

  20.400,--

Rappelkiste e. V.

  15.000,--

K.I.D.S  e. V.

  10.800,--

Gänseblümchen e. V.

  10.500,--

AWo Forensberg

  52.800,--

Awo In der Linen

  33.600,--

Mariä Verkündigung, Bank

  22.000,--

Mariä Heimsuchung, Kämpchen

  10.800,--

St. Thekla, Merkstein

  12.200,--

Evang. Kindergarten, Merkstein

  24.600,--

St. Josef, Straß

  25.900,--

St. Katharina, Kohlscheid

  10.800,--

Gesamtaufwand

249.400,--

 

Wie aus der Tabelle über die finanziellen Auswirkungen der gesetzlichen Zuschüsse unter TOP 3 ersichtlich ist, werden alle Träger durch die Zahlung der neuen Kindpauschalen nach dem Kinderbildungsgesetz - KiBiz – deutlich höhere Zuschüsse als nach dem GTK NRW erhalten. Damit einher geht die Tatsache, dass in den meisten Kindertageseinrichtungen zukünftig auch Betreuungsmöglichkeiten für unter dreijährige Kinder zur Verfügung stehen und in allen Einrichtungen zumindest anteilige Leitungsbefreiungen ermöglicht werden.

 

Dadurch steigen prozentual auch die Beträge der obigen Trägeranteile entsprechend.

 

Tatsächliche jährliche Trägeranteile nach KiBiz ab dem 01.08.2008

 

Einrichtung

             Trägeranteile 2008 nach KiBiz

                 - in €uro (abgerundet) -

Roda Kindertreff

  593.549,62 x 4 %                        =  23.700,--

Rappelkiste e. V.

  452.823,10 x 4 %                        =  18.100,--

K.I.D.S  e. V.

  286.151,--  x 4 %                        =  11.400,--

Gänseblümchen e. V.

  346.258,85 x 4 %                        =  13.800,-- 

AWo Forensberg

  773.691,89 x 9 %                        =  69.600,--

Awo In der Linen

  485.738,54 x 9 %                        =  43.700,--

Mariä Verkündigung, Bank

  421.836,65 : 4 x 2 Grp. X 12 %   =  25.300,--

Mariä Heimsuchung, Kämpchen

  498.227,06 : 4 x 1 Grp. X 12 %   =  14.900,--

St. Thekla, Merkstein

  426.175,59 : 3 x 1 Grp. X 12 %   =  17.000,--

Evang. Kindergarten, Merkstein

  483.584,37 : 4 x 2 Grp. X 12 %   =  29.000,--

St. Josef, Straß

  531.236,19 : 4 x 2 Grp. X 12 %   =  31.800,--

St. Katharina, Kohlscheid

  585.219,44 : 5 x 1 Grp. X 12 %   =  14.000,--

Gesamtaufwand

                                                   312.300,--

 

 

Die obige Berechnung basiert auf den Betriebskosten (= Kindpauschalen) der jeweiligen Träger zum 01.08.2008, die sich aus den gemeinsam vereinbarten Betreuungsangeboten im Rahmen der aktuellen Jugendhilfeplanung ableiten. Da die Gruppenzusammensetzungen sich nach den tatsächlichen Betreuungswünschen der Eltern im Einklang mit der Kindergartenbedarfsplanung richten und sich zukünftig jährlich verändern können, sind die Trägeranteile bei den kirchlichen Trägern einheitlich nach Bruchwerten der vorhandenen Gruppen errechnet worden.  Die Verwaltung schlägt vor, die Finanzierung der vorstehenden Trägeranteile aus freiwilligen Mitteln des städtischen Haushaltes ab dem 01.08.2008 festzuschreiben. Analog der Kindpauschalen (§ 19 Abs. 2 KiBiz) sollten die Beträge jährlich um 1,5 % erhöht werden, und zwar erstmals zum Kindergartenjahr 2009/2010. Was diese Regelung für den städtischen Haushalt bedeutet, wird unter „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.

 

Mit der vorgeschlagenen Regelung wird eine Gleichbehandlung aller betroffenen Träger erreicht und die Forderung des Jugendhilfeausschusses erfüllt, die Trägerlandschaft in Herzogenrath zu erhalten.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Das Kinderbildungsgesetz – KiBiz – wurde am 25.10.2007 vom Landtag NRW beschlossen und tritt am 01.08.2008 in Kraft. Zeitgleich tritt das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder – GTK NRW – außer Kraft.

Planung, Errichtung, Trägerschaft und Finanzierung der Kosten von Kindertageseinrichtungen ergeben sich derzeit noch aus den Vorschriften des GTK NRW sowie den hierzu erlassenen Verordnungen, ab 01.08.2008 aus den Regelungen des Kinderbildungsgesetzes – KiBiz -.

Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind gemäss § 24 SGB VIII – KJHG - verpflichtet, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von drei

Jahren bis zum Schuleintritt sicherzustellen. Für Kinder im Alter unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten.

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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