Sitzungsvorlage - V/2012/179-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt den städtebaulichen Entwurf zum Bebauungsplan II/65 „Kämpchenstraße“ (Anlagen 1 und 2) zur Kenntnis.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Die Kosten werden vom Entwicklungsträger übernommen.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund des für die Stadt Herzogenrath wirtschaftlich bedeutsamen Standortes des TPH mit den dort ansässigen Firmen sowie der Nähe zum Oberzentrum Aachen, ist der Herzogenrather Ortsteil Kohlscheid ein beliebter Wohnstandort mit großer Nachfrage nach Baugrundstücken. Nicht zuletzt durch die Auslagerung von Teilbereichen der RWTH-Aachen und den Planungen der Stadt Aachen zum neuen Campus ist zu erwarten, dass der Wohnstandort Kohlscheid weiter an Bedeutung gewinnt und die Nachfrage nach entsprechendem Bauland noch weiter ansteigt. Der Schaffung neuer Wohnbauflächen in diesem Bereich kommt somit auch aus Sicht der Verwaltung eine hohe Priorität zu.

 

In seiner Sitzung vom 14.06.2012 hat der Umwelt- und Planungsausschuss daher die Aufstellung des Bebauungsplanes II/65 „Kämpchenstraße“ beschlossen (vgl. Drucksachen-Nr. V/2012/179).

 

Bereits in der Vergangenheit wurden für dieses Gebiet verschiedene Bebauungsplan-Änderungsverfahren in die Wege geleitet (4. Änderung II/12 „Dornkaul/Kämpchen“, 10. Änderung II/2 „Kircheich“), jedoch nicht zur Rechtskraft geführt. Insbesondere aufgrund der bislang unklaren Bergbauproblematik erfolgte seitdem keine erneute Überplanung oder bauliche Entwicklung in diesem Bereich.

 

Nach Klärung der vorhandenen Bergbausituation durch ein umfangreiches Gutachten wurde nun auf dieser Grundlage ein städtebaulicher Entwurf für den Gesamtbereich erarbeitet. Dieser Entwurf sieht eine Entwicklung als Wohngebiet und die Neuanlage eines wohnbegleitenden Grünzuges vor.

 

Das rd. 11,90 ha. große Plangebiet befindet sich im Süden des Ortsteils Kohlscheid und wird wie folgt begrenzt:

 

  • im Norden durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der vorhandenen Bebauung an der Wagnerstraße und Brucknerstraße,
  • im Westen durch die Dornkaulstraße,
  • im Süden durch die Kämpchenstraße und
  • im Osten durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der vorhandenen Bebauung der Straße „In der Linen“.

 

Die zugrunde liegenden Flächen sind im Flächennutzungsplan der Stadt Herzogenrath als Wohnbauflächen dargestellt.

 

Der in Anlage 1 beiliegende städtebauliche Entwurf stellt neben der Verkehrserschließung die grundsätzliche Baustruktur sowie die Grünbereiche dar. Vorgesehen ist eine Durchmischung verschiedener Gebäudearten (freistehender Einfamilienhäuser, Doppel- und Ketten- bzw. Hofhäuser, Mehrfamilienhäuser) mit unterschiedlichen Grundstücksgrößen, um den verschiedenen Wohnbedürfnissen Rechnung zu tragen. In Art und Maß der baulichen Nutzung orientiert sich die offene Gebäudestruktur am städtebaulichen Umfeld. Der Entwurf sieht insgesamt rd. 156 Hauseinheiten vor, davon ca. 99 freistehende Einfamilienhäuser, ca. 46 Doppelhaushälften und ca. 11 Ketten- bzw. Hofhäuser. Zusätzlich sind 6 Mehrfamilienhäuser im östlichen Teil des Gebietes geplant.

 

Das Plangebiet wird über eine zentrale Erschließungsachse, die an die Dornkaulstraße und die Kämpchenstraße anbindet, erschlossen. Von dieser Achse führen die Nebenerschließungen, im Norden überwiegend als Stichstraßen und im Süden als Ringerschließung. Der östlich gelegene Bereich der Mehrfamilienhäuser wird über eine Stichstraße an die Kämpchenstraße angebunden. Zum nördlich gelegenen Wohngebiet ist lediglich eine Fuß- und Radwegeverbindung zur Wagnerstraße vorgesehen. Somit wird dort Durchgangsverkehr zum Plangebiet ausgeschlossen.

 

Nach Norden öffnet sich die Baustruktur zu einem wohnbegleitenden Grünzug zwischen der vorhandenen Wohnbebauung (Wagnerstraße / Brucknerstraße) und der geplanten Bebauung. Durch den Grünzug werden Wegeverbindungen und bereits vorhandene Grünanlagen entlang der ehemaligen Bahntrasse aufgenommen und sinnvoll miteinander verknüpft.

 

Weiterhin sieht der Entwurf zwei wohnungsnah angeordnete Kinderspielplätze vor, die das Spielplatzangebot in diesem Bereich ergänzen.

 

Aufgrund der weiteren noch durchzuführenden Untersuchungen und der obligatorischen Beteiligungen im Zuge der Ausarbeitung der nachfolgenden Bebauungspläne ist die genaue Lage der einzelnen Gebäude und Erschließungsstraßen noch nicht abschließend und kann sich daher ggf. geringfügig ändern. Entsprechend kann sich auch die Anzahl der Hauseinheiten ändern. Anlage 2 stellt beispielhaft eine alternative Entwicklungsmöglichkeit für den vorderen Teilbereich an der Dornkaulstraße dar.

 

Die planerischen Inhalte des städtebaulichen Gesamtkonzeptes sind nun in einem nächsten Schritt in das Planungsrecht zu übertragen. Aufgrund der Gesamtgröße und um eine zügige Umsetzung der Planung zu gewährleisten, ist es sinnvoll, das Gebiet in mehreren Bauabschnitten, angepasst an die Nachfrage, auf Grundlage des städtebaulichen Gesamtkonzeptes zu entwickeln. Entsprechend der Abschnitte erfolgt auch die Aufstellung der einzelnen Teilbebauungspläne.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

BauGB

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

Anlage 1: Städtebaulicher Entwurf

Anlage 2: Alternative Variante des städtebaulichen Entwurfs

 

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Anlagen

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