Sitzungsvorlage - V/2012/375

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt die Forsteinrichtung 2012.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personal­aufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

X

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

X

ja

 

nein

 

X

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto              524224

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

ca. 3.000

Euro.

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

 

2012

2013

2014

2015

Sachkosten

3.000,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Personalkosten

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Finanzaufwand
(Abschreibung und Zinsen)

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Folgelasten gesamt:

3.000,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Folgeerträge 

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Folgelasten saldiert:

3.000,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Gemeindeforstamt Aachen führt aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in den Städten Aachen und Herzogenrath die forsttechnische Betriebsleitung auf den stadteigenen Waldflächen der Stadt Herzogenrath durch.

 

Die Grundlage der Waldbewirtschaftung bildet die sogenannte Forsteinrichtung, die alle
Belange des Waldes (auch die des Natur- und Artenschutzes) auf einer ‚Plattform’
aggregiert. Sie ist für Waldeigentümer mit mehr als 100 ha gesetzlich vorgeschrieben und gilt als zentrales Führungs- und Planungsinstrument des Forstbetriebes.

 

Gegenstand der Forsteinrichtung ist einerseits eine Inventur zur Ermittlung

  • der Waldflächen und Grenzen
  • der Waldfunktionen (Erholungsfunktion, Schutzfunktion wie Wasser-, Klima-, Bodenschutz, Nutzfunktion usw.)
  • der Bestockung (Baumartenzusammensetzung, Alter usw.) sowie
  • des Holzvorrates und des Holzzuwachses

 

Aus diesen Parametern wird u.a. die Holzeinschlagsmenge unter Berücksichtigung der
Naturschutzbelange abgeleitet. So lässt sich nachweisen, ob ein Betrieb nachhaltig
wirtschaftet, nicht nur im Sinne der Holznutzung sondern im Sinne der gesamten Wohlfahrtswirkung, die ein Wald erbringt.

 

Die Forsteinrichtung wurde im Entwurfsstadium der Unteren Landschaftsbehörde vorgestellt. Darüber hinaus wurden die anerkannten Naturschutzverbände (NABU, BUND) sowie die Wurmtal AG im Vorfeld beteiligt, so dass sie die Gelegenheit hatten, sich entsprechend
einzubringen. Die genannten Organisationen erklärten sich mit den formulierten Grundsätzen einverstanden, so dass das Forsteinrichtungswerk als abgestimmtes Werk zukünftig für
Planungssicherheit sorgt. Eine jährliche Beteiligung/Abstimmung der o.g. Akteure an der jährlichen Forstwirtschaftsplanung ist somit hinfällig.

 

Als Forsteinrichter stellte der Landesbetrieb Wald und Holz eigenes Fachpersonal zur Ver­fügung, da die Einrichtung von FFH-und Naturschutzgebieten einer besonderen Qualifikation und Erfahrung bedarf. Das Forstbetriebswerk wurde vom Landesbetrieb Wald und Holz mit 80 % der Kosten gefördert und hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

 

Die Hauptergebnisse der Forsteinrichtung sind

  • der Erläuterungsbericht,
  • ein Forstkartenwerk sowie
  • eine Vielzahl von Bestandblättern mit Detailinformationen zu jeder Unterabteilung.

 

Die wesentlichen Ergebnisse werden in der Sitzung vorgestellt.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Aachen und Herzogenrath,
Landes- und Bundesforstgesetzgebung

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

a)              Erläuterungsbericht zur neuen Forsteinrichtung der Stadt Herzogenrath

b)              Forstbetriebskarten

 

Wunschgemäß wurde der Erläuterungsbericht inkl. der zugehörigen Forstbetriebs­karten allen Fraktionen bereits im Vorfeld in kolorierter Ausführung zur Verfügung gestellt. Die kolorierten Exemplare stehen zusätzlich im Ratsinformationssystem Allris zum Download in digitaler Form zur Verfügung.

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Anlagen

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