Sitzungsvorlage - V/2012/229

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt, die Verwaltungsgebührensatzung einschließlich Gebührentarif in der beigefügten Form zu erlassen. Die Verwaltungsgebührensatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Herzogenrath vom 01.01.2002 außer Kraft. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

 

Die vorgeschlagene Erhöhung des Gebührentarifs führt zu Mehrerträgen von 14.700 EUR.  

 

 

 

 

Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

 

 

2012

2013

2014

2015

Sachkosten

 

 

 

 

Personalkosten

 

 

 

 

Finanzaufwand
(Abschreibung und Zinsen)

 

 

 

 

Folgelasten gesamt:

 

 

 

 

Folgeerträge 

 

 14.700 €

  14.700 €

  14.700 €

Folgelasten saldiert:

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die zurzeit gültige Verwaltungsgebührensatzung einschließlich des Gebührentarifs trat am 01.01.2002 in Kraft. Die damalige Änderung wurde notwendig, da der EURO gesetzliches Zahlungsmittel wurde (V/2001/334 – E01).

 

Seitdem erfolgte nur eine Änderung des Gebührentarifs.

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 13.12.2011 wurde eine Änderung der Tarifnummer 6 des Gebührentarifs vorgenommen. Es erfolgte eine Anhebung im Bereich der Ausgabe von Hundesteuermarken für verlorene bzw. unbrauchbare Marken von 1,80 EUR auf 3,00 EUR.

 

Ein Vergleich der Verwaltungsgebührensatzung aus dem Jahre 2002 mit der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes hat ergeben, dass diese nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen und der zwischenzeitlich erfolgten Rechtsprechung entspricht. 

 

Zudem hat ein Vergleich der Gebührensätze ergeben, dass die Gebührentarife der Stadt Herzogenrath zum großen Teil deutlich unter denen der Mustersatzung des StGB NRW liegen. Mit Ausnahme der Tarifnummer 11 – Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen Ausschreibungen – liegen die Gebührensätze der Stadt Herzogenrath nur bei 17,33% bis 85,71% im Vergleich zu denen der Mustersatzung.

 

Ein durchgeführter interkommunaler Vergleich der StädteRegionskommunen sowie der Städte Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Hückelhoven hat ergeben, dass sich die städteregionsangehörigen Kommunen an den Gebührensätzen der Mustersatzung des StGB NRW orientieren, wobei bei einigen Tarifstellen individuelle Regelungen getroffen wurden. Zudem haben einige Kommunen von der Mustersatzung abweichende (zusätzliche) Gebührentarife eingeführt. 

 

Die Stadt Übach-Palenberg hat die Gebührensätze der Mustersatzung übernommen.

Die Städte Geilenkirchen und Hückelhoven orientieren sich auch an den Gebührensätzen des StGB NRW, haben aber bei einigen Tarifstellen geringfügige Abweichungen vorgenommen.

 

Die neuen Gebührentarife berücksichtigen außerdem die zwischenzeitlich stattgefundenen Steigerungen der Personal- und Sachkosten.

 

Die Verwaltung empfiehlt, eine neue Verwaltungsgebührensatzung einschließlich Gebührentarif analog der Mustersatzung sowie des Gebührentarifs des Städte- und Gemeindebundes NRW zu beschließen.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 7 der Gemeindeordnung für das Land NRW

§§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW (KAG)

§ 2 Abs. 3 des Gebührengesetzes für das Land NRW  

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

Stellungnahme ÖRP:

 

 

 

Anlagen:

 

1. Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Herzogenrath vom 11.12.2012

2. Textliche Gegenüberstellung der Verwaltungsgebührensatzungen vom 01.01.2002 sowie 

    vom 11.12.2012

3. Betragliche Gegenüberstellung der Verwaltungsgebührensatzung vom 01.01.2002 mit der

    Mustersatzung des StGB NRW

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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