Sitzungsvorlage - V/2015/020-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und begrüßt die mögliche Fahrtenanpassung auf der Linie 21 von der Rockfabrik (Haltestelle        Holthausen) in Richtung Herzogenrath Bahnhof als Linienverlängerung zur Linie 47 an Samstagen mit insgesamt rd. 350 zusätzlichen Wagenkilometern.

 

Die Einrichtung dieser zusätzlichen Fahrt wurde im regionalen AVV-Beirat am 23.02.2015 beschlossen und wird bereits zum Fahrplanwechsel am 14. Juni 2015 umgesetzt.

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss schließt sich dem Beschluss des AVV-Beirates an.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Bau- und Verkehrsausschuss vom 05.02.2015 wurde der einstimmige Beschluss gefasst, den Antrag des Jugendbeirates Herzogenrath zur Einhaltung des Jugendschutzes an     Samstagen gegen 0:15 Uhr eine neue Busverbindung als Rückfahrmöglichkeit von der Rockfabrik nach Herzogenrath einzurichten durch den Aachener Verkehrsverbund (AVV) prüfen zu lassen. Was der Verwaltung zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nicht bekannt war ist, dass selbiger Antrag vom Jugendbeirat parallel an den AVV gerichtet worden war. Als der Antrag nebst Beschluss dem AVV zur Kenntnis gegeben wurde, hatte der AVV bereits eine Lösungsmöglichkeit mit der ASEAG erarbeitet.

 

Die Prüfung ergab, eine zusätzliche Fahrt um 23:53 Uhr ab der Haltestelle Holthausen anzubieten, die in Herzogenrath mit der bestehenden Fahrt der Linie 47 ab Herzogenrath Bf. in Richtung Aachen verknüpft werden könne. Diese Fahrt der Linie 47 hat am Bushof in Aachen Anschluss an den Abfahrts-Blockum 0:45 Uhr, wo darüber hinaus entsprechende Umsteigemöglichkeiten in die Hauptrichtungen in Aachen bestehen.

 

Für diese Fahrt, die zu der Hauptöffnungszeit der Rockfabrik samstags angeboten werden kann, entstehen zusätzlich ca. 350 Nutzwagen-km/Jahr, wovon 250 Nutzwagen-km auf das Stadtgebiet von Herzogenrath entfallen. Die Umsetzung dieser Fahrt wäre noch zum kommenden Fahrplanwechsel am 14. Juni 2015 zu realisieren. Zwischenzeitlich wurde am 23.02.2015 im regionalen AVV-Beirat der StädteRegion Aachen die Einrichtung dieser zusätzlichen Busverbindung beschlossen.

 

Durch die sehr marginale Änderung von zusätzlich ca. 250 Nutzwagen-km/Jahr für Herzogenrath können die finanziellen Auswirkungen auf die ÖPNV-Umlage nicht speziell beziffert werden. Die Berechnung der Umlage beinhaltet zu dem auch alle übrigen im Aufgabenträgergebiet zum Fahrplanwechsel vorgenommen Änderungen, die sich auf den Gesamtverteilungsschlüssel auswirken. Auch scheidet eine Drittfinanzierung von kommunalen Grundleistungen aus.

 

Hinweis zur ÖPNV-Umlage für die Kommunen im Aufgabenträgergebiet des AVV:

 

Zitatauszug

 

Grundsätzlich hat der AVV die Möglichkeit, einen theoretischen Wert für den finanziellen Mehraufwand in Folge von Leistungserweiterungen zu ermitteln.

 

Allerdings unterschreitet der hier zur Disposition stehende Mehraufwand von 350 Nutzwagen-km/Jahr die Kalkulationsgrenze, da die Datengrundlage in 1.000 km berechnet wird und alles hinter dem Komma unberücksichtigt bleibt. Wichtiger ist jedoch die Tatsache, dass der ermittelte Wert nur ein theoretischer Wert ist, der nicht als Grundlage für reale Zahlungsflüsse dienen kann. Der tatsächlich auszugleichende Betrag der StädteRegion Aachen ändert sich von Jahr zu Jahr schon allein durch die abweichende Anzahl von Wochentagen zu Wochenendtagen sowie von Feiertagen. Ebenso beeinflussen sich die Mehr- oder Minderkilometerleistungen im Bereich eines Aufgabenträgergebietes gegenseitig und ändern die gesamte Ausgleichssumme für die StädteRegion Aachen. Die durch den AVV teilweise durchzuführende Kalkulation spiegelt immer nur wider, wie sich der Ausgleichsbetrag der StädteRegion Aachen für ÖPNV-Leistungen ändern würde, wenn ausschließlich die zu kalkulierende Mehr- oder Minderleistung wirken würde. Alle übrigen kalendarischen Schwankungen und andere Leistungsänderungen bleiben dabei unberücksichtigt. Somit bildet der Wert lediglich eine Vergleichsbasis zur Beurteilung des Umfangs von Leistungsänderungen.

 

Die neue Fahrplanmaßnahme ist in der Anlage dargestellt.

 

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

Fahrplan

 

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Anlagen

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