Sitzungsvorlage - V/2014/005-E08

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Ausschuss bestätigt den einstimmig gefassten Beschluss des Bauausschusses der Städteregion Aachen vom 22.06.2017.

 

Ergänzend zum Beschluss des Bauausschusses der Städteregion Aachen werden weiter gehende Beschlüsse gefasst:

 

Die Alternativtrasse des Radschnellweges Euregio entlang der Bahnlinie zwischen dem Bereich Hundforter Benden und dem Gelände der Post mit Anschluss an den Kreisverkehr Kleikstraße/Glasstraße/Uferstraße soll in der Planung Innenstadtkonzept Herzogenrath-Mitte berücksichtigt werden.

 

Mit der Realisierung des Neubaugebietes Richtericher Dell in Aachen soll auch die ergänzende Radschnellweg-Trasse zwischen Pannesheide über Bank nach Richterich entwickelt werden.

 

Der Korridor der Anbindungsstrecke zum Radschnellweg zwischen Bicherouxstraße und Europaschule Merkstein soll in den Bebauungsplänen Bicherouxstraße (ehemals Vetrotex) und An der Herrenstraß berücksichtigt werden.

 

Der Korridor der Erschließungsspange des Radschnellweges in Kohlscheid über den Alten Bahndamm soll in den Bebauungsplänen Kämpchen (1. und 2. Bauabschnitt) berücksichtigt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nachdem die Stadt Herzogenrath gemeinsam mit der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen (als federführende Verwaltung) im Jahr 2013 seine Bewerbung zur Planung eines Radschnellweges (Radschnellweg Euregio) im Nordraum von Aachen zwischen Aachen über Laurensberg, Richterich, Kohlscheid nach Herzogenrath und Kerkrade sowie Heerlen abgegeben und vom Land NRW den Zuschlag zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie erhalten hatte, liegt diese nunmehr vor.

 

Parallel neben der Beauftragung der Machbarkeitsstudie erfolgten auch Beauftragungen zur Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) sowie zur Erstellung einer Potentialanalyse mit Nutzen-Kosten-Analyse. Die Ergebnisse der Begleituntersuchungen wurden bei der Erstellung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt und dieser als eigenständige Untersuchungen angehängt.

 

Auf Grund des Umfanges der Studien zum Radschnellweg Euregio wurden diese als „Bigmail“ den Fraktionen der Stadt Herzogenrath übersandt und nicht als Ausdruck zur Verfügung gestellt. Jeder Fraktion wurde jedoch ein Satz großformatige Übersichtspläne in Papierform übergeben.

Die Ergebnisse stehen auch weiterhin auf der Internetseite www.radschnellweg-euregio.de unter dem Menüpunkt „Materialien/Presse“ zur Verfügung.

 

Zur Erkundung der Linienführung erfolgte im Rahmen der Planungen zum Radschnellweg ein beispielloses Bürgerbeteiligungsverfahren. Neben umfassenden Bürgerinformationen sowohl in Aachen, Richterich, Kohlscheid und Herzogenrath wurden diese durch die Möglichkeit über das Online-Portal zum Radschnellweg Vorschläge und Hinweise abgeben zu können begleitet. Mehr als 90 Variantenvorschläge und Hinweise wurden abgegeben. Darüber hinaus erfolgten sowohl beim Runden Tisch Radverkehr als auch in der interfraktionellen Sitzung, unter Teilnahme von Herrn London vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW, konstruktive Beteiligungsrunden mit radaffinen Vertretern und Stadtverordneten aus Herzogenrath. Alles in allem wurden die Variantenvorschläge sowie textlich formulierten Hinweise dann in der Lenkungsgruppe zum Radschnellweg Euregio diskutiert und auf ihre Förderfähigkeit im Rahmen der vom Land NRW vorgegebenen Anforderungen auf Machbarkeit geprüft. Über eine eigens entwickelte Bewertungsmatrix wurden alle Varianten unter Berücksichtigung radschnellwegrelevanter verkehrlicher Kriterien, Umweltbelange und Kosten bewertet. Die Erkenntnisse aus der Potentialanalyse bildeten hierbei ebenso eine Entscheidungshilfe sowie die Maßgabe für die Einstufung der unterschiedlichen untersuchten Streckenabschnitte im Hinblick auf ihre Eignung als Radschnellweg oder als hochwertige Anbindungsstrecke.

 

Bereits im Rahmen der Vorplanung zur Linienführung fand eine intensive Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau als wesentlichem zukünftigem Baulastträger sowie der Deutschen Bahn statt.

 

In der vorliegenden Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg Euregio ist die Vorzugsvariante detailliert beschrieben und mit Lageskizzen zu speziellen Streckenabschnitten versehen. Verschiedene Erweiterungen bzw. Verbesserungen bei der Linienführung des Radschnellweges werden hierbei als sinnvoll angesehen. So z.B. auf Herzogenrather Stadtgebiet eine zweite Radwegachse zwischen Pannesheide und Richterich über Kohlscheid-Bank nach Realisierung des beabsichtigten Neubaugebietes „Richtericher Dell“ mit seiner Umgehungsstraße seitens der Stadt Aachen sowie eine deutlich attraktivere und direktere niveaufreie Verknüpfung in Herzogenrath-Mitte parallel zur Bahnlinie Aachen-Herzogenrath zwischen Hundforter Benden und Kreisverkehr Kleikstraße/ Glasstraße/ Uferstraße im Rahmen des Innenstadtkonzeptes Herzogenrath-Mitte.

 

Der Korridor der Vorzugsvariante tangiert neben bestehenden Straßen, Wegen und Siedlungsbereichen auch geplante sowie in Planung befindliche Wohn- und Gewerbegebiete. In Kohlscheid sind hierdurch der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Kämpchenstraße (2. Bauabschnitt) sowie die weiteren Entwicklungen des Gewerbegebietes an der Dornkaulstraße in Verlängerung der Kämpchenstraße, in Herzogenrath sind die Planungen im Zuge des Innenstadtkonzeptes Herzogenrath-Mitte sowie der Entwicklung des Gewerbegebietes an der Bicherouxstraße (ehem. Vetrotex) und in Merkstein der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan An der Herrenstraße betroffen. Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, die Vorzugsvariante zum Radschnellweg sowie die Anbindungsstrecke in allen hiervon betroffenen städtischen Planungen, Entwicklungen und Konzepten entsprechend zu berücksichtigen.

 

Neben den Erweiterungsmöglichkeiten zum Radschnellweg wurden aber auch alternative Varianten geprüft und auf ihre Machbarkeit untersucht. Dem Wunsch nach einer stringenten Linienführung des Radschnellweges ausschließlich und in direkter Parallelität zur vorhandenen Bahnlinie gem. Beschluss vom 10.11.2016 (Bau- und Verkehrsausschuss Herzogenrath) kann nach Abwägung der hierzu erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen sowie der Auswirkungen auf Natur und Landschaft nicht in Gänze entsprochen werden. Im Ergebnis sind hier drei Bereiche betroffen, die von der Linienführung parallel zur Bahn abweichen. Im Wesentlichen betrifft dies die Abschnitte in der sich die Bahnstrecke heute in einer extremen Dammlage befindet. Angefangen in dem Bereich unmittelbar oberhalb des Fußgängertunnels Auf den Heggen, im Weiteren im Bereich der Glashalde von Saint Gobain und letztendlich im Bereich des Fußgängertunnels Postropsweg auf Höhe des ehemaligen Westwalls (Höckerlinie).

 

Alle drei Dämme weisen einen hohen und dichten Baumbestand auf, wovon der Abschnitt im Bereich der Glashalde durch eine Vielzahl von Höhlenbäumen charakterisiert ist. Selbige befinden sich ebenfalls in dem als Biotop ausgewiesenen Landschaftsbereich unmittelbar angrenzend an der ehemaligen Friedhoferweiterungsfläche in Straß (Auf den Heggen). Unter Rücksichtnahme dieser Naturbereiche und im Hinblick auf die notwendigen Spezialbauwerke nebst Erstellungsmöglichkeit, wurde hier von der bahnparallelen und direkten Linienführung abgewichen.

 

Eine Zusammenfassung sowie das weitere Vorgehen können der als Anlage beigefügten Vorlage der Städteregion Aachen aus der öffentlichen Sitzung mit der Sitzungsvorlagen-Nr. 2017/0271 vom 01.06.2017 des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz entnommen werden. Die Vorlage wurde am 21.06.2017 im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz und am 22.06.2017 im Bauausschuss einstimmig beschlossen. Am 29.06.2017 wird diese dann noch im Städteregionsausschuss und am 06.07.2017 im Städteregionstag beraten. Die Beschlüsse lagen zu Redaktionsschluss noch nicht vor und werden in der Sitzung nachgereicht.

 

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

Sammelvorlage Nr. 2017/0271

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Anlagen

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