Sitzungsvorlage - V/2018/188
Grunddaten
- Betreff:
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Gebührenfreies Parken in Herzogenrath während der Vollsperrung der L223 hier: Antrag der FPD-Fraktion vom 19.04.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 32 - Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.06.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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03.07.2018
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath, dem Antrag der FDP-Fraktion Herzogenrath zur Aussetzung der Parkgebühren für den Zeitraum der geplanten Baumaßnahmen L223 (voraussichtlich 18 Monate) für die betroffenen Herzogenrather Stadtteile nicht zuzustimmen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Durch die Aussetzung der Parkscheinregelung für den Zeitraum der Sperrung der L223 (hier: ca. 18 Monate) sind Einnahmeverluste in Höhe von ca. 240.000,-- € zu erwarten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Antrag vom 19.04.2018 (Eingang 24.04.2018) der FDP-Fraktion Herzogenrath wird die Aussetzung der Parkgebühren für den Zeitraum der geplanten Baumaßnahme der L223 für die betroffenen Herzogenrather Stadtteile beantragt. Begründet wird dieser Antrag mit der während der 18-monatigen Vollsperrung der L223 einhergehenden eingeschränkten Erreichbarkeit von Herzogenrath mit dem Kraftfahrzeugverkehr. Es werden massive Beeinträchtigungen in Form von Umsatzeinbußen für den Einzelhandel vermutet. Der genaue Wortlaut ist dem Antrag (siehe Anlage) zu entnehmen.
Für die gesamte Stadt Herzogenrath (alle drei Stadtteile) besteht seit 2002 ein politisch beschlossenes Parkraumbewirtschaftungskonzept, welches nach einer Parkschein- und Parkscheibenregelung unterscheidet. Erst in jüngster Zeit erfolgte eine notwendige Anschaffung von 25 neuen Parkscheinautomaten für die Gesamtstadt. Jährlich resultieren aus der Bewirtschaftung Einnahmen für die Stadt Herzogenrath in Höhe von 150td bis 160td Euro. Hierbei entfallen rd. 40% der Einnahmen auf die Stadtteile Merkstein und Kohlscheid und rd. 60% auf Herzogenrath-Mitte.
Bei einer Aussetzung der Parkscheinregelung würden im städtischen Haushalt, während des beantragten Zeitraumes von 18 Monaten, Einnahmeverluste in Höhe von rd. 240td Euro entstehen. Sollte die Aussetzung lediglich für Herzogenrath-Mitte beschlossen werden, ergäben sich immer noch Einnahmeverluste von rd. 145td Euro. Hierbei ist zudem zu beachten, dass bei einer singulären Lösung (hier nur Herzogenrath-Mitte) dieses zwangsläufig zu Widerständen bei den benachbarten Stadtteilen führen würde, da dies dann einer Wettbewerbsverzerrung gleich käme.
Neben den Einnahmen für die Stadt Herzogenrath, zielt das Parkraumkonzept auch sehr wesentlich auf die Einzelhandelskunden mit Pkw ab. Durch das in den innerstädtischen Geschäftsbereichen begrenzte öffentliche Parkraumangebot wird durch die Bewirtschaftung der Dauerparker aus diesen Bereichen heraus gehalten, so dass der Parkraum primär den Einzelhandelskunden zur Verfügung steht. Eine Abkehr von diesem Konzept, würde zwangsläufig wieder zu einer Steigerung der Dauerparker führen. Dieser Effekt muss an dieser Stelle ebenso bedacht werden.
Wenngleich zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine verlässlichen Aussagen über die sich nach der Vollsperrung der L223 einstellenden Verkehrsverhältnisse getroffen werden können, so ist doch zu vermuten, dass im Wesentlichen eine Verlagerung der diesen Abschnitt befahrenden Durchgangsverkehre erfolgen wird. Die künftige Verkehrsverteilung, ob ein Ausweichen auf den Buitenring, die nordöstlich des Stadtgebietes gelegene L240 / B57 oder aber eine direkte Ausrichtung der Verkehr nach Kohlscheid von Herzogenrath-Mitte aus erfolgt, bleibt somit abzuwarten.
Seitens der Verwaltung besteht die Auffassung, dass das Parkraumbewirtschaftungskonzept auch während der unterschiedlichen Sperrphasen im Zuge des Um- und Neubaus der L223 beibehalten werden sollte. Es muss mit mehr negativen als positiven Effekten gerechnet werden.
Rechtliche Grundlagen:
./.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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445 kB
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