Sitzungsvorlage - V/2010/202
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme der Trägeranteile für die neue fünfte Gruppe an der Kindertageseinrichtung Käthe-Strobel, In der Linen 3, Herzogenrath hier: Antrag der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Aachen-Land e.V. vom 06.04.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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18.05.2010
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Bereit
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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08.06.2010
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Aachen-Land e. V., für die Kindertageseinrichtung Käthe-Strobel in Herzogenrath-Kohlscheid für die zusätzliche fünfte Gruppe ab dem 01.08.2010 aus freiwilligen Mitteln der Stadt einen Pauschalzuschuss zum Trägeranteil in Höhe von 12.500,-- €uro jährlich zu gewähren.
Damit wird der Gesamtzuschuss ab diesem Zeitpunkt von bisher 45.020,83 € auf 57.520,83 €uro aufgestockt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Um die Trägerlandschaft in Herzogenrath zu erhalten, hat der Stadtrat am 24.06.2008 (Druchsachen-Nr. V/2008/094) nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss beschlossen, die im Rahmen der Berechnung von Kindpauschalen nach dem Kinderbildungsgesetz – KiBiz – von den Trägern aufzubringenden Eigenanteile für die Elterninitiativen, die sogenannten „armen Träger“ und für einzelne kirchliche Trägergruppen aus freiwilligen Mitteln des städtischen Haushaltes zu übernehmen.
Da die Gruppenzusammensetzungen sich nach den tatsächlichen Betreuungswünschen der Eltern im Einklang mit der Kindergartenbedarfsplanung richten und sich jährlich verändern können, sind die städtischen freiwilligen Zuschüsse zum 01.08.2008 pauschaliert worden. Analog der Kindpauschalen (§ 19 Abs. 2 KiBiz) werden die festgelegten Pauschalbeträge jährlich um 1,5 % erhöht.
Im Rahmen des Ausbaus der Plätze für Kinder unter drei Jahren hat die Arbeiterwohlfahrt als sogenannter „armer Träger“ die Kindertageseinrichtung Käthe-Strobel in Herzogenrath-Kohlscheid, In der Linen 3, durch Schaffung eines Anbaus von bisher vier Gruppen auf zukünftig fünf Gruppen erweitert. In der neugeschaffenen Gruppe können ab dem 01.08.2010 insgesamt 10 weitere Kinder unter drei Jahren betreut werden.
Mit Schreiben vom 06.04.2010 beantragt die Arbeitwohlfahrt, Kreisverband Aachen-Land e. V., den 9 %igen Trägeranteil für diese Gruppe ebenfalls aus städtischen Haushaltsmitteln zu übernehmen. Bei der Kostenkalkulation geht sie davon aus, dass alle 10 Kinder dieser Gruppe eine wöchentliche Betreuungszeit von 45 Stunden in Anspruch nehmen. Für diese Betreuungszeit ist eine Kinderpauschale je Kind von jährlich 15.675,08 € zugrunde zu legen. Demnach besteht ein Betriebskostenbedarf von 10 x 15.675,08 € = 156.750,80 €. Hiervon sind 9 % = 14.107,57 € als Trägeranteil von der Awo aufzubringen, welche die Stadt Herzogenrath übernehmen soll.
Insgesamt stellt sich die Gruppenkonstellation im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung in der Einrichtung wie folgt dar:
| Grp.-Form | Std./Wo. | Plätze gesamt | Kinder 3 – 6 J. | Kinder unter 3 J. |
Käthe Strobel | I b c I c II b c III a b III b | 35/45 45 35/45 25/35 35 | 20 20 10 25 25 | 14 14 0 25 25 | 6 6 10 0 0
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Nach Anmeldung der Kindpauschalen zum 15.03.2010 an das Land NRW nach Angaben der AWo wird bei den Kindern unter drei Jahren davon ausgegangen, dass 14 eine wöchentliche Betreuungszeit von 45 Stunden und 8 eine Betreuungszeit von wöchentlich 35 Stunden benötigen. Die meisten Kinder sind zwei Jahre alt und könnten sowohl in Gruppenform I als auch in Gruppenform II betreut werden. Bei der Zuordnung zu den einzelnen Gruppenformen ist der Gesetzgeber ursprünglich von der Annahme folgender notwendiger Betreuungszeiten ausgegangen:
20 % = 25 Stunden
40 % = 35 Stunden
40 % = 45 Stunden.
Dies trifft vorliegend nicht zu, da anscheinend für keins der 22 Kinder unter drei Jahren ein Betreuungswunsch für 25 Stunden/Woche angemeldet worden ist. Daher schlägt die Verwaltung vor, zur Fortschreibung der Pauschalbezuschussung der Trägeranteile für 5 Kinder der neuen Gruppe eine Betreuungszeit von 35 Wochenstunden und für 5 Kinder eine Betreuungszeit von 45 Wochenstunden zugrunde zu legen, woraus sich folgende Berechnung ergibt:
5 x 12.221,97 € = 61.109,85 €
5 x 15.675,08 € = 78.375,40 €
139.485,25 € x 9 % = 12.553,67 €.
Nach dieser Berechnung sollte der bisherige freiwillige Zuschuss ab dem 01.08.2010 um jährlich pauschal 12.500,-- € aufgestockt werden. Hierauf besteht seitens des Trägers kein Rechtsanspruch und bisher – und im Rahmen der Gleichbehandlung – ist seitens der Stadt von den betroffenen Trägern im Rahmen der Trägeranteilübernahme keine Offenlegung der gesamten Trägerfinanzen eingefordert worden.
Der vorstehende Betrag ist der bestehenden Pauschalbezuschussung hinzuzurechnen und analog ab dem 01.08.2011 um 1,5 % je Kindergartenjahr zu erhöhen.
Rechtliche Grundlagen:
Planung, Errichtung, Trägerschaft und Finanzierung der Kosten von Kindertageseinrichtungen ergeben sich aus dem Kinderbildungsgesetz – KiBiz -.
Nach § 19 KiBiz wird die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen in Form von Pauschalen für jedes in einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind (Kindpauschalen) gezahlt.
Gemäß § 24 SGB III – KJHG – sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt sicherzustellen. Für Kinder unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten.
Nach § 20 KiBiz gewährt das Jugendamt dem Träger einer Einrichtung, wenn es sich um einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe handelt, der nicht zugleich in kirchlicher Trägerschaft ist, einen Zuschuss von 91 v. H. der Kindpauschalen nach § 19.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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40,6 kB
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